BayWa AG erzielt Einigung über Anpassung der Restrukturierungsvereinbarung. Auf der Grundlage des angepassten Finanzierungskonzepts für die BayWa r.e. AG (siehe Ad-hoc-Mitteilung vom 17. März 2025) hat sich die BayWa AG mit ihren wesentlichen Finanzierungspartnern sowie den Großaktionären Bayerische Raiffeisen-Beteiligungs-AG und Raiffeisen Agrar Invest AG auf die notwendigen Anpassungen der langfristigen Restrukturierungsvereinbarung für den Zeitraum bis 2028 geeinigt. Auf dieser Basis wird die BayWa AG in Kürze den Restrukturierungsplan im Rahmen des StaRUG-Verfahrens einreichen.
Die bestehenden Stillhalteabkommen wurden bis zum 30. Juni 2025 verlängert. Zur weiteren Schonung der Liquidität hat das Unternehmen beschlossen, die ursprünglich für den 5. Mai 2025 vorgesehene Zinszahlung aus der Hybridanleihe (WKN: A351PD | ISIN: DE000A351PD9) zu verschieben, wie es die Bedingungen der Hybridanleihe ausdrücklich vorsehen.