Monsanto-Verfahrenskomplexen

DGAP-Ad-hoc: Bayer Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Rechtssache/Vergleich   
Bayer Aktiengesellschaft: Bayer erzielt Einigungen in maßgeblichen             
Monsanto-Verfahrenskomplexen                                                   
                                                                               
24.06.2020 / 18:45 CET/CEST                                                    
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU)  
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Bayer erzielt Einigungen in maßgeblichen Monsanto-Verfahrenskomplexen          
                                                                               
Leverkusen, 24. Juni 2020 - Bayer hat eine Reihe von Vereinbarungen getroffen, 
die maßgebliche Rechtsstreitigkeiten von Monsanto in den USA im Wesentlichen   
beilegen werden - darunter die Produkthaftungsverfahren in Sachen Roundup(TM)  
(Wirkstoff: Glyphosat) und die Verfahren zu Verwehungen von Dicamba sowie zu   
PCB in Gewässern. Dies teilte Bayer am Mittwoch mit. Im Mittelpunkt steht die  
Lösung im Verfahrenskomplex zu Roundup(TM), die etwa 75 Prozent der aktuellen  
Roundup(TM)-Verfahren zum Abschluss bringen wird - mit insgesamt etwa 125.000  
eingereichten und nicht eingereichten Klagen. Das Unternehmen erwartet, zur    
Beilegung der aktuellen Glyphosat-Verfahren sowie für mögliche künftige Fälle  
insgesamt 10,1 Milliarden bis 10,9 Milliarden US-Dollar (9,1 Milliarden bis 9,8
Milliarden Euro) zu zahlen. Die beigelegten Ansprüche umfassen sämtliche       
Klägeranwaltskanzleien, welche die Roundup(TM)-Multi-District-Litigation auf   
Bundesebene oder die Bellwether-Fälle in Kalifornien führend betreiben, und    
diejenigen, die etwa 95 Prozent der Fälle repräsentieren, für die derzeit eine 
Verhandlung angesetzt ist. Außerdem begründen sie wichtige Werte und Parameter 
als Leitlinien für die Beilegung der übrigen Klagen, für welche die            
Verhandlungen voranschreiten. Durch die Einigung wird auch ein Mechanismus zur 
effizienten Beilegung möglicher künftiger Klagen eingerichtet. Das Unternehmen 
wird 8,8 Milliarden bis 9,6 Milliarden US-Dollar zahlen, um die aktuellen      
Roundup(TM)-Fälle beizulegen. Darin enthalten ist eine Pauschale, mit der      
Ansprüche abgedeckt werden sollen, die noch nicht beigelegt sind. Hinzu kommen 
1,25 Milliarden US-Dollar, um eine separate Vereinbarung für potenzielle       
künftige Klagen zu ermöglichen. Die Vereinbarung mit der Gruppe möglicher      
künftiger Kläger bedarf noch der Zustimmung von Richter Vince Chhabria des U.S.
District Court for the Northern District of California. Die Vereinbarungen     
wurden von Vorstand und Aufsichtsrat der Bayer AG unter Mitwirkung des eigens  
dafür eingerichteten Ausschusses zum Glyphosat-Rechtskomplex einstimmig        
genehmigt. Sie enthalten keinerlei Eingeständnis einer Schuld oder eines       
Fehlverhaltens.                                                                
                                                                               
Beilegung der Roundup(TM)-Verfahren                                            
                                                                               
Die mehrstufige Vereinbarung zu Roundup(TM) umfasst mehrere Elemente. Die      
Vereinbarungen werden die große Mehrheit der aktuellen Fälle an Bundes- und    
bundesstaatlichen Gerichten in den USA beilegen - einschließlich der Kläger,   
die ihre Klagen schon eingereicht haben, und der Parteien, die bereits einen   
Rechtsbeistand beauftragt, aber noch keine Klage bei Gericht eingereicht haben.
Diejenigen, die sich an dem Vergleich beteiligen, werden dazu verpflichtet,    
ihre Klagen zurückzuziehen bzw. nicht einzureichen. Die Bandbreite von 8,8     
Milliarden bis 9,6 Milliarden US-Dollar deckt sowohl die bereits               
unterzeichneten Vereinbarungen ab als auch diejenigen, die noch verhandelt     
werden. Außerdem spiegelt sie die Tatsache wider, dass die Zahl der            
Anspruchsteller, die diesen Vereinbarungen zufolge für eine Entschädigung      
infrage kommen, erst dann feststeht, wenn die Klärung der Ansprüche weit       
fortgeschritten ist. Bei den Ansprüchen, über die noch verhandelt wird, geht es
größtenteils um Fälle, die auf TV-Werbung zurückzuführen sind und in denen     
Klägerkanzleien wenige oder gar keine Informationen zum medizinischen Zustand  
ihrer Mandanten zur Verfügung gestellt haben, und/oder um Fälle, bei denen     
Kanzleien involviert sind, die nur einen kleinen Bestand haben.                
                                                                               
