BERLIN (awp international) - Der Autobauer BMW muss im laufenden Kartellverfahren der EU zu unerlaubten Absprachen deutscher Autobauer laut einem Medienbericht eine Strafe im hohen dreistelligen Millionenbereich fürchten. Die Generaldirektion Wettbewerb der EU-Kommission habe einen Verstoss gegen das Kartellrecht festgestellt und die beschuldigten Unternehmen über das Ermittlungsergebnis informiert, berichtete das Online-Wirtschaftsmagazin "Business Insider" am Dienstag. Die Ermittlungen der EU richten sich gegen die Autobauer BMW, VW mitsamt der Töchter Audi und Porsche, sowie gegen Daimler , es geht um mutmasslich verbotene Absprachen zu technischen Standards, unter anderem der Abgasnachbereitung.

BMW drohe nun eine Strafzahlung in hoher dreistelliger Millionenhöhe, hiess es im Bericht. VW kommt demnach wegen einer Selbstanzeige und der Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden mit einer Reduktion des Strafmasses um rund die Hälfte davon. Sprecher von BMW und VW wollten die Informationen unter Verweis auf das laufende Verfahren nicht kommentieren. Auch die EU-Kommission in Brüssel wollte sich nicht äussern. Daimler hat sich selbst als Kronzeuge in dem Verfahren bezeichnet und hatte bereits wiederholt wegen der eigenen "frühzeitigen und umfassenden Kooperation" in Aussicht gestellt, keine Strafen begleichen zu müssen.

BMW hatte bereits im Frühjahr 2019 wegen der Beschwerdepunkte der EU-Kommission eine Rückstellung von 1,4 Milliarden Euro für die drohende Kartellstrafe gebildet. Die genannte Strafhöhe wäre damit also bereits abgedeckt und hätte keine weitere Ergebnisbelastung zur Folge - ungeachtet eines dann zunächst wohl fälligen Abflusses finanzieller Mittel. VW hatte keine Rückstellung für den Fall gebildet. Auch die Wolfsburger hatten sich als Kronzeuge angeboten, Daimler war aber schneller.

Nach wie vor sind die Münchener der Auffassung, dass es in den Gesprächen zwischen den Autobauer um technische Standards unter anderem zur Emissionsvermeidung ging und Kunden auch nicht geschädigt wurden, wie ein Sprecher erläuterte. Der Konzern hatte bereits angekündigt, sich auch mit rechtlichen Mitteln gegen eine etwaige Strafe wehren zu wollen.

Die EU-Kommission hatte bereits 2019 vorläufige Ergebnisse der Untersuchung veröffentlicht. Denen zufolge haben BMW, Daimler und Volkswagen (VW) illegale Absprachen zu Technologien der Abgasreinigung getroffen. Im Einzelnen sollen sich nach den Brüsseler Erkenntnissen die Autobauer bei der Einführung von SCR-Katalysatoren für Dieselmotoren und von Feinstaub-Partikelfiltern für Benzinmotoren (OPF) abgesprochen haben.

Die Unternehmen hätten den Innovationswettbewerb in Europa bei diesen beiden Abgasreinigungssystemen eingeschränkt und den Verbrauchern somit die Möglichkeit verwehrt, umweltfreundlichere Fahrzeuge zu kaufen - obwohl sie über die entsprechende Technologie verfügten, hiess es von der EU-Kommission. Sollte sich der Verdacht endgültig bestätigen, wäre es ein Verstoss gegen europäisches Kartellrecht - auch wenn es sich nicht um Preisabsprachen handele./men/eas/jha/