Monsanto-Verfahrenskomplexen
DGAP-Ad-hoc: Bayer Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Rechtssache/Vergleich
Bayer Aktiengesellschaft: Bayer erzielt Einigungen in maßgeblichen
Monsanto-Verfahrenskomplexen
24.06.2020 / 18:45 CET/CEST
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Bayer erzielt Einigungen in maßgeblichen Monsanto-Verfahrenskomplexen
Leverkusen, 24. Juni 2020 - Bayer hat eine Reihe von Vereinbarungen getroffen,
die maßgebliche Rechtsstreitigkeiten von Monsanto in den USA im Wesentlichen
beilegen werden - darunter die Produkthaftungsverfahren in Sachen Roundup(TM)
(Wirkstoff: Glyphosat) und die Verfahren zu Verwehungen von Dicamba sowie zu
PCB in Gewässern. Dies teilte Bayer am Mittwoch mit. Im Mittelpunkt steht die
Lösung im Verfahrenskomplex zu Roundup(TM), die etwa 75 Prozent der aktuellen
Roundup(TM)-Verfahren zum Abschluss bringen wird - mit insgesamt etwa 125.000
eingereichten und nicht eingereichten Klagen. Das Unternehmen erwartet, zur
Beilegung der aktuellen Glyphosat-Verfahren sowie für mögliche künftige Fälle
insgesamt 10,1 Milliarden bis 10,9 Milliarden US-Dollar (9,1 Milliarden bis 9,8
Milliarden Euro) zu zahlen. Die beigelegten Ansprüche umfassen sämtliche
Klägeranwaltskanzleien, welche die Roundup(TM)-Multi-District-Litigation auf
Bundesebene oder die Bellwether-Fälle in Kalifornien führend betreiben, und
diejenigen, die etwa 95 Prozent der Fälle repräsentieren, für die derzeit eine
Verhandlung angesetzt ist. Außerdem begründen sie wichtige Werte und Parameter
als Leitlinien für die Beilegung der übrigen Klagen, für welche die
Verhandlungen voranschreiten. Durch die Einigung wird auch ein Mechanismus zur
effizienten Beilegung möglicher künftiger Klagen eingerichtet. Das Unternehmen
wird 8,8 Milliarden bis 9,6 Milliarden US-Dollar zahlen, um die aktuellen
Roundup(TM)-Fälle beizulegen. Darin enthalten ist eine Pauschale, mit der
Ansprüche abgedeckt werden sollen, die noch nicht beigelegt sind. Hinzu kommen
1,25 Milliarden US-Dollar, um eine separate Vereinbarung für potenzielle
künftige Klagen zu ermöglichen. Die Vereinbarung mit der Gruppe möglicher
künftiger Kläger bedarf noch der Zustimmung von Richter Vince Chhabria des U.S.
District Court for the Northern District of California. Die Vereinbarungen
wurden von Vorstand und Aufsichtsrat der Bayer AG unter Mitwirkung des eigens
dafür eingerichteten Ausschusses zum Glyphosat-Rechtskomplex einstimmig
genehmigt. Sie enthalten keinerlei Eingeständnis einer Schuld oder eines
Fehlverhaltens.
Beilegung der Roundup(TM)-Verfahren
Die mehrstufige Vereinbarung zu Roundup(TM) umfasst mehrere Elemente. Die
Vereinbarungen werden die große Mehrheit der aktuellen Fälle an Bundes- und
bundesstaatlichen Gerichten in den USA beilegen - einschließlich der Kläger,
die ihre Klagen schon eingereicht haben, und der Parteien, die bereits einen
Rechtsbeistand beauftragt, aber noch keine Klage bei Gericht eingereicht haben.