Die drei Fälle, die vor Gericht verhandelt wurden - Johnson, Hardeman und      
Pilliod - werden weiter die Berufungsverfahren durchlaufen und sind nicht Teil 
des Vergleichs. Der weitere Prozessverlauf ist für das Unternehmen wichtig,    
weil die Berufungsverfahren rechtlich eine Orientierung für mögliche künftige  
Verfahren geben werden.                                                        
                                                                               
Mögliche künftige Fälle werden durch eine Vereinbarung geregelt, welche die    
Zustimmung des Gerichts benötigt. Im Rahmen der Vereinbarung wird unter anderem
eine Gruppe möglicher künftiger Kläger eingerichtet sowie ein unabhängiges     
Wissenschaftsgremium (Class Science Panel) gebildet. Das Gremium wird          
entscheiden, ob Roundup(TM) das Non-Hodgkin-Lymphom (NHL) verursachen kann, und
falls ja, welche Expositionsniveaus hierfür mindestens erreicht sein müssen.   
Sowohl die Gruppe möglicher künftiger Kläger als auch das Unternehmen werden an
die Entscheidung des Gremiums zur Frage der generellen Kausalität gebunden     
sein. Dadurch wird diese Entscheidung anstelle von Jury-Verfahren wieder in die
Hände sachkundiger Wissenschaftler gegeben. Sollte das Wissenschaftsgremium zu 
dem Schluss kommen, dass es keinen Kausalzusammenhang zwischen Roundup(TM) und 
NHL gibt, wird es den Mitgliedern der Gruppe verwehrt sein, in künftigen       
Verfahren gegen das Unternehmen das Gegenteil zu behaupten. Die Entscheidung   
des Wissenschaftsgremiums dürfte mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Mitglieder  
der Gruppe möglicher künftiger Kläger dürfen ihre Ansprüche bis zur            
Entscheidung des Wissenschaftsgremiums nicht weiter geltend machen und keinen  
Strafschadenersatz fordern. Die Zahlung für diese Vereinbarung mit der Gruppe  
ist auf 1,25 Milliarden US-Dollar beschränkt.                                  
                                                                               
Das Unternehmen hat alternativ in Betracht gezogen, in den Roundup(TM)-Fällen  
weiter zu prozessieren, bevor es sich für einen Vergleich entschieden hat. Nach
seiner Risikobewertung wären die Kosten eines potenziell negativen Ausgangs    
weiterer Rechtsstreitigkeiten aber wahrscheinlich weit höher ausgefallen als   
beim jetzigen Vergleich - verursacht durch eine jahrelange Fortsetzung der     
Werbekampagnen durch die Klägeranwälte, eine weiter steigende Zahl der Kläger, 
mehr als 20 Prozesse pro Jahr und ungewisse Jury-Entscheidungen sowie die damit
verbundenen Schäden für die Reputation und das Geschäft.                       
                                                                               
Für Kunden wie Landwirte und andere professionelle Nutzer, deren               
Lebensunterhalt von glyphosatbasierten Herbiziden abhängt, wird sich durch die 
jetzt bekannt gegebene Einigung nichts an der Verfügbarkeit von                
Roundup(TM)-Produkten ändern.                                                  
                                                                               
Beilegung von Dicamba-Verfahren                                                
                                                                               
Darüber hinaus hat Bayer eine Einigung in Zusammenhang mit den bereits         
kommunizierten Produkthaftungsklagen wegen Verwehungen von Dicamba erzielt, in 
denen es um vermeintliche Ernteschäden geht. Das Unternehmen wird insgesamt bis
zu 400 Millionen US-Dollar bezahlen, um die konsolidierten Gerichtsverfahren   
(Multi District Litigation) beizulegen, die am U.S. District Court for the     
Eastern District of Missouri anhängig sind und Klagen für die Erntejahre 2015  
bis 2020 umfassen. Anspruchsteller müssen Beweise für Schäden am Ernteertrag   
vorlegen und dafür, dass diese durch Dicamba verursacht wurden. Das Unternehmen
erwartet einen Beitrag der mitverklagten BASF zu diesem Vergleich.             
                                                                               
Der einzige Fall zu Verwehungen von Dicamba, der vor Gericht verhandelt wurde  
(Bader Farms) ist nicht Teil der Einigung. Das Unternehmen hält das Urteil im  
Fall Bader Farms für unvereinbar mit den vorgelegten Beweisen sowie mit der    
geltenden Rechtslage. Das Unternehmen hat erstinstanzlich Rechtsbehelfe        
(Post-Trial Motions) eingelegt und wird, wenn nötig, in Berufung gehen.        
                                                                               
