Der Vorstand der Beijing Digital Telecom Co., Ltd. hat die bestehende fortlaufende Transaktion der Einlagenservices (einschließlich der bestehenden jährlichen Obergrenzen), die unter dem 20242026 Rahmenvertrag für Finanzdienstleistungen vorgesehen ist, überprüft. In Anbetracht des kontinuierlichen Wachstums des Geschäfts und des operativen Umfangs der Gruppe geht der Vorstand davon aus, dass die Nachfrage der Gruppe nach den Einlagenservices die bisherige Prognose übersteigen wird, so dass die bestehenden jährlichen Obergrenzen für die Einlagenservices unter dem 20242026 Rahmenvertrag für Finanzdienstleistungen nicht ausreichen werden, um die Nachfrage der Gruppe zu decken. Dementsprechend schlossen die Gesellschaft und die Huafa Finance Company am 11. März 2024 (nach Börsenschluss) die Zusatzvereinbarung, um die bestehenden jährlichen Obergrenzen für die Einlagendienstleistungen für die am 31. Dezember 2024, 2025 und 2026 endenden Jahre auf die geänderten Obergrenzen für Einlagen zu erhöhen, um die Nachfrage der Gruppe nach diesen Dienstleistungen zu decken, der Gruppe das allgemeine Kapitalmanagement zu erleichtern und das potenzielle Geschäftswachstum der Gruppe zu unterstützen. Die Zusatzvereinbarung und die darin vorgesehene Transaktion (einschließlich der geänderten Einlagenobergrenzen) bedürfen der Zustimmung der unabhängigen Aktionäre auf der Jahreshauptversammlung.

In jedem Fall wird die Gesellschaft vor der Genehmigung durch die unabhängigen Aktionäre auf der Hauptversammlung weiterhin die Bedingungen und die fortgesetzte verbundene Transaktion (zusammen mit den bestehenden jährlichen Obergrenzen für die Einlagenservices) unter dem Rahmenvertrag für Finanzdienstleistungen 2024-2026 einhalten. Rahmenvertrag Nr. 2 über den Kauf und Verkauf von Photovoltaikanlagen und -komponenten: Wir verweisen auf die Bekanntmachung des Unternehmens vom 6. Februar 2024 in Bezug auf die fortgesetzte verbundene Transaktion unter dem Rahmenvertrag Nr. 1 über den Kauf und Verkauf von Photovoltaikanlagen und -komponenten zwischen dem Unternehmen und Beijing.

1, der zwischen dem Unternehmen und Beijing Shangfang abgeschlossen wurde. Da die Laufzeit des Rahmenvertrags Nr. 1 über den Kauf und Verkauf von Photovoltaik-Ausrüstung und -Komponenten und die Obergrenze für die fortgesetzte verbundene Transaktion im Mai 2024 abläuft, schlossen das Unternehmen und Beijing Shangfang am 11. März 2024 den Rahmenvertrag Nr. 2 über den Kauf und Verkauf von Photovoltaik-Ausrüstung und -Komponenten ab.

2 am 11. März 2024 (nach Börsenschluss), in dem sich die Gruppe verpflichtet, Beijing Shangfang für den Zeitraum vom Datum des Inkrafttretens bis zum 31. Dezember 2024 mit Photovoltaikanlagen zu beliefern. Die Laufzeit des Rahmenvertrags Nr. 2 über den Kauf und Verkauf von Photovoltaik-Anlagen und -Komponenten beginnt mit dem Datum der Zustimmung der unabhängigen Aktionäre auf der Hauptversammlung zum Rahmenvertrag Nr. 2 über den Kauf und Verkauf von Photovoltaik-Anlagen und -Komponenten.

2 und die darin vorgesehene Transaktion (einschließlich der vorgeschlagenen Obergrenze) und endet am 31. Dezember 2024. Wenn der Rahmenvertrag Nr. 2 über den Kauf und Verkauf von Photovoltaik-Anlagen und -Komponenten und die darin vorgesehene Transaktion (einschließlich der vorgeschlagenen Obergrenze) auf der Hauptversammlung genehmigt wird, endet der Rahmenvertrag Nr. 1 über den Kauf und Verkauf von Photovoltaik-Anlagen und -Komponenten am früheren der beiden folgenden Termine

1 endet am früheren der beiden folgenden Termine: (i) dem Datum des Inkrafttretens des Rahmenvertrags Nr. 2 über den Kauf und Verkauf von Photovoltaik-Anlagen und -Komponenten oder (ii) dem Datum des Ablaufs des Rahmenvertrags Nr. 1 über den Kauf und Verkauf von Photovoltaik-Anlagen und -Komponenten.