:be AG: Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung

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:be AG: Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung

21.05.2022 / 11:00
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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:be AG, FN 543031a
ISIN AT0000A2SGH0

Der Vorstand der :be AG mit Sitz in Lustenau, eingetragen in das Firmenbuch
des Landesgerichtes Feldkirch unter FN 543031a ("Gesellschaft"), lädt die
Aktionäre der Gesellschaft zu der am 20.06.2022, um 16.00 Uhr (MESZ,
Ortszeit Lustenau) in den Räumlichkeiten der Gesellschaft im Millennium Park
20, 6890 Lustenau stattfindenden

ORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG

ein.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2021 mit dem
Lagebericht des Vorstandes und dem Bericht des Aufsichtsrates über das
Geschäftsjahr 2021.

2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung des Geschäftsjahrs 2021.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für
das Geschäftsjahr 2021.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2021.

5. Wahlen in den Aufsichtsrat.

6. Beschlussfassung über Zustimmung zum Abschluss einer D&O-Versicherung für
den Vorstand und den Aufsichtsrat.

7. Wahl des Abschlussprüfers für die Prüfung von Jahresabschluss und
Lagebericht.

8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung im Punkt 6.
AKTIENURKUNDEN, AUSSCHLUSS DER EINZELVERBRIEFUNG VON AKTIEN, Unterpunkt
6.4., zur teilweisen Ermöglichung der Anwendung der Bestimmungen für gemäß
§
3 AktG börsennotierte Aktiengesellschaften.

9. Beschlussfassung über die Ergänzung der Satzung im Punkt 6.
AKTIENURKUNDEN, AUSSCHLUSS DER EINZELVERBRIEFUNG VON AKTIEN, Unterpunkt
6.1., unter anderem zur Anpassung an das geltende Recht.

1. Unterlagen zur Hauptversammlung (§ 106 Z 4 AktG)

Die gemäß § 108 Abs 3 bis 5 AktG bereitzustellenden Unterlagen

- Einberufung gemäß § 106 AktG,
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten beziehungsweise
Erläuterungen zu Tagesordnungspunkt 1., zu dem kein Beschluss zu fassen sein
wird,
- Jahresabschluss per 31.12.2021 mit dem Lagebericht,
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. bis 5.
- Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG,
- Erklärungen der zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsräte gemäß § 87 Abs
2
AktG,
- Vollständiger Text dieser Einberufung,
- Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht,

stehen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab dem 30.05.2022, in
den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 6890 Lustenau, Millennium Park 20
und zum Download auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.be-ag.eu/hauptversammlung kostenlos zur Verfügung und werden bei der
Hauptversammlung aufliegen.

2. Nachweisstichtag und Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und 7 AktG)

An der Hauptversammlung dürfen Aktionäre der :be AG teilnehmen, sofern sie
am Nachweisstichtag, das ist am Ende des 10. Tages vor der Hauptversammlung,
somit am 10.06.2022, um 24.00 Uhr (MESZ, Ortszeit Lustenau), Aktionär der
:be AG sind. Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch Übermittlung
einer vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedsstaat des
Europäischen Wirtschaftsraumes oder einem Vollmitgliedsstaat der OECD
ausgestellten Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen.

Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10 Abs 2 AktG)

2.1. Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder einen im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Code (SWIFT Code);

2.2. Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen;

2.3. Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000A2SGH0);

2.4. Depotnummer beziehungsweise eine sonstige Bezeichnung;

2.5. Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht;

Die Depotbestätigung wird in deutscher oder in englischer Sprache
entgegengenommen. Sie darf zum Zeitpunkt der Vorlage nicht älter als sieben
Tage sein und bedarf der Schriftform. Die Depotbestätigung muss der
Gesellschaft spätestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, das ist
der 15.06.2022, bis 24.00 Uhr (MESZ, Ortszeit Lustenau) wie folgt zugehen:

Per Fax: +43 (0) 1 3750 215-99

oder

Per E-Mail: anmeldung@anmeldestelle.at
oder

Per Post: :be AG
c/o Link Market Services GmbH
Siebensterngasse 32-34
1070 Wien
Austria

oder

Per Swift: RZBAATWWXXX,
Message Type MT598 oder MT599; in Feld 20 "HV :be AG" angeben sowie in Feld
77E und 79 unbedingt "ISIN AT0000A2SGH0" im Text angeben

Die Depotbestätigung als Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den oben
genannten Nachweisstichtag (10.06.2022, 24.00 Uhr [MESZ, Ortszeit Lustenau])
beziehen.

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur
Hauptversammlung. Die Aktionäre werden dadurch bei Verfügungen über die
Aktien nicht gesperrt. Aktionäre können daher über Ihre Aktien auch nach
erfolgter Anmeldung weiterhin frei verfügen.

3. Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109,110 und 118 AktG
(§ 106
Z 5 AktG)

Auf die Rechte der Aktionäre zur Beantragung von Tagesordnungspunkten gemäß
§ 109 AktG, zur Übermittlung von Beschlussvorschlägen gemäß § 110
AktG sowie
auf das Auskunftsrecht in der Hauptversammlung gemäß § 118 AktG wird
hingewiesen.

