Einberufung zur Hauptversammlung am 14.05.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der    
Einberufung zur Hauptversammlung                                               
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 14.05.2020 in München mit dem Ziel der europaweiten        
Verbreitung gemäß §121 AktG                                                    
                                                                               
06.04.2020 / 15:05                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft München Einberufung der            
Hauptversammlung                                                               
                                                                               
Hiermit berufen wir die 100. ordentliche Hauptversammlung der Bayerische       
Motoren Werke Aktiengesellschaft mit dem Sitz in München ein. Sie findet statt 
am Donnerstag, 14. Mai 2020, um 10.00 Uhr.                                     
                                                                               
Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz
der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der                    
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten. Die virtuelle               
Hauptversammlung wird für angemeldete Aktionäre aus der BMW Welt, Am           
Olympiapark 1, 80809 München unter                                             
www.bmwgroup.com/hv-service                                                    
                                                                               
live im Internet übertragen.                                                   
                                                                               
                                                                               
I. Tagesordnung                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten            
Konzernabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts für die            
Gesellschaft und den Konzern zum 31. Dezember 2019, des erläuternden           
Berichts des Vorstands zu den Angaben nach den §§ 289a und 315a HGB sowie      
des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019                      
                                                                               
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt keine     
Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den      
Jahres- und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat.                        
                                                                               
Die vorstehend genannten Unterlagen, der zusammengefasste gesonderte           
nichtfinanzielle Bericht und die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§     
289f, 315d HGB sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.bmwgroup.com/hauptversammlung                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
verfügbar und werden in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher         
erläutert.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns                      
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres   
2019 in Höhe von 1.646.417.589,64 EUR wie folgt zu verwenden:                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 2,52 EUR je                           
Vorzugsaktie ohne Stimmrecht                                                   
im Nennbetrag von 1 EUR auf das dividendenberechtigte 141.429.599,64 EUR       
Grundkapital (56.122.857 Vorzugsaktien), das sind:                             
                                                                               
Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 2,50 EUR je                           
Stammaktie im Nennbetrag von 1 EUR auf das                                     
dividendenberechtigte Grundkapital 1.504.987.990,00 EUR                        
(601.995.196 Stammaktien), das sind:                                           
                                                                               
Bilanzgewinn 1.646.417.589,64 EUR                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten         
Aktien gegenüber dem oben berücksichtigten Stand zum                           
Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses verändern. Vorstand und        
Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung in diesem                             
Fall einen aktualisierten Beschlussvorschlag mit unveränderten                 
Dividendensätzen unterbreiten und vorschlagen, einen nicht                     
auf die Dividendenzahlung entfallenden Betrag des Bilanzgewinns auf neue       
Rechnung vorzutragen.                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Dividende ist am dritten auf die Hauptversammlung folgenden Geschäftstag   
zur Zahlung fällig (§ 58 Abs. 4 Satz 2 AktG).                                  
Die Auszahlung ist für den 19. Mai 2020 vorgesehen.                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands           
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Vorstands im        
Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum zu entlasten.                           
                                                                               
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats       
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Mitglieder des Aufsichtsrats im    
Geschäftsjahr 2019 für diesen Zeitraum zu entlasten.                           
                                                                               
5. Wahl des Abschlussprüfers                                                   
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die    
PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am      
Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr     
2020 sowie zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten            
Konzernzwischenabschlusses und des Konzernzwischenlageberichts über die        
ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2020 zu bestellen.                     
                                                                               
Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung an den Aufsichtsrat erklärt,    
dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm      
keine Klausel der in Artikel 16 Abs. 6 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014        
(EU-Abschlussprüferverordnung) genannten Art auferlegt wurde.                  
                                                                               
6. Wahlen zum Aufsichtsrat                                                     
                                                                               
Von der Hauptversammlung sind zwei Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner   
zu wählen. Die Amtszeit des Aufsichtsratsmitglieds Dr. Norbert Reithofer       
endet mit der Beendigung der Hauptversammlung am 14. Mai 2020. Mit Wirkung     
zum selben Zeitpunkt hat Frau Prof. Dr. Renate Köcher ihr                      
Aufsichtsratsmandat niedergelegt.                                              
                                                                               
Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen nach den §§ 96 Abs. 1 und 2, 101 Abs. 1   
AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 MitbestG. Er besteht daher aus je zehn        
Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer. Zudem hat     
sich der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 %     
aus Männern zusammenzusetzen (Mindestanteilsgebot).                            
                                                                               
Die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat haben der Gesamterfüllung gemäß §   
96 Abs. 2 Satz 3 AktG widersprochen, sodass der Mindestanteil für diese        
Aufsichtsratswahlen von der Seite der Anteilseignervertreter getrennt zu       
erfüllen ist. Somit müssen die Anteilseigner mit jeweils mindestens drei       
Frauen und Männern im Aufsichtsrat vertreten sein. Ohne die o.g.               
Aufsichtsratsmitglieder gehören dem Aufsichtsrat auf Anteilseignerseite zwei   
Frauen und sechs Männer an. Um das Mindestanteilsgebot weiterhin zu            
erfüllen, ist daher mindestens eine Frau in den Aufsichtsrat zu wählen.        
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung ab Beendigung      
der Hauptversammlung am 14. Mai 2020 zu Aufsichtsratsmitgliedern der           
Anteilseigner zu wählen:                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
6.1 Herrn Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Norbert Reithofer, Penzberg, Vorsitzender    
des Aufsichtsrats der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft, für eine    
Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung      
für das Geschäftsjahr 2024 entscheidet, und                                    
                                                                               
6.2 Frau Anke Schäferkordt, Köln, Aufsichtsrätin, für eine Amtszeit bis zur    
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das               
Geschäftsjahr 2024 entscheidet.                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Es ist geplant, die Wahlen als Einzelwahlen durchzuführen.                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die vorgenannten Vorschläge des Aufsichtsrats stützen sich auf die             
Empfehlung des Nominierungsausschusses, berücksichtigen                        
die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Besetzungsziele   
und streben die Ausfüllung des Kompetenzprofils                                
für das Gesamtgremium an (vgl. dazu unten die Angaben in Ziff. II.8.). Der     
Aufsichtsrat schätzt beide vorgeschlagenen Kandidaten                          
als unabhängig im Sinne der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance    
Kodex (Fassung vom 16. Dezember 2019) ein.                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Herr Dr. Reithofer ist seit 2015 Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats   
der Gesellschaft. Er ist zudem Mitglied und Vorsitzender                       
des Präsidiums, des Personal- und des Nominierungsausschusses sowie Mitglied   
des Prüfungs- und des Vermittlungsausschusses                                  
des Aufsichtsrats der Gesellschaft.                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zuvor war Herr Dr. Reithofer bis 2015 Vorsitzender des Vorstands der           
Gesellschaft. Zum Zeitpunkt der anstehenden Wahlen zum                         
Aufsichtsrat liegt seine Vorstandszugehörigkeit somit fünf Jahre zurück. Die   
meisten amtierenden Vorstandsmitglieder haben                                  
ihr Mandat erst nach seinem Ausscheiden aus dem Vorstand angetreten.           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Darüber hinaus stehen die vorgeschlagenen Kandidaten nach Einschätzung des     
Aufsichtsrats in keiner gemäß den Empfehlungen                                 
des Deutschen Corporate Governance Kodex (Fassung vom 16. Dezember 2019)       
mitzuteilenden persönlichen oder geschäftlichen Beziehung                      
zu der Gesellschaft oder Konzernunternehmen, Organen der Gesellschaft oder     
einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten                               
Aktionär.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Herr Dr. Norbert Reithofer hat für den Fall seiner Wiederwahl in den           
Aufsichtsrat seine Bereitschaft erklärt, erneut für den                        
Aufsichtsratsvorsitz zu kandidieren.                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auch in der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2021 werden                  
voraussichtlich zwei Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner                 
zu wählen sein. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, auch für diese Wahlen der       
Hauptversammlung Persönlichkeiten vorzuschlagen,                               
die als unabhängig im Sinne der Empfehlungen des Deutschen Corporate           
Governance Kodex (Fassung vom 16. Dezember 2019) anzusehen                     
sind.                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Mandatslaufzeiten der Aufsichtsratsmitglieder sind in der Erklärung zur    
Unternehmensführung ab Seite 12 angegeben. Diese                               
ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.bmwgroup.com/hauptversammlung                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
verfügbar.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
7. Beschlussfassung über die Änderung von § 15 der Satzung (Vergütung des      
Aufsichtsrats)                                                                 
                                                                               
