DGAP-News: Beiersdorf Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Beiersdorf Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 17.04.2019 in Hamburg mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

27.02.2019 / 15:02
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Beiersdorf Aktiengesellschaft Hamburg Wertpapier-Kennnummer 520000
ISIN DE0005200000 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der am Mittwoch, dem 17. April 2019, um 10.30 Uhr (Einlass ab 9.30 Uhr)
in der Hamburg Messe, Halle A3 (Eingang West, Zufahrt über Lagerstraße;
postalische Anschrift: Messeplatz 1, 20357 Hamburg) stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung eingeladen.


Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des gebilligten Konzernabschlusses mit dem zusammengefassten Bericht über die Lage der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018, dem Bericht des Aufsichtsrats sowie dem erläuternden Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der Beiersdorf Aktiengesellschaft und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2018 gemäß §§ 172, 173 AktG am 26. Februar 2019 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung entfällt daher.

Der festgestellte Jahresabschluss der Beiersdorf Aktiengesellschaft und der gebilligte Konzernabschluss mit dem zusammengefassten Bericht über die Lage der Beiersdorf Aktiengesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2018, der Bericht des Aufsichtsrats sowie der erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289a Absatz 1, 315a Absatz 1 HGB sind der Hauptversammlung, auch ohne dass es einer Beschlussfassung durch diese bedarf, zugänglich zu machen. Die vorstehenden Unterlagen sind über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung

zugänglich. Abschriften dieser Unterlagen werden den Aktionären auf Anfrage auch kostenlos und unverzüglich zugesandt. Sie werden auch auf der Hauptversammlung zugänglich sein.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe von 176.400.000,00 Euro wie folgt zu verwenden:

* Ausschüttung einer Dividende von 0,70 EUR
je dividendenberechtigter Stückaktie
(226.818.984 dividendenberechtigte Stückaktien)


158.773.288,80 EUR
* Einstellung in andere Gewinnrücklagen 17.626.711,20 EUR
Bilanzgewinn 176.400.000,00 EUR

Bei den angegebenen Beträgen für die Gesamtdividende und für die Einstellung in andere Gewinnrücklagen sind die zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags dividendenberechtigten Aktien berücksichtigt. Die von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht dividendenberechtigt.

Sollte die Anzahl der eigenen Aktien, die von der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gehalten werden, größer oder kleiner sein als zum Zeitpunkt des Gewinnverwendungsvorschlags, vermindert bzw. erhöht sich der insgesamt an die Aktionäre auszuschüttende Betrag um den Dividendenteilbetrag, der auf die Differenz an Aktien entfällt. Der in die anderen Gewinnrücklagen einzustellende Betrag verändert sich gegenläufig um den gleichen Betrag. Die auszuschüttende Dividende je dividendenberechtigter Stückaktie bleibt hingegen unverändert. Der Hauptversammlung wird gegebenenfalls ein entsprechend modifizierter Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.

Der Dividendenanspruch der Aktionäre ist gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Die Dividende ist demnach am 24. April 2019 fällig.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019 sowie des Prüfers für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines Prüfungsausschusses vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer für die Beiersdorf Aktiengesellschaft und den Beiersdorf Konzern für das Geschäftsjahr 2019 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.

6.

Wahlen zum Aufsichtsrat

Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit dem Ablauf der am 17. April 2019 stattfindenden Hauptversammlung.

Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz 1, 101 Absatz 1 AktG i.V.m. § 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG sowie nach § 11 Absatz 1 der Satzung der Beiersdorf Aktiengesellschaft aus zwölf Mitgliedern zusammen, von denen sechs Mitglieder durch die Hauptversammlung und sechs Mitglieder von den Arbeitnehmern zu wählen sind. Für den Aufsichtsrat ist nach § 96 Absatz 2 Satz 1 AktG bei Wahlen zur Besetzung einzelner oder mehrerer Sitze im Aufsichtsrat der gesetzliche Mindestanteil von jeweils 30 % an Frauen und Männern zu berücksichtigen. Das Mindestanteilsgebot ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, wenn nicht gemäß § 96 Absatz 2 Satz 3 AktG die Seite der Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung widerspricht. Da der Gesamterfüllung im Vorfeld der Neuwahlen zum Aufsichtsrat widersprochen wurde, ist der Aufsichtsrat sowohl auf der Seite der Anteilseignervertreter als auch auf der Seite der Arbeitnehmervertreter jeweils mit mindestens zwei Frauen und mindestens zwei Männern zu besetzen. Der Aufsichtsrat besteht derzeit insgesamt aus drei Frauen und neun Männern; zwei Frauen (Frau Hong Chow und Frau Dr. Dr. Christine Martel) gehören dabei der Anteilseignerseite an.

Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat an Wahlvorschläge nicht gebunden. Die Wahlen zum Aufsichtsrat werden als Einzelwahl durchgeführt.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgende Personen mit Wirkung ab der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 17. April 2019 für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2023 beschließt, als Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen:

a)

Hong Chow
Shanghai (China)
General Manager bei Roche Pharmaceuticals China (China)

Frau Chow ist weder Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen noch in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

b)

Martin Hansson
Hamburg
Mitglied des Vorstands der maxingvest ag, Hamburg

Herr Hansson ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen:

-

Tchibo GmbH

Er ist nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

c)

Michael Herz
Hamburg
Mitglied des Vorstands der maxingvest ag, Hamburg

Herr Herz ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen:

-

Tchibo GmbH (Vorsitzender)

-

tesa SE

Er ist nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

d)

Dr. Dr. Christine Martel
Pully (Schweiz)
Global Commercial Manager bei Nestrade S.A., Nestlé Gruppe (Schweiz)

Frau Dr. Dr. Martel ist weder Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen noch in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Frau Dr. Dr. Martel verfügt nach Einschätzung des Aufsichtsrats insbesondere auf Grund ihrer Tätigkeit als ehemalige Leiterin Finanzwesen und strategische Unternehmensplanung eines Geschäftsbereichs der Nestlé S.A./Schweiz über besonderen Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung und Abschlussprüfung im Sinne des § 100 Absatz 5 AktG sowie als unabhängige Finanzexpertin über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren im Sinne der Ziffer 5.3.2 Absatz 3 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex.

e)

Frédéric Pflanz
Dublin (Irland)
Chief Financial Officer bei Aryzta AG (Schweiz)

Frédéric Pflanz ist weder Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen noch in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

f)

Prof. Dr. Reinhard Pöllath
München
Rechtsanwalt bei P+P Pöllath + Partners, München

Herr Prof. Dr. Pöllath ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen:

-

maxingvest ag (Vorsitzender)

-

Wanzl GmbH & Co. Holding KG

Er ist nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex wird darauf hingewiesen, dass beabsichtigt ist, Herrn Prof. Dr. Reinhard Pöllath im Falle seiner Wiederwahl in den Aufsichtsrat der Gesellschaft als Kandidaten für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.

Der Aufsichtsrat schlägt ferner vor, folgendes Ersatzmitglied für die oben genannten Aufsichtsratsmitglieder nach § 11 Absatz 4 der Satzung für die Dauer der regulären Amtszeit dieser Aufsichtsratsmitglieder (§ 11 Absatz 2 der Satzung) zu wählen:

g)

Beatrice Dreyfus
Frankfurt am Main
Fondsmanagerin bei Novum Capital Management GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main

Frau Dreyfus ist Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten deutscher Unternehmen:

-

Stylepark AG

-

C.C. Umwelt AG

Sie ist nicht Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.

Das vorgeschlagene Ersatzmitglied rückt gemäß § 11 Absatz 4 Satz 1 der Satzung in den Aufsichtsrat nach, wenn eines der von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder vor Ablauf seiner regulären Amtszeit aus dem Aufsichtsrat ausscheidet, ohne dass zuvor ein Nachfolger bestellt ist. Wenn für ein vorzeitig ausgeschiedenes Aufsichtsratsmitglied, für welches das Ersatzmitglied in den Aufsichtsrat nachgerückt war, ein Nachfolger bestellt wurde, erlangt das vorgeschlagene Ersatzmitglied seine Stellung als Ersatzmitglied gemäß § 11 Absatz 5 Satz 2 der Satzung für die weiteren Aufsichtsratsmitglieder, für die es gewählt wurde, zurück. Sollten mehrere Aufsichtsratsmitglieder gleichzeitig vorzeitig ausscheiden, rückt das vorgeschlagene Ersatzmitglied für das vorzeitig ausgeschiedene Aufsichtsratsmitglied nach, das in der vorstehend genannten Reihenfolge a) bis f) zuerst genannt ist.

