DGAP-News: BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 12.06.2019 in Congress Centrum Bremen, Hanse Saal, Bürgerweide, 28209 Bremen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

26.04.2019 / 15:03
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BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- Bremen ISIN DE0005261606
WKN 526160 EINBERUFUNG der 139. ordentlichen Hauptversammlung der Aktionäre der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877- am Mittwoch, den 12. Juni 2019, um 10.00 Uhr,
im Congress Centrum Bremen, Hanse Saal, Bürgerweide, 28209 Bremen
 
I.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Abschlusses zur Erfüllung der Konzernrechnungslegungspflicht und des gebilligten Gruppenabschlusses, der Lageberichte sowie des Gruppenlageberichts einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach § 289a Absatz 1, § 315a Absatz 1 des Handelsgesetzbuches jeweils zum 31. Dezember 2018 der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- und der BLG LOGISTICS sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Abschluss nach § 315e HGB und den Gruppenabschluss bereits gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt daher zu diesem Tagesordnungspunkt keine Beschlussfassung.

2.

Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2018 in Höhe von EUR 1.728.000,00 wie folgt zu verwenden:

Zahlung einer Dividende von EUR 0,45 pro Stückaktie.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2018

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers für den Jahresabschluss, den Abschluss nach § 315e HGB sowie den Gruppenabschluss für das Geschäftsjahr 2019

Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses - vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss, den Abschluss nach § 315e HGB sowie den Gruppenabschluss für das Geschäftsjahr 2019 zu wählen.

Zudem hat der Prüfungsausschuss erklärt, dass seine Empfehlung frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art. 16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt wurde.

II.

Hinweis

An der Spitze der BLG LOGISTICS stehen mit der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877-, Bremen, und der BLG LOGISTICS GROUP AG & Co. KG, Bremen, zwei Unternehmen, die rechtlich, wirtschaftlich und organisatorisch eng verbunden sind. Diese stellen seit 2014 aufgrund geänderter Rechnungslegungsvorschriften gemeinsam den Gruppenabschluss der BLG LOGISTICS auf.

III.

Weitere Angaben zur Einberufung

1.

Teilnahmebedingungen

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen und rechtzeitig angemeldet sind.

Die Anmeldung muss der Gesellschaft unter der nachfolgenden Adresse bis spätestens zum Ablauf des 05. Juni 2019 zugegangen sein:

 

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-
c/o Computershare Operations Center
80249 München

 

Telefax: +49 89 30903-74675
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht blockiert. Unsere Aktionäre können über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung verfügen. Für die Teilnahme und die Ausübung der versammlungsbezogenen Rechte ist der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand am Ende des letzten Anmeldetages (05. Juni 2019) entsprechen, da nach der Satzung der Gesellschaft zwischen dem letzten Anmeldetag und dem Tag der Hauptversammlung (einschließlich) keine Umschreibungen im Aktienregister stattfinden (Umschreibungsstopp bzw. technical record date). Aufträge zur Umschreibung des Aktienregisters in der Zeit vom 06. Juni 2019 bis einschließlich 12. Juni 2019 werden erst mit Gültigkeitsdatum 13. Juni 2019 verarbeitet und berücksichtigt.

2.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen sind, können ihr Stimmrecht auch durch einen Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder durch eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch in diesem Fall eine ordnungsgemäße Anmeldung durch den Aktionär oder einen Bevollmächtigten erforderlich ist. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ausnahmen von dem Textformerfordernis können für Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen nach § 135 Absatz 8 des Aktiengesetzes gleichgestellte Personen bestehen. Daher bitten wir unsere Aktionäre, bezüglich der Form der Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte Personen oder Institutionen sich mit diesen abzustimmen.

Der Nachweis der Bevollmächtigung kann unter der für die Anmeldung genannten Adresse oder Faxnummer oder unter folgender E-Mail-Adresse bis zum 10. Juni 2019 (24:00 Uhr) übermittelt werden:

BLG-HV2019@computershare.de

Zur Bevollmächtigung können die Formulare verwendet werden, die den Aktionären zusammen mit dem Anmeldeformular bzw. nach ordnungsgemäßer Anmeldung mit der Eintrittskarte zugesandt werden. Es kann auch das Formular verwendet werden, das alsbald nach Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.blg-logistics.com/ir

im Bereich 'Hauptversammlung' verfügbar sein wird.

3.

Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären weiter an, sich von einem weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft vertreten zu lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Im Übrigen gelten die Ausführungen des Abschnittes 'Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten' sinngemäß.

