München. Die EU-Kommission hat nach einer umfangreichen Stellungnahme der BMW Group ihre Anschuldigungen zu Kartellrechtsverstößen weitgehend fallen lassen. Vor dem Hintergrund der weitgehenden Rücknahme der ursprünglichen Vorwürfe hat der Vorstand der BMW AG einem von der EU-Kommission angebotenen Vergleich zugestimmt, der dieses Verfahren beendet.

Kein Verdacht gegenüber BMW Group wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen

Wichtig ist für die BMW Group insbesondere ein Aspekt: Die EU-Kommission hat nochmals bestätigt, dass die mit dem vorliegenden Vergleich abgeschlossene Untersuchung allein mögliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht betraf. Auch laut Bußgeldbescheid der EU-Kommission gibt es keine Hinweise darauf, dass es zu einer Abstimmung zwischen den Parteien bezüglich des Einsatzes verbotener Abschalteinrichtungen zur Manipulation von Abgastests gekommen wäre. Der Vorwurf einer unzulässigen Manipulation der Abgasreinigung stand und steht bei der BMW Group also nicht im Raum.

Eine verminderte und gesetzeswidrige Abgasreinigung wurde von der BMW Group im Unterschied zu Wettbewerbern zu keinem Zeitpunkt in Erwägung gezogen.

Keinerlei Einfluss der Gespräche auf Produktentscheidungen

Gegenstand der jetzt zugestellten Bußgeldentscheidung der EU-Kommission sind Gespräche von Automobilherstellern, die bereits rund zehn Jahre zurückliegen. Dabei ging es aus Sicht der BMW Group um den Aufbau einer kundenfreundlichen AdBlue-Nachfüllinfrastruktur für ein effektives Abgas-Nachbehandlungssystem. Diese Gespräche hatten keinerlei Einfluss auf Produktentscheidungen des Unternehmens.

Im Rahmen der Kartelluntersuchung hatte die EU-Kommission in ihren Beschwerdepunkten vom April 2019 massive Vorwürfe unter anderem gegen die BMW Group erhoben. Diese Vorwürfe konzentrierten sich im Wesentlichen auf zwei Sachverhalte. Zum einen ging es um den Vorwurf der angeblichen gemeinsamen Entwicklung einer Software zur Begrenzung der AdBlue-Dosierung. Zum anderen wurde der Vorwurf der Verzögerung beziehungsweise Verhinderung der Entwicklung und Einführung eines Partikelfilters für Benzinmotoren mit Direkteinspritzung geäußert. Ausgehend davon hatte das Unternehmen im April 2019 eine hinsichtlich der seinerzeitigen massiven Vorwürfe angemessene Risikovorsorge getroffen und eine Rückstellung von rund 1,4 Mrd. Euro gebildet. Die oben genannten Vorwürfe bezüglich der AdBlue-Dosierung und des Partikelfilters für Benzinmotoren hat die EU-Kommission auf Grundlage der Stellungnahme der BMW Group vollständig fallen lassen. Daraufhin hatte die BMW Group bereits am 20. Mai dieses Jahres ihre Rückstellung neu bewertet. Das hatte einen positiven Ergebniseffekt in Höhe von rund 1 Mrd. Euro zur Folge.

EU-Kommission betritt kartellrechtliches Neuland

Mit dem jetzt durch einen Vergleich abgeschlossenen Verfahren hat die EU-Kommission auch nach ihren eigenen Angaben kartellrechtliches Neuland betreten. Gegenstand der Untersuchung waren nicht Preis- oder Gebietsabsprachen. Trotzdem hat die EU-Kommission bei der Berechnung des Bußgelds die Maßstäbe eines solchen 'klassischen' Kartells angelegt und die Neuartigkeit des Falles lediglich durch einen Abschlag berücksichtigt.

Dieses Vorgehen führt trotz der Tatsache, dass die Kommission ihre Vorwürfe im Übrigen weitgehend fallen ließ, zu einem Bußgeldbetrag in Höhe von 372,8 Mio. Euro.

Diesem Bußgeld hat der Vorstand der BMW AG mit dem jetzt vorliegenden Vergleich zugestimmt. Damit verbunden ist das Zugeständnis, dass im Rahmen der in Rede stehenden Gespräche ein zu hohes Maß an Transparenz hergestellt wurde - bezüglich der notwendigen Größe von AdBlue-Tanks, der damit erzielbaren Reichweiten und des angenommenen durchschnittlichen AdBlue-Verbrauchs.