Die vorgenannten Vorschläge stützen sich auf die Empfehlungen des Nominierungsausschusses und berücksichtigen die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele sowie das vom Aufsichtsrat erarbeitete Kompetenzprofil für das Gesamtgremium. Zudem genügen die Wahlvorschläge dem Mindestanteilsgebot zur Besetzung der Sitze im Aufsichtsrat mit Frauen und Männern nach § 96 Absatz 2 Satz 1 AktG. Der Aufsichtsrat hat sich vergewissert, dass jeder der vorgenannten Kandidaten den zu erwartenden Zeitaufwand aufbringen kann.

Nach Einschätzung des Aufsichtsrats steht keiner der vorgenannten Kandidaten in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder ihren Konzernunternehmen, den Organen der Gesellschaft oder einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär, die nach Einschätzung des Aufsichtsrats im Sinne der Ziffer 5.4.1 Absatz 7 des Deutschen Corporate Governance Kodex für die Wahlentscheidung als maßgebend anzusehen wäre. Vorsorglich legt der Aufsichtsrat jedoch mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Absätze 6 und 7 des Deutschen Corporate Governance Kodex folgende Beziehungen offen:

Frau Hong Chow, Frau Dr. Dr. Christine Martel sowie die Herren Martin Hansson, Michael Herz und Prof. Dr. Reinhard Pöllath sind derzeit bereits Mitglieder des Aufsichtsrats.

Die Herren Martin Hansson und Michael Herz sind Mitglieder des Vorstands der maxingvest ag, die mittelbar die Mehrheit der Aktien der Beiersdorf Aktiengesellschaft hält.

Herr Michael Herz ist Aktionär der maxingvest ag, die indirekt mehrheitlich an der Beiersdorf Aktiengesellschaft beteiligt ist.

Herr Prof. Dr. Reinhard Pöllath ist Aufsichtsratsvorsitzender der maxingvest ag und Berater von Herrn Michael Herz sowie der übrigen Aktionäre der maxingvest ag.

Weitere Informationen zu den vorgeschlagenen Kandidaten, insbesondere Lebensläufe, finden Sie im Anhang dieser Einladung.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 252.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, von denen jede Aktie eine Stimme gewährt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt daher zum Zeitpunkt der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 252.000.000. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 25.181.016 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine Stimmrechte zu.

Teilnahmeberechtigung durch Anmeldung und Nachweis des Anteilsbesitzes

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nach § 18 der Satzung der Gesellschaft in ihrer derzeit gültigen Fassung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter der nachfolgend genannten Adresse anmelden und eine in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des depotführenden Instituts über ihren Anteilsbesitz an die nachfolgende Adresse übermitteln:

Beiersdorf Aktiengesellschaft
c/o HV AG
Jakob-Oswald-Straße 4
92289 Ursensollen

Telefax: 040 4909-187603
E-Mail: eintrittskarte@anmeldung-hv.de

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den Beginn des 27. März 2019 (0.00 Uhr MEZ, sogenannter Nachweisstichtag) beziehen und der Gesellschaft zusammen mit der Anmeldung spätestens bis zum Ablauf des 10. April 2019 (24.00 Uhr MESZ) unter der oben genannten Adresse zugehen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich ausschließlich nach dem nachgewiesenen Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag ist zwar keine Sperre für die Veräußerung oder den Erwerb von Aktien verbunden, eine Veräußerung oder ein Erwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben jedoch keine Auswirkungen mehr auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und den Umfang des Stimmrechts. Für die Dividendenberechtigung hat der Nachweisstichtag keine Bedeutung.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes erhalten die teilnahmeberechtigten Aktionäre Eintrittskarten, auf denen die Zahl ihrer Stimmen verzeichnet ist. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.

Stimmabgabe durch Briefwahl

Die nach Maßgabe der vorstehenden Erläuterungen teilnahmeberechtigten Aktionäre können ihr Stimmrecht alternativ im Wege der Briefwahl ausüben, d.h. ohne an der Hauptversammlung teilzunehmen. Auch im Falle der Briefwahl ist eine fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes, wie vorstehend erläutert, erforderlich. Die Briefwahl schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung nicht aus.

Per Briefwahl abzugebende Stimmen können über das Internet (www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung) oder unter Verwendung des hierfür auf den Eintrittskarten vorgesehenen bzw. auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung
 

zur Verfügung gestellten Briefwahlformulars abgegeben werden.