Die derzeit geltende Vergütungsregelung des Aufsichtsrats der Gesellschaft     
wurde durch die Hauptversammlung 2013 beschlossen und seitdem nicht mehr       
angepasst. Sie sieht eine feste Vergütungskomponente und eine mehrjährige      
variable Vergütungskomponente sowie ein Sitzungsgeld vor.                      
                                                                               
Mit der vorgeschlagenen Änderung soll erreicht werden, dass die Vergütung      
des Aufsichtsrats künftig auf eine reine Festvergütung umgestellt wird und     
keine variablen Vergütungsanteile mehr enthält. Damit soll auch der neuen      
Anregung G.18 des Deutschen Corporate Governance Kodex (Fassung vom 16.        
Dezember 2019) entsprochen werden. Das Sitzungsgeld soll unverändert           
bleiben.                                                                       
                                                                               
Die vorgeschlagene Regelung berücksichtigt wie bisher den höheren zeitlichen   
Aufwand des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden des            
Aufsichtsrats sowie des Vorsitzenden und der Mitglieder von Ausschüssen.       
Dabei sollen die Mitglieder des Prüfungsausschusses wie die Mitglieder des     
Präsidiums (stellvertretende Vorsitzende) das Doppelte der Grundvergütung      
und der Vorsitzende des Prüfungsausschusses das Zweieinviertelfache der        
Grundvergütung erhalten. Damit soll dem deutlich gewachsenen Arbeitsumfang     
des Prüfungsausschusses Rechnung getragen werden. Die vorgeschlagene           
Vergütungsregelung berücksichtigt damit auch die Empfehlung G.17 des           
Deutschen Corporate Governance Kodex (Fassung vom 16. Dezember 2019).          
                                                                               
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, zu beschließen, § 15 der         
Satzung zu ändern und wie folgt neu zu fassen:                                 
                                                                               
'§ 15 Vergütung des Aufsichtsrats                                              
                                                                               
1.                                                                             
Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält für das Geschäftsjahr (Vergütungsjahr)      
eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung von 200.000     
EUR.                                                                           
                                                                               
2.                                                                             
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache und jeder               
Stellvertreter des Vorsitzenden das Doppelte des sich aus Ziff. 1 ergebenden   
Betrags. Sofern der jeweilige Ausschuss an mindestens 3 Tagen des              
Geschäftsjahres zu einer Sitzung zusammen gekommen ist, erhält jeder           
Vorsitzende eines Ausschusses des Aufsichtsrats das Doppelte, der              
Vorsitzende des Prüfungsausschusses das Zweieinviertelfache und jedes          
Mitglied eines Ausschusses des Aufsichtsrats das Eineinhalbfache, jedes        
Mitglied des Prüfungsausschusses des Aufsichtsrats das Doppelte des sich aus   
Ziff. 1 ergebenden Betrags. Soweit ein Mitglied des Aufsichtsrats mehrere      
nach Satz 1 oder 2 zusätzlich zu vergütende Funktionen ausübt, bemisst sich    
seine Vergütung ausschließlich nach der Funktion, die unter diesen am          
höchsten vergütet ist.                                                         
                                                                               
3.                                                                             
Die sich aus Ziff. 1 und 2 ergebende Vergütung eines Mitglieds des             
Aufsichtsrats, das nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem             
Aufsichtsrat angehört hat oder eine nach Ziff. 2 Satz 1 oder 2 zusätzlich zu   
vergütende Funktion ausgeübt hat, reduziert sich zeitanteilig.                 
                                                                               