Diejenigen, die sich an dem Vergleich beteiligen, werden dazu verpflichtet,
ihre Klagen zurückzuziehen bzw. nicht einzureichen. Die Bandbreite von 8,8
Milliarden bis 9,6 Milliarden US-Dollar deckt sowohl die bereits
unterzeichneten Vereinbarungen ab als auch diejenigen, die noch verhandelt
werden. Außerdem spiegelt sie die Tatsache wider, dass die Zahl der
Anspruchsteller, die diesen Vereinbarungen zufolge für eine Entschädigung
infrage kommen, erst dann feststeht, wenn die Klärung der Ansprüche weit
fortgeschritten ist. Bei den Ansprüchen, über die noch verhandelt wird, geht es
größtenteils um Fälle, die auf TV-Werbung zurückzuführen sind und in denen
Klägerkanzleien wenige oder gar keine Informationen zum medizinischen Zustand
ihrer Mandanten zur Verfügung gestellt haben, und/oder um Fälle, bei denen
Kanzleien involviert sind, die nur einen kleinen Bestand haben.
Die drei Fälle, die vor Gericht verhandelt wurden - Johnson, Hardeman und
Pilliod - werden weiter die Berufungsverfahren durchlaufen und sind nicht Teil
des Vergleichs. Der weitere Prozessverlauf ist für das Unternehmen wichtig,
weil die Berufungsverfahren rechtlich eine Orientierung für mögliche künftige
Verfahren geben werden.
Mögliche künftige Fälle werden durch eine Vereinbarung geregelt, welche die
Zustimmung des Gerichts benötigt. Im Rahmen der Vereinbarung wird unter anderem
eine Gruppe möglicher künftiger Kläger eingerichtet sowie ein unabhängiges
Wissenschaftsgremium (Class Science Panel) gebildet. Das Gremium wird
entscheiden, ob Roundup(TM) das Non-Hodgkin-Lymphom (NHL) verursachen kann, und
falls ja, welche Expositionsniveaus hierfür mindestens erreicht sein müssen.
Sowohl die Gruppe möglicher künftiger Kläger als auch das Unternehmen werden an
die Entscheidung des Gremiums zur Frage der generellen Kausalität gebunden
sein. Dadurch wird diese Entscheidung anstelle von Jury-Verfahren wieder in die
Hände sachkundiger Wissenschaftler gegeben. Sollte das Wissenschaftsgremium zu
dem Schluss kommen, dass es keinen Kausalzusammenhang zwischen Roundup(TM) und
NHL gibt, wird es den Mitgliedern der Gruppe verwehrt sein, in künftigen
Verfahren gegen das Unternehmen das Gegenteil zu behaupten. Die Entscheidung
des Wissenschaftsgremiums dürfte mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Mitglieder
der Gruppe möglicher künftiger Kläger dürfen ihre Ansprüche bis zur
Entscheidung des Wissenschaftsgremiums nicht weiter geltend machen und keinen
Strafschadenersatz fordern. Die Zahlung für diese Vereinbarung mit der Gruppe
ist auf 1,25 Milliarden US-Dollar beschränkt.
Das Unternehmen hat alternativ in Betracht gezogen, in den Roundup(TM)-Fällen
weiter zu prozessieren, bevor es sich für einen Vergleich entschieden hat. Nach
seiner Risikobewertung wären die Kosten eines potenziell negativen Ausgangs
weiterer Rechtsstreitigkeiten aber wahrscheinlich weit höher ausgefallen als
beim jetzigen Vergleich - verursacht durch eine jahrelange Fortsetzung der
Werbekampagnen durch die Klägeranwälte, eine weiter steigende Zahl der Kläger,
mehr als 20 Prozesse pro Jahr und ungewisse Jury-Entscheidungen sowie die damit
verbundenen Schäden für die Reputation und das Geschäft.
Für Kunden wie Landwirte und andere professionelle Nutzer, deren
Lebensunterhalt von glyphosatbasierten Herbiziden abhängt, wird sich durch die
jetzt bekannt gegebene Einigung nichts an der Verfügbarkeit von
Roundup(TM)-Produkten ändern.
Beilegung von Dicamba-Verfahren
Darüber hinaus hat Bayer eine Einigung in Zusammenhang mit den bereits
kommunizierten Produkthaftungsklagen wegen Verwehungen von Dicamba erzielt, in
denen es um vermeintliche Ernteschäden geht. Das Unternehmen wird insgesamt bis
zu 400 Millionen US-Dollar bezahlen, um die konsolidierten Gerichtsverfahren
(Multi District Litigation) beizulegen, die am U.S. District Court for the
Eastern District of Missouri anhängig sind und Klagen für die Erntejahre 2015
bis 2020 umfassen. Anspruchsteller müssen Beweise für Schäden am Ernteertrag
vorlegen und dafür, dass diese durch Dicamba verursacht wurden. Das Unternehmen
erwartet einen Beitrag der mitverklagten BASF zu diesem Vergleich.