Die Stimmabgabe mittels Briefwahl über das Internet muss spätestens bis zum Ende der Abstimmung auf der Hauptversammlung vollständig erfolgt sein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch ein Widerruf oder eine Änderung der über das Internet erfolgten Stimmabgabe möglich. Um die Briefwahl per Internet vornehmen zu können, bedarf es der Eintrittskarte, auf der die erforderlichen Login-Daten aufgedruckt sind. Den Zugang erhalten die Aktionäre über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung
 

Die mittels des Briefwahlformulars abgegebenen Stimmen müssen bis spätestens zum Ablauf des 15. April 2019 (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft unter folgender Adresse eingegangen sein:

Beiersdorf Aktiengesellschaft
Investor Relations (Bf. 86)
Unnastraße 48
20245 Hamburg

Telefax: 040 4909-187603
E-Mail: eintrittskarte@anmeldung-hv.de

Sollte der Aktionär sein Stimmrecht durch Briefwahl fristgemäß sowohl mittels des Briefwahlformulars als auch über das Internet ausüben, wird unabhängig von den Eingangsdaten ausschließlich die mittels des Briefwahlformulars erteilte Stimmabgabe als verbindlich betrachtet. Eine mittels des Briefwahlformulars erteilte Stimmabgabe kann auch nicht über das Internet widerrufen oder geändert werden.

Auch Aktionärsvertreter können sich der Briefwahl bedienen. Insoweit gelten die Vorschriften für die Stimmrechtsvertretung und Vollmachtserteilung (wie nachstehend jeweils beschrieben, vgl. Abschnitt 'Vollmachtserteilung und Stimmrechtsvertretung'), insbesondere auch hinsichtlich des Nachweises der Bevollmächtigung, entsprechend.

Sofern die Stimmabgaben mittels Briefwahl bei dem mit der Abwicklung des Anmeldeverfahrens beauftragten Dienstleister eingehen, werden diese erst zur Hauptversammlung an die Gesellschaft weitergeleitet.

Ausführlichere Informationen zu dem Verfahren der Briefwahl erhalten die Aktionäre nach Anmeldung und Übersendung des Nachweises über ihren Anteilsbesitz zusammen mit der Eintrittskarte. Diese Informationen können auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung
 

abgerufen werden.

Vollmachtserteilung und Stimmrechtsvertretung

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung von einem Bevollmächtigten, z.B. einem Kreditinstitut oder einer Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB). Für die Erteilung der Vollmacht an ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder andere, mit diesen gemäß § 135 Absatz 8 AktG bzw. § 135 Absatz 10 i.V.m. § 125 Absatz 5 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen sehen weder das Gesetz noch die Satzung eine besondere Form vor. Gegebenenfalls verlangt das zu bevollmächtigende Kreditinstitut oder die zu bevollmächtigende Person oder Institution eine besondere Form der Vollmacht, da diese Stimmrechtsvertreter nach § 135 Absatz 1 Satz 2 AktG die Vollmacht nachprüfbar festhalten müssen. Etwaige Besonderheiten sind bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.

Vollmachtserteilung

Für die Bevollmächtigung bitten wir unsere Aktionäre, das auf der Eintrittskarte vorgesehene Vollmachtsformular oder das auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung
 

abrufbare Vollmachtsformular zu verwenden. Ein Vollmachtsformular wird den Aktionären auf Verlangen auch von der Gesellschaft übersandt.

Der Nachweis einer (gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten) Bevollmächtigung muss am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle vorgelegt oder der Gesellschaft, eingehend spätestens bis zum Ablauf des 15. April 2019 (24.00 Uhr MESZ), an folgende Adresse übermittelt werden:

Beiersdorf Aktiengesellschaft
Investor Relations (Bf. 86)
Unnastraße 48
20245 Hamburg

Telefax: 040 4909-187603
E-Mail: eintrittskarte@anmeldung-hv.de

Stimmrechtsvertretung

Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären auch in diesem Jahr an, sich durch einen von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter nach Maßgabe ihrer Weisungen bei den Abstimmungen vertreten zu lassen. Der Stimmrechtsvertreter ist verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen; er wird die Stimmrechte nicht nach eigenem Ermessen ausüben. Der von der Gesellschaft bestellte Stimmrechtsvertreter wird das Stimmrecht nur zu solchen Punkten der Tagesordnung ausüben, zu denen ihm ausdrückliche und eindeutige Weisungen vorliegen. Soweit eine solche ausdrückliche und eindeutige Weisung fehlt, wird sich der Stimmrechtsvertreter für den jeweiligen Abstimmungsgegenstand der Stimme enthalten.