4.                                                                             
Darüber hinaus erhält jedes Mitglied des Aufsichtsrats für jede Sitzung des    
Aufsichtsrats (Plenum), an der es teilgenommen hat, ein nach Ablauf des        
Geschäftsjahres zahlbares Sitzungsgeld von 2.000 EUR pro Sitzung. Mehrere      
Sitzungen am selben Tag werden nicht separat vergütet.                         
                                                                               
5.                                                                             
Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied seine angemessenen      
Auslagen. Die Gesellschaft kann die Mitglieder des Aufsichtsrats in den        
Versicherungsschutz einer auf Kosten der Gesellschaft unterhaltenen            
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einbeziehen.                          
                                                                               
6.                                                                             
Diese Regelung ist erstmals für das am 01.01.2020 beginnende Geschäftsjahr     
(Vergütungsjahr) anwendbar.'                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
II. Weitere Angaben                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung          
                                                                               
Im Zeitpunkt der Einberufung beträgt das Grundkapital der Gesellschaft         
658.862.500 EUR und ist eingeteilt in 658.862.500 Aktien im Nennbetrag von     
jeweils 1 EUR, und zwar in 601.995.196 Stammaktien, die insgesamt              
601.995.196 Stimmen gewähren, und 56.867.304 Vorzugsaktien ohne Stimmrecht.    
                                                                               
                                                                               
Das Stimmrecht jeder Stammaktie entspricht ihrem Nennbetrag. Je 1 EUR          
Nennbetrag des bei der Abstimmung vertretenen stimmberechtigten                
Grundkapitals gewährt eine Stimme.                                             
                                                                               
Bei der Beschlussfassung zu den unter I. aufgeführten Tagesordnungspunkten     
der Hauptversammlung sind nur Stammaktionäre stimmberechtigt.                  
                                                                               
2. Voraussetzungen für die Verfolgung der virtuellen Hauptversammlung im       
Internet und die Ausübung des Stimmrechts                                      
                                                                               
Die Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung ohne physische        
Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der            
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) abgehalten, § 1 Abs. 2 des Gesetzes     
über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs-       
und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der                 
COVID-19-Pandemie ('COVID-19-Gesetz').                                         
                                                                               
Für die Aktionäre erfolgt eine Bild- und Tonübertragung der gesamten           
Hauptversammlung im Internet unter                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.bmwgroup.com/hv-service                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Es können nur diejenigen Aktionäre die gesamte Hauptversammlung im Internet    
verfolgen, die sich in Textform (§ 126b BGB) in                                
deutscher oder englischer Sprache zur Hauptversammlung angemeldet haben.       
Dies gilt entsprechend für die Ausübung des Stimmrechts.                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Aktionäre haben darüber hinaus ihre Berechtigung zur Verfolgung der        
gesamten Hauptversammlung im Internet und zur Ausübung                         
des Stimmrechts nachzuweisen. Hierzu ist ein in Textform (§ 126b BGB) in       
deutscher oder englischer Sprache erstellter Nachweis                          
des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut erforderlich.             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung    
(Nachweisstichtag), d.h. auf den 23. April 2020,                               
00.00 Uhr, zu beziehen. Maßgeblich für die Berechtigung zur Verfolgung der     
gesamten Versammlung im Internet und zur Ausübung                              
des Stimmrechts ist somit der Aktienbesitz zu diesem Stichtag. Im              
Verhältnis zur Gesellschaft gilt bezüglich der Hauptversammlung                
und für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis        
erbracht hat.                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wie die Anmeldung muss auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der               
Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf des 7. Mai 2020 unter                   
folgender Adresse zugehen:                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft                                    
                                                                               
c/o Computershare Operations Center                                            
                                                                               
80249 München                                                                  
                                                                               
Telefax: +49 89 30903-74675                                                    
                                                                               
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht              
blockiert, d.h. über sie kann auch nach erfolgter Anmeldung                    
unverändert verfügt werden.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Üblicherweise übernehmen die depotführenden Institute als Letztintermediäre    
die Anmeldung und übermitteln den Nachweis des                                 
Anteilsbesitzes für ihre Kunden, nachdem die Kunden einen Auftrag zur          
Anmeldung zur Hauptversammlung erteilt haben. Die Aktionäre                    
werden daher gebeten, sich möglichst frühzeitig an ihr jeweiliges              
depotführendes Institut zu wenden, um ihre Anmeldung zur                       
Hauptversammlung zu veranlassen.                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3. Vollmachten; Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch               
Bevollmächtigte                                                                
                                                                               