Aus Sicht der BMW Group zielten diese Gespräche auf den Aufbau einer kundenfreundlichen Nachfüllinfrastruktur für AdBlue durch die Mineralölindustrie. Eine markttaugliche Nachfüll­lösung war entscheidend, um das hoch wirksame SCR-System zur Abgas-Nachbehandlung flächendeckend einsetzen zu können. Es handelte sich dabei keineswegs um Geheimgespräche. Vielmehr wurden die verfolgten Ziele offen gegenüber der Mineralölindustrie sowie innerhalb der Verbände VDA und ACEA kommuniziert. Das bestätigt auch die EU-Kommission.

Aber schon ein zu hohes Maß an Transparenz, das durch solche Gespräche zwischen den Herstellern entstand, kann wettbewerbsrechtlich untersagt sein - auch wenn diese Transparenz keinerlei Nachteile für den Kunden zur Folge hatte.

BMW Group ging eigenen Weg bei Abgas-Nachbehandlung

Es zeichnete sich in den Gesprächen mit der Mineralölindustrie nämlich ab, dass die unter den damaligen Voraussetzungen für notwendig erachtete AdBlue-Nachfüllinfrastruktur nicht zeitnah zur Verfügung stehen würde. Um daraus resultierende mögliche Nachteile für Kunden zu vermeiden, legte die BMW Group Tankgrößen und Reichweiten ihrer Fahrzeuge durchgehend so aus, dass sie weit über den in den Arbeitskreisen vereinbarten Größenordnungen lagen. Zu diesem Zweck hat die BMW Group in der Regel sogar aufwändige Zweitanksysteme im größten Teil der Fahrzeuge verbaut. Das hat die EU-Kommission in ihrer Entscheidung ausdrücklich anerkannt.

Die bei der BMW Group eingesetzten Abgas-Nachbehandlungstechnologien haben sich von Anfang an deutlich von Lösungen der Wettbewerber unterschieden. Die BMW Group ist dabei ihren eigenen Weg gegangen und hat in ihren Diesel-Fahrzeugen eine Kombination mehrerer Systeme eingesetzt.

Dazu gehört, dass SCR-Systeme zur Abgasreinigung durch einen NOx-Speicherkatalysator ergänzt wurden. Das führte zu einem sehr guten Realemissionsverhalten und im Wettbewerbsvergleich niedrigeren AdBlue-Verbrauch.

Tatsache ist, dass die BMW Group auch bei der Einführung von Technologien zur Abgasreinigung ihrem Anspruch als Innovationsführer gerecht wurde und im weltweiten Wettbewerb in diesem Bereich eine Spitzenposition einnimmt.

Selbstanzeige war für BMW Group keine Option

Die BMW Group hat bereits zu Beginn des Kartellverfahrens klar gemacht, dass sie den Umfang der damaligen Vorwürfe für überzogen und ungerechtfertigt hält. Aus diesem Grund hat das Unternehmen im Gegensatz zu den beteiligten Wettbewerbern kein voreiliges Schuldeingeständnis in Form eines Kronzeugenantrags abgegeben. Vielmehr wurde nach einer sorgfältigen internen Aufbereitung und Prüfung des Sachverhalts eine umfassende Stellungnahme bei der EU-Kommission eingereicht. Dies veranlasste die Kommission dazu, ihre ursprünglichen Vorwürfe gegen die BMW Group weitgehend fallen zu lassen.

Umfassendes Compliance Management System stellt verantwortungsvolles und rechtmäßiges Verhalten sicher

Für die BMW Group ist verantwortungsvolles und rechtmäßiges Verhalten wesentlicher Bestandteil der Unternehmenswerte und weltweite Handlungsmaxime. Um dies sicherzustellen, verfügt die BMW Group über ein umfassendes Compliance Management System. Dieses wird auch vor dem Hintergrund sich verschärfender regulatorischer Rahmenbedingungen ständig weiterentwickelt.

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BMW - Bayerische Motoren Werke AG published this content on 08 July 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 08 July 2021 16:24:39 UTC.