Vollmacht und Stimmrechtsweisungen an den von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter können über das Internet (www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung) oder in Textform unter Verwendung der hierfür auf den Eintrittskarten vorgesehenen bzw. auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung
 

zur Verfügung gestellten und auch in der Hauptversammlung bereitgehaltenen Vollmachts- und Weisungsformulare erteilt werden.

Über das Internet erteilte Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter müssen spätestens bis zum Ende der Abstimmung auf der Hauptversammlung vollständig erteilt sein. Bis zu diesem Zeitpunkt ist auch ein Widerruf der über das Internet erteilten Vollmachten oder eine Änderung über das Internet erteilter Weisungen möglich. Um das internetbasierte Abstimmungssystem zu nutzen, bedarf es der Eintrittskarte, auf der die erforderlichen Login-Daten aufgedruckt sind. Den Zugang erhalten die Aktionäre über die Internetseite der Gesellschaft unter

www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung
 

In Textform mittels der Formulare erteilte Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter können der Gesellschaft schon vor der Hauptversammlung an folgende Adresse übermittelt werden:

Beiersdorf Aktiengesellschaft
Investor Relations (Bf. 86)
Unnastraße 48
20245 Hamburg

Telefax: 040 4909-187603
E-Mail: eintrittskarte@anmeldung-hv.de

In diesem Fall muss das vollständig ausgefüllte Formular aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf des 15. April 2019 (24.00 Uhr MESZ) bei der Gesellschaft eingegangen sein.

Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, den von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter auch noch während der laufenden Hauptversammlung zu bevollmächtigen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreters ist eine fristgerechte Anmeldung und Übersendung des Nachweises des Anteilsbesitzes in der oben beschriebenen Form erforderlich.

Sollte der Aktionär dem von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter sowohl in Textform mittels der Formulare als auch über das Internet Vollmacht und Weisungen erteilen, werden unabhängig von den Eingangsdaten ausschließlich die in Textform erteilten Vollmachten und Weisungen als verbindlich betrachtet. In Textform erteilte Vollmachten und Weisungen können auch nicht über das Internet widerrufen oder geändert werden.

Sofern Vollmachten und Weisungen an den Stimmrechtsvertreter bei dem mit der Abwicklung des Anmeldeverfahrens beauftragten Dienstleister eingehen, wird das Stimmverhalten erst zur Hauptversammlung an die Gesellschaft weitergeleitet.

Ausführlichere Informationen zur Erteilung von Vollmacht und Weisungen, auch an den von der Gesellschaft bestellten Stimmrechtsvertreter, erhalten die Aktionäre nach Anmeldung und Übersendung des Nachweises über ihren Anteilsbesitz zusammen mit der Eintrittskarte. Diese Informationen können auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung
 

abgerufen werden.

Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, kann die Gesellschaft eine oder mehrere dieser Personen zurückweisen.

Rechte der Aktionäre

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Absatz 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EUR am Grundkapital erreichen (dies entspricht 500.000 Stückaktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist an den Vorstand der Beiersdorf Aktiengesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft unter der nachstehend genannten Adresse spätestens bis zum Ablauf des 17. März 2019 (24.00 Uhr MEZ) zugegangen sein:

Beiersdorf Aktiengesellschaft
Vorstand
Unnastraße 48
20245 Hamburg

Telefax: 040 4909-185000
E-Mail: Investor.Relations@Beiersdorf.com

Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Absatz 1, 127 AktG

Gegenanträge im Sinne des § 126 Absatz 1 AktG müssen, wenn sie schon vor der Hauptversammlung von der Gesellschaft zugänglich gemacht werden sollen, mit einer Begründung versehen sein und sind an die nachstehend genannte Adresse zu richten:

Beiersdorf Aktiengesellschaft
Investor Relations (Bf. 86)
Unnastraße 48
20245 Hamburg

Telefax: 040 4909-185000
E-Mail: Investor.Relations@Beiersdorf.com

Dort müssen sie bis zum Ablauf des 2. April 2019 (24.00 Uhr MESZ) eingehen. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen gewahrt sind, wird die Gesellschaft die Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung unverzüglich auf ihrer Internetseite unter

www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung
 

zugänglich machen. Auf der genannten Internetseite werden auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung zugänglich gemacht.

Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend für Vorschläge eines Aktionärs zur Wahl von Abschlussprüfern oder Aufsichtsratsmitgliedern nach § 127 AktG sowie für die Zugänglichmachung solcher Vorschläge. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht begründet zu werden.

Auskunftsrecht nach § 131 Absatz 1 AktG

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.

Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Alle Aktionäre können die Hauptversammlung am 17. April 2019 in unserem internetbasierten Abstimmungssystem unter

www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung
 

verfolgen. Für den Zugang bedarf es der Eintrittskarte, auf der die erforderlichen Login-Daten aufgedruckt sind. Der Bericht des Vorstands steht nach der Hauptversammlung auch für die interessierte Öffentlichkeit unter der genannten Webadresse zur Verfügung.

Veröffentlichung im Bundesanzeiger und Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft

Diese Einberufung der Hauptversammlung wurde im Bundesanzeiger am 27. Februar 2019 veröffentlicht. Die Einberufung, die zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen, insbesondere weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 AktG, können auch auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.Beiersdorf.de/Hauptversammlung
 

eingesehen werden.

Informationen zum Datenschutz

Die Gesellschaft verarbeitet zur Vorbereitung und Durchführung ihrer Hauptversammlung personenbezogene Daten ihrer Aktionäre und etwaiger Aktionärsvertreter. Diese Daten umfassen insbesondere den Namen, den Wohnort bzw. die Anschrift, eine etwaige E-Mail-Adresse, den jeweiligen Aktienbestand, die Eintrittskartennummer und die Erteilung etwaiger Stimmrechtsvollmachten. Je nach Lage des Falls kommen auch weitere personenbezogene Daten in Betracht. Für die Datenverarbeitung ist die Gesellschaft die verantwortliche Stelle. Der Zweck der Datenverarbeitung ist, den Aktionären und Aktionärsvertretern die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie die Ausübung ihrer Rechte vor und während der Hauptversammlung zu ermöglichen. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. c) DSGVO. Die Gesellschaft beauftragt anlässlich ihrer Hauptversammlung verschiedene Dienstleister und Berater. Diese erhalten von der Gesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die zur Ausführung des jeweiligen Auftrags erforderlich sind. Die Dienstleister und Berater verarbeiten diese Daten ausschließlich nach Weisung der Gesellschaft. Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt, namentlich über das Teilnehmerverzeichnis. Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich geboten ist oder die Gesellschaft ein berechtigtes Interesse an der Speicherung hat. Sie haben unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht mit Blick auf Ihre personenbezogenen Daten bzw. deren Verarbeitung sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit nach Kap. III DSGVO. Diese Rechte können Sie gegenüber der Gesellschaft unentgeltlich über die E-Mail- Adresse

datenschutz@beiersdorf.com
 

oder über die folgenden Kontaktdaten geltend machen:

Beiersdorf AG
Datenschutz
Unnastraße 48
20245 Hamburg

Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei den Datenschutz-Aufsichtsbehörden nach Art. 77 DSGVO zu. Unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

Beiersdorf AG
z. Hd. Datenschutzbeauftragter
Unnastraße 48
20245 Hamburg
E-Mail: datenschutz@beiersdorf.com

 

Hamburg, im Februar 2019

Beiersdorf Aktiengesellschaft

Der Vorstand

 

Zusätzliche Informationen über die unter TOP 6 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten


Hong Chow


Persönliche Daten

 
Geburtsjahr: 1971
Nationalität: Deutsch
Ausgeübter Beruf: General Manager bei Roche Pharmaceuticals China (China)


Beruflicher Werdegang

 
Seit 2015 Roche Pharmaceuticals China, General Manager
 
2005 - 2015 Bayer Gruppe
  2012-2015: Bayer Healthcare Pharmaceuticals (China), Regional Managing Director, Strategic Market
  2011-2012: Bayer Animal Health (China), General Manager
  2010-2011: Bayer Healthcare (Singapur), Leiter Business Unit, Region Asien-Pazifik
  2007-2010: Bayer Healthcare (Deutschland), Leiter Regionales Marketing, Region Europa/Kanada
  2005-2007: Bayer Healthcare (Deutschland), Leiter Commercial Operations, Region Europa
 
