Mit der Teilnahme am United Nations Global Compact seit Februar 2021 verdeutlicht die BKW ihren Willen, ihr Engagement für nachhaltiges Verhalten entlang all ihrer Geschäftstätigkeiten zu stärken. Die Umsetzung der damit verbundenen Anforderungen durch die BKW erfordert eine Weiterentwicklung der Corporate Responsibility der Gruppe. Mit seinem Gegenvorschlag zur abgelehnten Konzernverantwortungsinitiative stellt auch der Bundesrat diesbezügliche Erwartungen an Unternehmen. Schliesslich weisen auch die Inhalte des internationalen Standards der «OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen» grosse Überschneidungen mit den Anforderungen des UN Global Compact auf.

Im Januar 2020 gab die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) eine Beschwerde am Nationalen Kontaktpunkt (NKP) der OECD gegen die BKW ein. Die GfbV wirft darin der BKW vor, keine ausreichenden Corporate Responsibility Leitlinien im Sinne der OECD Leitsätze zu haben. Der NKP schlägt für solche Fälle einen vertraulichen, durch den NKP moderierten Dialog vor. Ziel des Dialogs ist das zukunftsgerichtete Lösen der Beschwerde und im besten Fall das Erzielen gemeinsamer Ergebnisse, sogenannter «Joint Conclusions». Beide Parteien traten im Spätsommer 2020 in diesen Dialog ein.

Konstruktiver Dialog mit einvernehmlichen Schlussfolgerungen

Die BKW hat den OECD-Dialog genutzt, um die Sichtweise einer im Bereich Menschenrechte tätigen NGO in die Weiterentwicklung der Corporate Responsibility aufzunehmen. Der Dialog verlief in konstruktiver Art und Weise. Als Ergebnis einigten sich die BKW und die GfbV auf «Joint Conclusions», die im Wesentlichen die folgenden vier Punkte umfassen:

  1. Die BKW nimmt die Verpflichtung zur Einhaltung der Menschenrechte in ihren Code of Conduct auf, insbesondere des Grundsatzes des «Free, Prior and Informed Consent (FPIC)» bezüglich vulnerablen Bevölkerungen.
  2. Die BKW intensiviert ihren Stakeholder-Prozess und ihren Due Diligence-Prozess bei Akquisitionen, um die Einhaltung der Rechte indigener Völker sicherzustellen.
  3. Die BKW stellt sicher, dass gegenüber Vertragspartnern bei Kraftwerksprojekten die Einhaltung von Menschenrechten thematisiert wird und als ultima ratio Exit-Möglichkeiten bestehen.
  4. Im Rahmen von relevanten Projekten führt die BKW Beschwerdemöglichkeiten ein.

Die Joint Conclusions decken sich mit den Bestimmungen einer guten Corporate Responsibility gemäss UN Global Compact und den Leitsätzen der OECD. Der Nationale Kontaktpunkt (NKP) der OECD hat diese Einigung offiziell mit einem «Final Statement» kommuniziert. Damit ist der OECD-Dialog abgeschlossen.

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BKW AG published this content on 26 August 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 26 August 2021 07:20:11 UTC.