Das höchste französische Gericht lehnte am Mittwoch eine Berufung des Unternehmens gegen eine Entscheidung eines Berufungsgerichts von 2019 ab. Dieses Gericht war zu dem Schluss gekommen, dass das Herbizid die Ursache von gesundheitlichen Problemen eines Landwirts ist, der das Produkt 2004 versehentlich eingeatmet hatte. Lasso gehört seit der milliardenschweren Übernahme des US-Konzerns Monsanto zur Produktpalette von Bayer. Das Mittel ist in Frankreich bereits seit 2007 nicht mehr auf dem Markt, auch in anderen Ländern wurde es zuvor verboten.

Der Landwirt Paul Francois hatte neurologische Probleme, einschließlich Gedächtnisverlust, Ohnmacht und Kopfschmerzen auf Lasso zurückgeführt und Monsanto vorgeworfen, nicht adäquat vor den Gefahren des Herbizids gewarnt zu haben. Mit der Zurückweisung der Berufung ist nun der Weg für die Entscheidung frei, welcher Schadenersatz Francois zugesprochen werden soll. Er hatte ursprünglich rund eine Million Euro gefordert.

Bayer-Aktien verloren am Donnerstag im frühen Handel in einem schwachen Gesamtmarkt fast zwei Prozent. Der Leverkusener Konzern erklärte, das Gerichtsurteil zu prüfen. Vom Gericht bestellte medizinische Experten hätten zudem festgestellt, dass Lasso nicht die Erkrankungen des Landwirts verursacht habe. Im Vergleich zur Klagewelle um den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup von Monsanto handelt es sich für Bayer um eine vergleichsweise kleine Baustelle. Wegen Roundup sieht sich der Agrochemie und Pharma-Konzern mit Zehntausenden Klägern in den USA konfrontiert. Ende Juni hatte Bayer sich mit einem Großteil geeinigt. Für den Vergleich und mögliche künftige Fälle werden insgesamt bis zu 10,9 Milliarden Dollar fällig.