Aktionäre, die die Hauptversammlung nicht persönlich verfolgen und/oder ihr    
Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können sich bei der Ausübung      
ihrer Rechte auch durch Bevollmächtigte, z. B. einen Intermediär, eine         
Aktionärsvereinigung, einen Stimmrechtsberater oder eine andere Person,        
vertreten lassen. Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts durch         
Bevollmächtigte ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur                  
Hauptversammlung.                                                              
                                                                               
Die Erteilung von Vollmachten, ihr Widerruf und der Nachweis der               
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform oder         
können elektronisch erfolgen und übermittelt werden, indem die unter           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.bmwgroup.com/hv-service                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bereitgestellte Anwendung genutzt wird.                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Intermediäre, Aktionärsvereinigungen, Stimmrechtsberater und diesen durch      
das Aktiengesetz gleichgestellte Personen können                               
im Rahmen der für sie bestehenden aktiengesetzlichen Sonderregelung (§ 135     
AktG) abweichende Anforderungen an die ihnen zu                                
erteilenden Vollmachten vorsehen. Diese Anforderungen können bei dem           
jeweils zu Bevollmächtigenden erfragt werden.                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Darüber hinaus bietet die Gesellschaft ihren Aktionären an, sich bei der       
Ausübung des Stimmrechts durch von der Gesellschaft                            
benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten zu lassen. Soweit    
Aktionäre die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter              
bevollmächtigen, müssen sie diesen in jedem Fall Weisungen für die Ausübung    
des Stimmrechts erteilen. Ohne diese Weisungen                                 
ist die Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sind     
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen.                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten                
Stimmrechtsvertreter können elektronisch über den Online-Service               
der Gesellschaft unter                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.bmwgroup.com/hv-service                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
erteilt werden. Diese Möglichkeit besteht bis zum Beginn der Abstimmung in     
der Hauptversammlung.                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Alternativ können Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft        
benannten Stimmrechtsvertreter unter Verwendung der                            
von der Gesellschaft dafür vorgesehenen Vollmachtsformulare erteilt werden.    
Stammaktionäre erhalten diese Vollmachtsformulare                              
mit der Anmeldebestätigung. Die ausgefüllten Vollmachtsformulare müssen in     
diesem Fall spätestens bis zum Ablauf des 12. Mai                              
2020 bei der Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen sein:        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft                                    
                                                                               
c/o Computershare Operations Center                                            
                                                                               
80249 München                                                                  
                                                                               
Telefax: +49 89 30903-74675                                                    
                                                                               
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
4. Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts durch Briefwahl                  
                                                                               
Stammaktionäre können ihre Stimmen auch im Wege elektronischer                 
Kommunikation oder schriftlich abgeben, ohne an der Hauptversammlung           
teilzunehmen (Briefwahl). Voraussetzung für die Ausübung des Stimmrechts       
durch Briefwahl ist die form- und fristgerechte Anmeldung zur                  
Hauptversammlung.                                                              
                                                                               
Für die elektronische Briefwahl steht der Online-Service der Gesellschaft      
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.bmwgroup.com/hv-service                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bis zum Beginn der Abstimmung in der Hauptversammlung zur Verfügung.           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Alternativ können die Aktionäre für die Briefwahl auch das mit der             
Anmeldebestätigung zugesandte Formular benutzen. Die schriftlichen             
Stimmabgaben müssen spätestens bis zum Ablauf des 12. Mai 2020 bei der         
Gesellschaft unter der folgenden Adresse eingegangen                           
sein:                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft                                    
                                                                               
c/o Computershare Operations Center                                            
                                                                               
80249 München                                                                  
                                                                               
Telefax: +49 89 30903-74675                                                    
                                                                               
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
5. Ergänzungsverlangen                                                         
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals       
oder den anteiligen Betrag von 500.000 EUR (dies entspricht 500.000 Aktien     
im Nennbetrag von 1 EUR) erreichen, können gemäß § 122 Abs. 2 AktG             
verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt           
gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine          
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand      
der Gesellschaft zu richten. Es wird darum gebeten, die folgende Anschrift     
zu verwenden:                                                                  
                                                                               