2001-2005 Schering AG, Berlin, Senior Licensing Manager, Corporate Business Development
 
2001 Pixelpark AG, Berlin, Investor Relations Director
 
1997-2000 Schering AG, Berlin
  1999-2000: Leiter Investor Relations
  1997-1999: Group R&D Controller, SAP System Analyst
 
1996-1997 Deloitte Consulting (England), Business Analyst, Strategic Consulting Practice


Ausbildung

Studium in European Business Administration

Diplom Kauffrau, Fachhochschule für Wirtschaft, Berlin

Bachelor of Arts (First Class Honors), Anglia Ruskin University, Cambridge (UK)


Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

Keine


Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien

Keine


Wesentliche sonstige Tätigkeiten

Stellvertretende Vorsitzende des Industrieverbands RDPAC (R&D-based Pharmaceutical Association Committee) in China


Martin Hansson


Persönliche Daten

 
Geburtsjahr: 1975
Nationalität: Schwedisch
Ausgeübter Beruf: Mitglied des Vorstands der maxingvest ag, Hamburg


Beruflicher Werdegang

 
Seit 2017 maxingvest ag, Hamburg
Mitglied des Vorstands
 
1999 - 2016 IKEA Gruppe
  2013-2016 Retail and Expansion Manager IKEA Gruppe (CEO Retail), Vorstand Retail und Expansion (Schweden)
  2012-2014 Regional Retail Manager Region Asia Pacific, IKEA Gruppe, Regionaler Vorstand Einzelhandel (China)
  2008-2011 Retail Manager (CEO) IKEA UK Ltd, IKEA IE Ltd, Vorstand Retail (England/UK)
  2006-2008 Assistenz des IKEA Group President, Andres Dahlvig/Ingvar Kamprad (Schweden)
  2004-2006 Store Manager IKEA Nottingham, Filialleiter (England/UK)
  1999-2006 verschiedene Positionen im operativen Geschäft und im Finanzbereich


Ausbildung

 
1995-1999 Master in Law, Universität Göteborg (Schweden)


Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

Tchibo GmbH, Hamburg


Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien

Keine


Wesentliche sonstige Tätigkeiten

Keine


Michael Herz


Persönliche Daten

 
Geburtsjahr: 1943
Nationalität: Deutsch
Ausgeübter Beruf: Mitglied des Vorstands der maxingvest ag, Hamburg


Beruflicher Werdegang

 
Seit 2009 Mitglied des Vorstands der maxingvest ag
 
Seit 1989 Geschäftsführer Participia GmbH
 
1965 - 1989 Geschäftsführer Tchibo Frisch-Röst-Kaffee Max Herz KG, später Tchibo Frisch-Röst-Kaffee AG


Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

Tchibo GmbH, Hamburg
tesa SE, Norderstedt


Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien

Keine


Wesentliche sonstige Tätigkeiten

Keine


Dr. Dr. Christine Martel


Persönliche Daten

 
Geburtsjahr: 1970
Nationalität: Französisch
Ausgeübter Beruf: Global Commercial Manager bei Nestrade S.A. (Schweiz), Nestlé Gruppe


Beruflicher Werdegang

 
Seit 1999 Nestlé Gruppe
  Seit 2018: Nestrade S.A. (Schweiz)
Global Commercial Manager
  2013 - 2018: Nestlé Danmark A/S (Dänemark)
Leiterin des Geschäftsbereichs Nescafé Dolce Gusto Nordics (Dänemark, Schweden, Norwegen, Island, Finnland)
  2010 - 2013: Nestlé S.A. (Schweiz)
Leiterin Finanzwesen und strategische Unternehmensplanung des Geschäftsbereichs Nescafé Dolce Gusto
  2007 - 2010: Nestlé S.A. (Schweiz)
Strategieabteilung Industrie und F&E für den Geschäftsbereich Getränke
  2003 - 2006: Nestlé S.A. (Schweiz)
Strategieabteilung Industrie
  1999 - 2002: Nestlé Deutschland AG (Deutschland)
Teammitglied und -leiterin Industrielle Organisation
 
1993 - 1998 Universität Karlsruhe und Großkraftwerk Mannheim
Wissenschaftliche Mitarbeiterin an dem Deutsch-Französischen Institut für Umweltforschung (DFIU) und Leitung von F&E-Projekten für das Großkraftwerk Mannheim


