27. Februar 2020
Bayer einigt sich mit Aktionär Prof. Strenger auf freiwillige Sonderprüfung der Due-Diligence-Prozesse

Leverkusen, 27. Februar 2020 - Die Bayer AG hat sich mit dem Aktionär Prof. Christian Strenger auf eine freiwillige Sonderprüfung der Due-Diligence-Prozesse geeinigt. Die Einigung sieht unter anderem vor, dass Prof. Dr. Hans-Joachim Böcking, Universität Frankfurt, die bei Bayer bestehenden Vorgaben und Anforderungen an die Durchführung der sogenannten Due Diligence im Kontext künftiger wesentlicher M&A-Transaktionen prüft und in einem Bericht zusammenfasst. Bayer wird Böckings Bericht bis Ende März, also vor der ordentlichen Hauptversammlung 2020, auf der Internetseite der Bayer AG veröffentlichen.

Die Einigung sieht außerdem vor, dass Rechtsanwalt Dr. Ralph Wollburg, Linklaters, und Prof. Dr. Mathias Habersack, Universität München, ausführlicher zu ihren Rechtsgutachten Stellung nehmen, die sie Ende 2018 bzw. Anfang 2019 zu den Vorstandspflichten im Rahmen der Monsanto-Übernahme erstellt hatten. In den Stellungnahmen führen die Gutachter aus, warum sie seinerzeit jeweils zu dem Ergebnis gekommen sind, dass der Bayer-Vorstand bei seinen Entscheidungen im Rahmen der Monsanto-Übernahme in jeder Hinsicht sorgfältig und im Einklang mit seinen aktienrechtlichen Pflichten gehandelt hat. Diese Stellungnahmen werden ebenfalls auf der Internetseite der Bayer AG veröffentlicht.

Darüber hinaus wurden die Stellungnahmen zu möglichen Rechtsrisiken im Zusammenhang mit Glyphosat und der diesen Wirkstoff enthaltenden Roundup™-
Produkte, die der Bayer-Vorstand im Vorfeld der Monsanto-Übernahme von einer renommierten US Kanzlei eingeholt hatte, noch einmal unabhängig überprüft. Der US-Rechtsanwalt James B. Irwin - ein ausgewiesener Experte unter anderem für Produkthaftung und Verfahren mit einer Vielzahl von Klägern - kommt zu dem Ergebnis, dass diese Stellungnahmen mögliche Risiken gründlich und im Einklang mit professionellen Standards behandeln und angemessen bewerten. Der Bayer-Vorstand hatte sich bei seinen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Monsanto-Übernahme auch auf diese Gutachten gestützt. Irwins Stellungnahme wird ebenfalls auf der Internetseite der Bayer AG veröffentlicht.

Strenger hatte bei der Hauptversammlung am 26. April 2019 im Zusammenhang mit der Übernahme von Monsanto einen Sonderprüfungsantrag gestellt, der sich auf die Frage richtete, ob Vorstand und Aufsichtsrat seit dem Beginn des Geschäftsjahrs 2018 im Hinblick auf den Rechtskomplex Glyphosat pflichtgemäß gehandelt haben. Dieser Antrag wurde von 25,7 Prozent der Aktionäre unterstützt und fand damit keine Mehrheit.

Über Bayer
Bayer ist ein weltweit tätiges Unternehmen mit Kernkompetenzen auf den Life-Science-Gebieten Gesundheit und Ernährung. Mit seinen Produkten und Dienstleistungen will das Unternehmen den Menschen nützen, indem es zur Lösung grundlegender Herausforderungen einer stetig wachsenden und alternden Weltbevölkerung beiträgt. Gleichzeitig will der Konzern seine Ertragskraft steigern sowie Werte durch Innovation und Wachstum schaffen. Bayer bekennt sich zu den Prinzipien der Nachhaltigkeit und steht mit seiner Marke weltweit für Vertrauen, Zuverlässigkeit und Qualität. Im Geschäftsjahr 2019 erzielte der Konzern mit rund 104.000 Beschäftigten einen Umsatz von 43,5 Milliarden Euro. Die Investitionen beliefen sich auf 2,9 Milliarden Euro und die Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf 5,3 Milliarden Euro. Weitere Informationen sind im Internet zu finden unter www.bayer.de

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Bayer AG veröffentlichte diesen Inhalt am 27 Februar 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 27 Februar 2020 21:21:05 UTC.

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