4.

Rechte der Aktionäre nach den §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes

a)

Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 des Aktiengesetzes

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder ein Beschlussvorschlag beiliegen. Die Antragsteller haben gemäß § 122 Abs. 2 und Abs. 1 Aktiengesetz nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Für die Berechnung der Aktienbesitzzeit gilt § 121 Abs. 7 Aktiengesetz entsprechend und § 70 Aktengesetz ist zu beachten.

Ergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung schriftlich zugehen; der Tag des Zugangs und der Tag der Hauptversammlung sind dabei nicht mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist Sonntag, der 12. Mai 2019, 24:00 Uhr (MESZ). Später zugegangene Ergänzungsverlangen werden nicht berücksichtigt.

Etwaige Ergänzungsverlangen sind an den Vorstand zu richten und an folgende Adresse zu übermitteln:

 

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-
-Vorstand-
Präsident-Kennedy-Platz 1
28203 Bremen

Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie werden außerdem auf der Internetseite

www.blg-logistics.com/ir

im Bereich 'Hauptversammlung' zur Verfügung gestellt.

b)

Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß den §§ 126 Absatz 1, 127 des Aktiengesetzes

Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung oder Wahlvorschläge zu übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung versehen sein.

Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden und müssen Namen, ausgeübten Beruf, Wohnort und etwaige anderweitige Mitgliedschaften in vergleichbaren Gremien der vorgeschlagenen Person enthalten.

Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen von Aktionären zur Hauptversammlung sind ausschließlich zu richten an:

 

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-
Herrn Stefan Häseker
Präsident-Kennedy-Platz 1
28203 Bremen

 

Telefax: + 49 421 398-3643
E-Mail: stefan.haeseker@blg.de

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären wird die Gesellschaft einschließlich des Namens des Aktionärs sowie zugänglich zu machender Begründungen im Internet auf

www.blg-logistics.com/ir

im Bereich 'Hauptversammlung' veröffentlichen. Dort finden unsere Aktionäre auch etwaige Stellungnahmen der Verwaltung. Dabei werden die bis zum Ablauf des 28. Mai 2019 der oben genannten Adresse eingehenden Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den Punkten dieser Tagesordnung berücksichtigt.

c)

Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 des Aktiengesetzes

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit sie zur sachgerechten Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht nach Satz 1 erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Darüber hinaus werden auch Auskünfte über die Lage der BLG LOGISTICS und der in den Gruppenabschluss einbezogenen Unternehmen erteilt.

Um die sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen möchten, gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die unter b) genannte Adresse für Gegenanträge zu übersenden. Die Übersendung ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.

5.

Gesamtzahl Aktien und Stimmrechte

Das Grundkapital der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Einberufung eingeteilt in 3.840.000 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien.

6.

Unterlagen

Ab dem Zeitpunkt der Einberufung sind die zugänglich zu machenden Unterlagen auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.blg-logistics.com/ir

im Bereich 'Hauptversammlung' zugänglich. Sie liegen ab diesem Zeitpunkt in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht der Aktionäre aus.

Sie werden den Aktionären auf Anfrage von der Gesellschaft unverzüglich und kostenlos zugesandt. Es wird darauf hingewiesen, dass der gesetzlichen Verpflichtung mit der Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan ist. Daher wird die Gesellschaft lediglich einen Zustellversuch mit einfacher Post unternehmen.

Die Informationen und Unterlagen nach § 124a des Aktiengesetzes sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter

www.blg-logistics.com/ir

im Bereich 'Hauptversammlung' zugänglich.

 

Bremen, im April 2019

BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT
-Aktiengesellschaft von 1877-

DER VORSTAND

 

IV.

Weitere Hinweise

Informationen zum Datenschutz

 

Seit dem 25. Mai 2018 gelten mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung neue datenschutzrechtliche Vorschriften. Die Hinweise der Gesellschaft insbesondere zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Aktionäre, Aktionärsvertreter und Gäste durch die Gesellschaft und zu den Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechten entnehmen Sie bitte der Internetseite der BREMER LAGERHAUS-GESELLSCHAFT -Aktiengesellschaft von 1877- unter

http://files.blg.de/dsgvo/Datenschutzhinweise_fuer_unsere_Aktionaere_v3.pdf


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Präsident-Kennedy-Platz 1
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Deutschland
E-Mail: ir@blg.de
Internet:https://www.blg-logistics.com
ISIN: DE0005261606
WKN: 526160

 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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