Hauptversammlung am 28.04.2020 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Bayer Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur       
Hauptversammlung                                                               
Bayer Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung  
am 28.04.2020 in Bonn mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
                                                                               
                                                                               
20.03.2020 / 15:06                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Bayer Aktiengesellschaft Leverkusen Ergänzende Informationen zur ordentlichen  
Hauptversammlung am Dienstag, den 28. April 2020, im World Conference Center   
Bonn                                                                           
                                                                               
Vor dem Hintergrund der zunehmenden Verbreitung des neuartigen Coronavirus     
SARS-CoV-2 und der dadurch hervorgerufenen Erkrankung COVID-19 weist die Bayer 
Aktiengesellschaft zum Schutz der Gesundheit ihrer Aktionäre,                  
Aktionärsvertreter, Gäste und Mitarbeiter auf Folgendes hin:                   
                                                                               
Um die Hauptversammlung auch unter Berücksichtigung der bestehenden und zu     
erwartenden Beschränkungen möglichst wie vom Gesetz vorgesehen durchführen und 
die in der Tagesordnung genannten wichtigen Beschlüsse fassen zu können, wird  
allen Aktionären empfohlen, eine physische Teilnahme an der Hauptversammlung   
sorgfältig abzuwägen und nach Möglichkeit andere Formen der Stimmrechtsausübung
zu nutzen.                                                                     
                                                                               
Wie in der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020, die am 2. März    
2020 im Bundesanzeiger bekannt gemacht wurde, beschrieben, können unsere       
Aktionäre - ohne in der Hauptversammlung anwesend zu sein - ihre Stimmen auch  
im Wege der Briefwahl oder durch Bevollmächtigung der weisungsgebundenen       
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Um unseren Aktionären aufgrund  
der besonderen Umstände zu ermöglichen, die Hauptversammlung auch ohne         
persönliche Teilnahme zu verfolgen, wird die diesjährige Hauptversammlung      
nunmehr vollständig unter                                                      
www.bayer.de/hauptversammlung                                                  
                                                                               
im Internet übertragen werden. Um unseren Aktionären, die nicht persönlich an  
der Hauptversammlung teilnehmen, außerdem eine möglichst weitgehende Ausübung  
ihre Aktionärsrechte zu ermöglichen, werden Aktionäre in diesem Jahr -         
unbeschadet der notwendigen Anmeldung zur Hauptversammlung bis Dienstag, 21.   
April 2020, 24:00 Uhr - ihre Stimmen im Wege der Briefwahl sowie durch         
Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten    
Stimmrechtsvertreter, jeweils elektronisch über den 'Aktionärsportal           
HV-Service' unter Nutzung des auf der Internetseite                            
www.aktionaersportal.bayer.de                                                  
                                                                               
abrufbaren (Online-)Formulars, noch bis zum Ende der Generaldebatte in der     
Hauptversammlung am 28. April 2020, längstens aber bis 21:00 Uhr, abgeben      
können. Die in der Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2020 angegebenen
Fristen für die Übermittlung der Briefwahlstimmen sowie für die                
Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auf   
anderen Wegen als über den 'Aktionärsportal HV-Service' bleiben unberührt. Die 
Bayer Aktiengesellschaft weist allerdings darauf hin, dass Rede- und           
Antragsrecht nur bei einer persönlichen Teilnahme ausgeübt werden können.      
                                                                               
Die Bayer Aktiengesellschaft weist ferner darauf hin, dass es nicht            
ausgeschlossen ist, dass es aufgrund behördlicher Anordnungen zu weiteren      
Einschränkungen bei der Durchführung der Hauptversammlung oder gegebenenfalls  
sogar zu einer Absage der Hauptversammlung am 28. April 2020 kommen kann.      
                                                                               
Die Bayer Aktiengesellschaft wird ihre Aktionäre über weitere maßgebliche      
Entwicklungen, insbesondere unter                                              
www.bayer.de/hauptversammlung                                                  
                                                                               
unterrichten.                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Leverkusen, 17. März 2020                                                      
                                                                               
Bayer Aktiengesellschaft                                                       
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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20.03.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: Bayer Aktiengesellschaft                                          

             Kaiser-Wilhelm-Allee 1                                            

             51373 Leverkusen                                                  

             Deutschland                                                       

Telefon:     +49 214 30 81949                                                  

Fax:         +49 214 30 26786                                                  

E-Mail:      mark.wolters1@bayer.com                                           

Internet:    http://www.bayer.com                                              

ISIN:        DE000BAY0017                                                      

WKN:         BAY001                                                            

Börsen:      Auslandsbörse(n) Frankfurt, Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
             Stuttgart, München                                                







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1003323  20.03.2020