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft                                    
Der Vorstand                                                                   
Postanschrift: 80788 München                                                   
Hausanschrift: Petuelring 130, 80809 München                                   
                                                                               
Das Verlangen muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung,    
d.h. spätestens bis zum Ablauf des 13. April 2020 zugegangen sein.             
                                                                               
6. Zugänglichmachen von Gegenanträgen und Wahlvorschlägen                      
                                                                               
Gegenanträge von Aktionären zu den Beschlussvorschlägen von Vorstand           
und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten und Wahlvorschläge    
zu den Tagesordnungspunkten 5 (Wahl des Abschlussprüfers) und 6 (Wahlen zum    
Aufsichtsrat) werden - soweit sie den anderen Aktionären zugänglich zu         
machen sind - bei Nachweis der Aktionärseigenschaft unverzüglich im            
Internet unter                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.bmwgroup.com/hauptversammlung                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
veröffentlicht, wenn sie mindestens 14 Tage vor der Versammlung (d.h.          
spätestens bis zum Ablauf des 29. April 2020) der Gesellschaft                 
an die folgende Adresse übersandt wurden:                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft                                    
                                                                               
Abt. FF-2                                                                      
                                                                               
Postanschrift: 80788 München                                                   
                                                                               
Telefax: +49 89 382-11793                                                      
                                                                               
E-Mail: hv@bmw.de                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
7. Fragemöglichkeit                                                            
                                                                               
Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung angemeldet haben, können Fragen an    
den Vorstand richten zu Angelegenheiten der Gesellschaft, den rechtlichen      
und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen     
sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss               
einbezogenen Unternehmen, soweit die erbetene Auskunft zur sachgemäßen         
Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.               
                                                                               
Die Fragen der Aktionäre können bis spätestens 12. Mai 2020, 12.00 Uhr,        
über den Online-Service der Gesellschaft unter                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.bmwgroup.com/hv-service                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
eingereicht werden.                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Fragenbeantwortung erfolgt durch den Vorstand in der Hauptversammlung.     
Dabei entscheidet der Vorstand gemäß § 1 Abs. 2                                
Satz 2 COVID-19-Gesetz nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen, welche Fragen     
er wie beantwortet.                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
8. Ergänzende Angaben zu Tagesordnungspunkt 6 (Wahlen zum Aufsichtsrat)        
                                                                               
Lebensläufe und Angaben zu Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu           
bildenden Aufsichtsräten (?) und Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und    
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen (O):                  
                                                                               
                                                                               
Dr.-Ing. Dr. Ing. E.h. Norbert Reithofer, Penzberg                             
Vorsitzender des Aufsichtsrats der BMW AG                                      
                                                                               
Geburtsjahr/-ort: 1956, Penzberg                                               
Nationalität: Deutsch                                                          
                                                                               
Beruflicher Werdegang und Ausbildung:                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
seit 2015 Vorsitzender des Aufsichtsrats der BMW AG                            
                                                                               
2006-2015 Vorsitzender des Vorstands der BMW AG                                
                                                                               
2000-2006 Mitglied des Vorstands der BMW AG, Ressort Produktion                
                                                                               
1997-2000 Präsident der BMW Manufacturing Corporation, South Carolina, USA     
                                                                               
1994-1997 Technischer Direktor, BMW Südafrika                                  
                                                                               
1991-1994 Leiter Karosserierohbau, BMW AG                                      
                                                                               
1989-1991 Leiter Steuerungstechnik und Prozessdatenverarbeitung, BMW AG        
                                                                               
1987-1989 Leiter Instandhaltungsplanung, BMW AG                                
                                                                               
1984-1987 Wissenschaftlicher Assistent an der TU München, Institut für         
Werkzeugmaschinen und Betriebswissenschaften, Promotion zum Dr.-Ing.           
                                                                               