Ein schriftliches Verlangen von Aktionären, die einzeln oder zusammen seit
mindestens drei Monaten Aktien im Ausmaß von 5% des Grundkapitals halten,
dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und
bekanntgegeben werden, ist beachtlich, wenn es der Gesellschaft spätestens
am 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 30.05.2022, samt Nachweis
der Aktionärseigenschaft per Post, adressiert an die :be AG, c/o Link Market
Services GmbH, Siebensterngasse 32-34, 1070 Wien, oder per E-Mail mit
qualifizierter elektronischer Signatur an anmeldung@anmeldestelle.at zugeht.
Für jeden solchen Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung vorgelegt werden.

Ein Verlangen von Aktionären, die einzeln oder zusammen Aktien im Ausmaß von
1% des Grundkapitals halten, dass Beschlussvorschläge zusammen mit den Namen
der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, ist beachtlich,
wenn es der Gesellschaft spätestens am siebten Werktag vor der
Hauptversammlung, das ist der 09.06.2022, samt Nachweis der
Aktionärseigenschaft per Telefax an +43 (0) 1 3750 215-99 oder per E-Mail an
anmeldung@anmeldestelle.at zugeht. Weitergehende Informationen über diese
Rechte, insbesondere wie Anträge der Gesellschaft übermittelt werden können,
und wie der Nachweis des jeweils erforderlichen Aktienbesitzes zu erbringen
ist, sind auf der Internetadresse www.be-ag.eu/hauptversammlung der
Gesellschaft abrufbar.

Jeder Aktionär kann zu jedem Tagesordnungspunkt auch noch in der Versammlung
Anträge (ausgenommen Vorschläge von Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat)
stellen, die keiner vorherigen Bekanntgabe bedürfen. Voraussetzung hierfür
ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung im Sinne dieser Einberufung.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Das Auskunftsrecht
erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen und auf die Lage des Konzerns,
sowie der in einen Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft
hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu
entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen
oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder die Erteilung der Auskunft strafbar wäre. Fragen, deren Beantwortung
einer längeren Vorbereitungszeit bedarf, mögen zur Wahrung der
Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung schriftlich an die
Gesellschaft übermittelt werden, und zwar per Post, adressiert an die :be AG
c/o Link Market Services GmbH, Siebensterngasse 32-34, 1070 Wien

4. Vertretung durch Bevollmächtigte (§ 106 Z 8 AktG)

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht gemäß § 113 Abs 1 AktG eine natürliche oder juristische
Person
zum Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des Aktionärs an
der Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der Aktionär, den er
vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in Textform erteilt
werden und ebenso wie ein allfälliger Widerruf der Vollmacht zeitgerecht vor
der Hauptversammlung entweder spätestens bei der Registrierung zur
Hauptversammlung am Versammlungsort, persönlich übergeben oder an die
Gesellschaft spätestens am 20.06.2022, 08.00 Uhr (MESZ, Ortszeit Lustenau)
(einlangend), wie folgt übermittelt werden:

Per Fax: +43 (0) 1 3750 215-99

Per E-Mail: anmeldung@anmeldestelle.at, wobei die Vollmacht oder der
Widerruf der Vollmacht beispielsweise als tif, pdf, et cetra dem E-Mail
anzuschließen ist

oder

Per Post: :be AG
c/o Link Market Services GmbH
Siebensterngasse 32-34
1070 Wien
Austria

Formulare zur Erteilung und zum Widerruf einer Vollmacht stehen zum Download
unter www.be-ag.eu/hauptversammlung kostenlos zur Verfügung. Die Verwendung
dieser Formulare ist für die Erteilung der Vollmacht und deren Widerruf
nicht zwingend. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied des Vorstandes
oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als Bevollmächtigter jedoch nur
ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche Weisung über die
Ausübung
des Stimmrechts zu den einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat.

Hat der Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, ist
es ausreichend, dass dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung gelten sinngemäß auch
für
den Widerruf der Vollmacht.

Die Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei Erteilung einer
Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie oben unter Punkt 2.
Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und 7 AktG) zu erfüllen haben. Aufgrund der
Novellierung des Aktiengesetzes ist eine anonyme Teilnahme als
Legitimationsaktionär (Aktien im "Fremdbesitz") nicht mehr zulässig.

5. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte (§ 106 Z 9 AktG)

Gemäß § 106 Z 9 AktG iVm § 83 Abs 2 Z 1 BörseG wird weiter
bekanntgegeben,
dass die Gesellschaft 50.000.000 auf Inhaber lautende Stückaktien ausgegeben
hat und jede Stückaktie eine Stimme gewährt.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden
die Aktionäre beziehungsweise ihre Vertreter gebeten, sich rechtzeitig vor
Beginn der Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Die Gesellschaft
behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erschienen
Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich
sein, kann der Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb
aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis (zum Beispiel
Personalausweis, Reisepass oder Führerschein) zur Identitätsfeststellung
mitzubringen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten bzw. die Möglichkeit zur
Registration für die Hauptversammlung ist ab 15:00 Uhr (MESZ, Ortszeit
Lustenau).

Lustenau im Mai 2022

Der Vorstand


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21.05.2022 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch EQS Group AG. www.eqs.com

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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    :be AG
                   Millennium Park 20
                   6890 Lustenau
                   Österreich
   Telefon:        +43 5577 63051-0
   Fax:            +43 5577 63051-6890
   E-Mail:         office@be-lustenau.com
   Internet:       www.be-ag.eu
   ISIN:           AT0000A2SGH0
   WKN:            A3CWWB
   Börsen:         Wiener Börse (Dritter Markt (MTF))
   EQS News ID:    1358277



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