Bechtle AG beabsichtigt Umwandlung in Bechtle SE
  • Bechtle strebt Wechsel in eine Europäische Aktiengesellschaft an
  • Hauptversammlung soll 2021 über Umwandlung in eine Societas Europaea (SE) entscheiden

Neckarsulm, 31. Juli 2020 - Die Bechtle AG hat heute in einer Ad-hoc-Mitteilung über die Absicht informiert, den Wechsel der Gesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea, SE) vorzubereiten. Dem entsprechenden Vorschlag des Vorstands hat der Aufsichtsrat in seiner heutigen Sitzung zugestimmt. Über die Umwandlung stimmen die Aktionäre der Bechtle AG in der nächsten Hauptversammlung am 15. Juni 2021 ab. Mit dem Formwechsel sollen die Positionierung von Bechtle als zukunftsorientiertes europäisches IT-Unternehmen unterstrichen und die Beteiligung der internationalen Mitarbeiter an Unternehmensentscheidungen verstärkt werden.

Mit der neuen Rechtsform soll das Selbstverständnis von Bechtle als europäisches Unternehmen sichtbarer werden. Bechtle ist in 14 europäischen Ländern mit eigenen Gesellschaften vertreten. Die Mitarbeiter der internationalen Standorte der Bechtle Gruppe sollen künftig an Unternehmensentscheidungen stärker beteiligt werden.

Beteiligung der internationalen Mitarbeiter stärken

Im Zuge der Umwandlung in die Rechtsform der SE soll mit Vertretern der Mitarbeiter aus den europäischen Ländern ein Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung vereinbart werden, das künftig europaweit die Möglichkeit eines institutionalisierten Austauschs mit der Unternehmensführung bietet - hierarchielos, über alle Grenzen hinweg und segmentübergreifend. Eine Idee, die sich im Prinzip der vernetzten Dezentralität auch heute schon im Unternehmen widerspiegelt. Darüber hinaus bietet die Rechtsform der SE auch die Möglichkeit, den Aufsichtsrat der künftigen Bechtle SE mit Arbeitnehmervertretern auch aus anderen europäischen Ländern zu besetzen.

Moderne und langfristig geeignete Rechtsform

An der paritätischen Mitbestimmung, also der jeweils hälftigen Besetzung des Aufsichtsrats mit Vertretern der Arbeitnehmer und Vertretern der Anteilseigner, wird sich dabei nichts ändern. Die bisherige Struktur der Organtrennung von Aufsichtsrat und Vorstand bleibt ebenfalls bestehen. Auch die Rechte der Aktionäre bleiben unverändert und es sind durch den Rechtsformwechsel keine weiteren Auswirkungen für die Kunden und Mitarbeiter der Bechtle AG zu erwarten. Der Sitz des Unternehmens soll weiterhin Neckarsulm bleiben.

'In Summe ist die SE die einerseits moderne und zeitgemäße, andererseits aber auch langfristig geeignete und unserer Größe und Internationalität angemessene Rechtsform, die auch den Belangen der Mitarbeiter in Europa in besonderem Maß Rechnung trägt', sagt Dr. Thomas Olemotz, Vorstandsvorsitzender der Bechtle AG.

Nach der 1999 erfolgten Umwandlung der Bechtle GmbH in eine AG markiert die Umwandlung in eine SE einen nächsten konsequenten Schritt in der Unternehmensentwicklung.

Bechtle AG veröffentlichte diesen Inhalt am 31 Juli 2020 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 31 Juli 2020 13:25:01 UTC.

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