1978-1983 Studium der Fertigungstechnik und der Betriebswissenschaft an der    
TU                                                                             
München, Abschluss als Diplom-Ingenieur                                        
                                                                               
1974-1978 Studium des Allgemeinen Maschinenbaus an der FH München,             
Abschluss                                                                      
als Diplom-Ingenieur (FH)                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Expertise und Tätigkeitsschwerpunkte:                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Herr Dr. Reithofer ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der BMW AG. Aufgrund     
seiner langjährigen Führungsfunktionen innerhalb                               
der BMW Group einschließlich seiner 15-jährigen Mitgliedschaft im Vorstand     
der BMW AG sowie seiner Ausbildung als Diplom-Ingenieur                        
ist Herr Dr. Reithofer in herausragender Weise befähigt, sowohl                
strategische als auch technologische Fragen der Ausrichtung                    
des Unternehmens zu durchdringen, zu überwachen und zu beraten                 
(Kompetenzfelder: Mobilität und Technologie). Dies kommt der                   
Arbeit des Aufsichtsrats gerade in Zeiten einer tiefgreifenden                 
Transformation der Automobilbranche besonders zugute.                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Diversitätskonzept:                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Herr Dr. Reithofer erfüllt folgende Kriterien aus dem Diversitätskonzept       
für den Aufsichtsrat der BMW AG:                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Internationale Erfahrung oder besonderer Sachverstand in einem oder          
mehreren                                                                       
für das Unternehmen wichtigen Märkten außerhalb Deutschlands                   
                                                                               
- Vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen aus dem Unternehmen                     
                                                                               
- Persönlichkeit mit Erfahrung in der Führung/Überwachung eines anderen        
Unternehmens                                                                   
                                                                               
- Unabhängig nach der Selbsteinschätzung des Aufsichtsrats                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaften in Gremien des Aufsichtsrats der BMW AG:                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Präsidium (Vorsitz)                                                          
                                                                               
- Personalausschuss (Vorsitz)                                                  
                                                                               
- Prüfungsausschuss                                                            
                                                                               
- Nominierungsausschuss (Vorsitz)                                              
                                                                               
- Vermittlungsausschuss                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mandate:                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
? Siemens Aktiengesellschaft                                                   
                                                                               
O Henkel AG & Co. KGaA (Gesellschafterausschuss)                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anke Schäferkordt, Köln                                                        
                                                                               
Aufsichtsrätin                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Geburtsjahr/-ort: 1962, Lemgo                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nationalität: Deutsch                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Beruflicher Werdegang und Ausbildung:                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
seit 2019 Non-Executive Director der Wayfair Inc., Boston/Massachusetts,       
USA                                                                            
                                                                               
seit 2019 Mitglied des Aufsichtsrats der Serviceplan Group Management SE       
(Komplementärin der Serviceplan Group SE & Co. KG)                             
                                                                               
seit 2010 Mitglied des Aufsichtsrats der BASF SE                               
                                                                               
2012-2018 Mitglied des Vorstands der Bertelsmann SE & Co. KGaA                 
                                                                               
2005-2018 Geschäftsführerin der RTL Television und Mediengruppe RTL            
Deutschland GmbH                                                               
                                                                               
2012-2017 Co-CEO der RTL Group S.A., Luxemburg                                 
                                                                               
1999-2005 Geschäftsführerin der VOX Film- und Fernseh GmbH & Co. KG            
                                                                               
1995-1998 CFO und von 1997-1998 zusätzlich Programmdirektorin der VOX Film-    
und                                                                            
Fernseh GmbH & Co. KG                                                          
                                                                               
1991-1995 RTL Television (verschiedene Positionen, u.a. Bereichsleitung        
Planung und Controlling)                                                       
                                                                               
1988-1991 Bertelsmann AG (verschiedene Positionen)                             
                                                                               