Beilegung von Verfahren zu PCB                                                 
                                                                               
Bayer hat außerdem eine Reihe von Vereinbarungen getroffen, um den wesentlichen
Teil des Verfahrenskomplexes zu den Auswirkungen von PCB (Polychlorierte       
Biphenyle) in Gewässern beizulegen. Monsanto hatte PCB rechtmäßig hergestellt, 
stellte die Produktion aber 1977 ein. Durch eine Vereinbarung wird eine Gruppe 
möglicher Kläger eingerichtet, die sämtliche Lokalverwaltungen mit             
EPA-Genehmigungen für PCB-haltige Wasserableitungen umfasst. Bayer wird dieser 
Gruppe insgesamt etwa 650 Millionen US-Dollar zahlen, was noch der Zustimmung  
des Gerichts bedarf.                                                           
                                                                               
Zugleich hat das Unternehmen mit den Generalstaatsanwälten der Bundesstaaten   
New Mexico und Washington sowie des District of Columbia gesonderte            
Vereinbarungen getroffen, ähnliche Klagen in Zusammenhang mit PCB beizulegen.  
Im Rahmen dieser Vereinbarungen, die gesondert von der Klägergruppe sind, wird 
Bayer insgesamt etwa 170 Millionen US-Dollar zahlen.                           
                                                                               
Finanzierung durch Free Cash Flow und Veräußerung des Animal-Health-Geschäfts  
                                                                               
Es wird erwartet, dass die Zahlungen im Rahmen der Vergleiche im Jahr 2020     
beginnen werden. Bayer geht zurzeit davon aus, dass der mögliche Mittelabfluss 
5 Milliarden US-Dollar im laufenden Jahr und 5 Milliarden US-Dollar im Jahr    
2021 nicht übersteigen wird - der Restbetrag würde im Jahr 2022 oder danach    
gezahlt werden. Zur Finanzierung dieser Zahlungen, die von der steuerlichen    
Behandlung abhängig sind, kann Bayer zurückgreifen auf die bestehende          
Liquidität, den künftigen Free Cash Flow, auf die Einnahmen aus der Veräußerung
des Animal-Health-Geschäfts und zusätzliche Anleiheemissionen, um die für diese
Zahlungen wie auch für bevorstehende Fälligkeiten erforderliche Flexibilität zu
sichern.                                                                       
                                                                               
Auf Grundlage der Veröffentlichungen von Ratingagenturen und des Austausches   
von Bayer mit ihnen erwartet das Unternehmen, Investment-Grade-Ratings zu      
behalten. Auf Basis seines starken Geschäfts plant Bayer, seine                
Dividendenpolitik beizubehalten. Gleichzeitig hat der Schuldenabbau weiterhin  
hohe Priorität.                                                                
                                                                               
Zukunftsgerichtete Aussagen                                                    
Diese Mitteilung kann bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen enthalten,  
die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung von   
Bayer beruhen. Verschiedene bekannte wie auch unbekannte Risiken,              
Ungewissheiten und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen  
Ergebnisse, die Finanzlage, die Entwicklung oder die Performance der           
Gesellschaft wesentlich von den hier gegebenen Einschätzungen abweichen. Diese 
Faktoren schließen diejenigen ein, die Bayer in veröffentlichten Berichten     
beschrieben hat. Diese Berichte stehen auf der Bayer-Webseite www.bayer.de zur 
Verfügung. Die Gesellschaft übernimmt keinerlei Verpflichtung, solche          
zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben und an zukünftige Ereignisse oder 
Entwicklungen anzupassen.                                                      
Kontakt:                                                                       
Herr Peter Dahlhoff, Bayer AG, Investor Relations, Tel.: 0214-30-33022, e-mail:
peter.dahlhoff@bayer.com, Fax: 0214-30-96-33022                                
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:           
                                                                               
Hinweise:                                                                      
                                                                               
Im Internet verfügbar unter www.bayer.de/vergleiche sind:                      
* Redetexte der Investoren-Telefonkonferenz                                    
* Links zu den Telefonkonferenzen (zeitnah werden dort auch Aufzeichnungen     
davon eingestellt)                                                             
* Weitere Informationen zum Thema Glyphosat.                                   
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: Bayer Aktiengesellschaft                                          

             Kaiser-Wilhelm-Allee 1                                            

             51373 Leverkusen                                                  

             Deutschland                                                       

Telefon:     +49 (0)214 30-65742                                               

Fax:         +49 (0)21430-9665742                                              

E-Mail:      ir@bayer.com                                                      

Internet:    www.bayer.com                                                     

ISIN:        DE000BAY0017                                                      

WKN:         BAY001                                                            

Indizes:     DAX, EURO STOXX 50, Stoxx 50                                      

Börsen:      Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime         
             Standard), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart; Freiverkehr in  
             Tradegate Exchange                                                

EQS News ID: 1077829                                                           







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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