Der einzige Fall zu Verwehungen von Dicamba, der vor Gericht verhandelt wurde
(Bader Farms) ist nicht Teil der Einigung. Das Unternehmen hält das Urteil im
Fall Bader Farms für unvereinbar mit den vorgelegten Beweisen sowie mit der
geltenden Rechtslage. Das Unternehmen hat erstinstanzlich Rechtsbehelfe
(Post-Trial Motions) eingelegt und wird, wenn nötig, in Berufung gehen.
Beilegung von Verfahren zu PCB
Bayer hat außerdem eine Reihe von Vereinbarungen getroffen, um den wesentlichen
Teil des Verfahrenskomplexes zu den Auswirkungen von PCB (Polychlorierte
Biphenyle) in Gewässern beizulegen. Monsanto hatte PCB rechtmäßig hergestellt,
stellte die Produktion aber 1977 ein. Durch eine Vereinbarung wird eine Gruppe
möglicher Kläger eingerichtet, die sämtliche Lokalverwaltungen mit
EPA-Genehmigungen für PCB-haltige Wasserableitungen umfasst. Bayer wird dieser
Gruppe insgesamt etwa 650 Millionen US-Dollar zahlen, was noch der Zustimmung
des Gerichts bedarf.
Zugleich hat das Unternehmen mit den Generalstaatsanwälten der Bundesstaaten
New Mexico und Washington sowie des District of Columbia gesonderte
Vereinbarungen getroffen, ähnliche Klagen in Zusammenhang mit PCB beizulegen.
Im Rahmen dieser Vereinbarungen, die gesondert von der Klägergruppe sind, wird
Bayer insgesamt etwa 170 Millionen US-Dollar zahlen.
Finanzierung durch Free Cash Flow und Veräußerung des Animal-Health-Geschäfts
Es wird erwartet, dass die Zahlungen im Rahmen der Vergleiche im Jahr 2020
beginnen werden. Bayer geht zurzeit davon aus, dass der mögliche Mittelabfluss
5 Milliarden US-Dollar im laufenden Jahr und 5 Milliarden US-Dollar im Jahr
2021 nicht übersteigen wird - der Restbetrag würde im Jahr 2022 oder danach
gezahlt werden. Zur Finanzierung dieser Zahlungen, die von der steuerlichen
Behandlung abhängig sind, kann Bayer zurückgreifen auf die bestehende
Liquidität, den künftigen Free Cash Flow, auf die Einnahmen aus der Veräußerung
des Animal-Health-Geschäfts und zusätzliche Anleiheemissionen, um die für diese
Zahlungen wie auch für bevorstehende Fälligkeiten erforderliche Flexibilität zu
sichern.
Auf Grundlage der Veröffentlichungen von Ratingagenturen und des Austausches
von Bayer mit ihnen erwartet das Unternehmen, Investment-Grade-Ratings zu
behalten. Auf Basis seines starken Geschäfts plant Bayer, seine
Dividendenpolitik beizubehalten. Gleichzeitig hat der Schuldenabbau weiterhin
hohe Priorität.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Mitteilung kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten,
die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung von
Bayer beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken,
Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen
Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der
Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese
Faktoren schließen diejenigen ein, die Bayer in veröffentlichten Berichten
beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf der Bayer-Webseite www.bayer.de zur
Verfügung. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche
zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder
Entwicklungen anzupassen.
Kontakt:
Herr Peter Dahlhoff, Bayer AG, Investor Relations, Tel.: 0214-30-33022, e-mail:
peter.dahlhoff@bayer.com, Fax: 0214-30-96-33022
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Hinweise:
Im Internet verfügbar unter www.bayer.de/vergleiche sind:
* Redetexte der Investoren-Telefonkonferenz
* Links zu den Telefonkonferenzen (zeitnah werden dort auch Aufzeichnungen
davon eingestellt)
* Weitere Informationen zum Thema Glyphosat.
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