1982-1988 Studium der Betriebswirtschaft an der Universität Paderborn,         
Abschluss als Diplom-Kauffrau                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Expertise und Tätigkeitsschwerpunkte:                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Frau Schäferkordt verfügt aus ihren langjährigen Leitungsfunktionen im         
Bertelsmann Konzern, dem größten deutschen Medienunternehmen,                  
über umfassende Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen                    
Unternehmensführung, Kommunikation und Medien. Ihre betriebswirtschaftliche    
Kompetenz und ihr Gespür für gesellschaftliche Zukunftsthemen hat sie u.a.     
als Geschäftsführerin der Mediengruppe RTL Deutschland                         
eindrucksvoll unter Beweis gestellt, die sich unter ihrer Leitung zur          
erfolgreichsten Fernsehgruppe in Deutschland entwickelt                        
hat.                                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Diversitätskonzept:                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Frau Schäferkordt erfüllt folgende Kriterien aus dem Diversitätskonzept für    
den Aufsichtsrat der BMW AG:                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- Internationale Erfahrung oder besonderer Sachverstand in einem oder          
mehreren                                                                       
für das Unternehmen wichtigen Märkten außerhalb Deutschlands                   
                                                                               
- Persönlichkeit mit Erfahrung in der Führung/Überwachung eines anderen        
Unternehmens                                                                   
                                                                               
- Unabhängig nach der Selbsteinschätzung des Aufsichtsrats                     
                                                                               
- Unabhängige Finanzexpertin                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mandate:                                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
? BASF SE                                                                      
                                                                               
? Serviceplan Group Management SE*                                             
                                                                               
O Wayfair Inc.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
* nicht börsennotiert                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
9. Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft; Übertragung der  
Hauptversammlung im Internet; ergänzende Informationen                         
                                                                               
Die Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden              
Unterlagen und Informationen, weitergehende Erläuterungen zu den Rechten       
der Aktionäre nach §§ 122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 und 131 Abs. 1 AktG in       
Verbindung mit § 1 Abs. 2 COVID-19-Gesetz sowie ergänzende Informationen       
zur Tagesordnung stehen vom Tag der Einberufung der Hauptversammlung an auf    
der Internetseite der Gesellschaft unter                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.bmwgroup.com/hauptversammlung                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zur Verfügung. Dort werden nach der Hauptversammlung auch die                  
festgestellten Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Reden des Aufsichtsrats- und des Vorstandsvorsitzenden am 14. Mai 2020     
werden ohne Zugangsbeschränkung (live) im Internet                             
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.bmwgroup.com/hauptversammlung                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
übertragen. Die Rede des Vorstandsvorsitzenden steht auch nach der             
Hauptversammlung als Aufzeichnung zur Verfügung.                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die sich zur Hauptversammlung angemeldet haben, können die          
gesamte Hauptversammlung (live) im Internet im Online-Service                  
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.bmwgroup.com/hv-service                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
verfolgen. Die benötigten Zugangsdaten zur Anmeldung auf der Internetseite     
sind auf der Anmeldebestätigung (oben rechts) aufgedruckt.                     
Die Verfolgung der Hauptversammlung im Internet ermöglicht keine Teilnahme     
im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitere Hinweise zur Hauptversammlung und zur Stimmrechtsausübung sowie zur    
Vollmachts- und Weisungserteilung werden auf der                               
Internetseite der Gesellschaft unter                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.bmwgroup.com/hauptversammlung                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zur Verfügung gestellt. Vollmachts- und Briefwahlformulare erhalten die        
Aktionäre mit der Anmeldebestätigung zugesandt.                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Inhaber von American Depositary Shares bzgl. Stammaktien der Gesellschaft      
erhalten Informationen zur Hauptversammlung über                               
die Bank of New York Mellon, New York, USA (Depositary).                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
10. Hinweise zum Datenschutz                                                   
                                                                               
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im                
Zusammenhang mit der Hauptversammlung finden Sie im Internet unter             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.bmwgroup.com/hauptversammlung                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
München, 6. April 2020                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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06.04.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft                       

             Petuelring 130                                                    

             80809 München                                                     

             Deutschland                                                       

E-Mail:      hv@bmw.de                                                         

Internet:    http://www.bmwgroup.com                                           

ISIN:        DE0005190003, DE0005190037                                        

WKN:         519000, 519003                                                    

Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt am Main (Prime    
             Standard),, München, Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg,, 
             Hannover, Stuttgart, Tradegate Exchange                           







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1016371  06.04.2020