Ausbildung

Promotionen im Fach Wirtschaftswissenschaften in Karlsruhe und im Fach Verfahrenstechnik in Stuttgart
Studium der Verfahrenstechnik in Lyon (Frankreich) und Berlin


Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

Keine


Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien

Keine


Wesentliche sonstige Tätigkeiten

Keine


Frédéric Pflanz


Persönliche Daten

 
Geburtsjahr: 1968
Nationalität: Deutsch-Französisch
Ausgeübter Beruf: Chief Financial Officer bei Aryzta AG (Schweiz)


Beruflicher Werdegang

 
Seit 2018 Aryzta AG, Schweiz
Chief Financial Officer
 
2015-2017 maxingvest ag
Mitglied des Vorstands
 
2015 - 2018 Beiersdorf AG
Mitglied des Aufsichtsrats
 
2010-2014 Rémy-Cointreau Gruppe
  2014 Director of External Development
  2010-2014 Mitglied der Geschäftsleitung (Chief Financial Officer & Chief Operating Officer)
 
1992-2010 L'Oréal Gruppe
  2006-2010 Mitglied der Geschäftsleitung (Chief Financial Officer), Global Consumer Products Division
  2003-2006 Chief Financial Officer, Asia Zone
  1998-2002 Chief Financial Officer, Consumer Products Division Europe
  1992-1998 verschiedene führende Positionen im Finanzmanagement, L'Oréal Deutschland


Ausbildung

Diplom-Betriebswirt (FH), ESB Business School, Hochschule Reutlingen

Bachelor of Business Administration in European Studies (DESEM) - CESEM, Neoma Business School, Reims (Frankreich)


Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

Keine


Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien

Keine


Wesentliche sonstige Tätigkeiten

Beirat Meridian Stiftung, Essen


Prof. Dr. Reinhard Pöllath


Persönliche Daten

 
Geburtsjahr: 1948
Nationalität: Deutsch
Ausgeübter Beruf: Rechtsanwalt bei P+P Pöllath + Partners, München


Beruflicher Werdegang

 
2002-2003 Tchibo Holding AG (Vorstand)
 
1997-2012 P+P Pöllath + Partners (Partner)
 
1993-1997 Geschäftsführer eines Hotel- und Immobilienunternehmens
 
1980-1993 Partner in einer deutschen Anwaltssozietät
 
Seit 1977 Rechtsanwalt


Ausbildung

Studium der Rechtswissenschaften in Regensburg, München und Harvard (USA)


Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

maxingvest ag (Vorsitzender), Hamburg
Wanzl GmbH & Co. Holding KG, Leipheim/Donau


Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien

Keine


Wesentliche sonstige Tätigkeiten

Keine


Beatrice Dreyfus


Persönliche Daten

 
Geburtsjahr: 1966
Nationalität: Deutsch
Ausgeübter Beruf: Fondsmanagerin, Novum Capital Management GmbH & Co. KG (Deutschland)


Beruflicher Werdegang

 
Seit 2008 Novum Capital Gruppe, Frankfurt am Main
Partner/Geschäftsführerin
 
2012 - 2013 ES-Plastic GmbH, Hutthurm
Geschäftsführerin/CFO
 
2004 - 2008 Kuna & Co. KG, Frankfurt am Main
Senior Advisor/Director
 
2004 - 2005 Lazard BV & Lazard Frères, Amsterdam (Niederlande) und Paris (Frankreich)
Senior Advisor
 
1998 - 2004 Lazard & Co. GmbH, Frankfurt am Main
Geschäftsführerin
 
1993 - 1998 Arthur Andersen Wirtschafsprüfungsgesellschaft mbH, Frankfurt am Main
Steuerberater/Wirtschaftsprüfer


Ausbildung

 
1998 Wirtschaftsprüferexamen
 
1997 Steuerberaterexamen
 
1988 - 1993 Studium der Betriebswirtschaftslehre, European Business School, Oestrich-Winkel/London (Vereinigtes Königreich)/Paris (Frankreich)
 
1986 - 1988 Banklehre Commerzbank AG (Deutschland)


Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen Aufsichtsräten

Stylepark AG, Frankfurt am Main

C.C. Umwelt AG, Krefeld


Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien

Keine


Wesentliche sonstige Tätigkeiten

Keine

 



27.02.2019 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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781829  27.02.2019 

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