Britannia Industries Limited hat am 29. November 2022 ein Joint Venture Agreement (`JVA') mit Bel SA, Frankreich (`Bel') und Britannia Dairy Private Limited (`BDPL') geschlossen, um die Entwicklung, die Herstellung, das Marketing, den Vertrieb, den Handel und den Verkauf usw. von Käseprodukten in Indien und bestimmten anderen Ländern (`Territorium') zu übernehmen. Als Teil des JVA verkauft und überträgt Britannia 49% ihres Aktienanteils an ihrer hundertprozentigen Tochtergesellschaft BDPL an Bel in Übereinstimmung mit den Bedingungen des Aktienkaufvertrags zwischen Britannia und Bel vom 29. November 2022 ("SPA"). Infolgedessen wird Bel rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer von 49% des gesamten ausgegebenen, gezeichneten und eingezahlten Aktienkapitals von BDPL und die restlichen 51% werden weiterhin von Britannia gehalten.

BDPL wird ein Joint Venture Unternehmen (`JV Company') von Britannia und Bel in Indien, das das Käsegeschäft im Territorium betreiben wird. Darüber hinaus wird BDPL als Teil des JVA Aktien an Britannia und Bel zuteilen, in Übereinstimmung mit den Bedingungen des Aktienbezugsvertrags, der zwischen Britannia, Bel und BDPL am 29. November 2022 abgeschlossen wurde ("SSA"). Wesentliche Bestimmungen der Vereinbarung (in Kürze): Sonderrechte wie das Recht, Direktoren zu ernennen, das Erstzeichnungsrecht bei der Ausgabe von Aktien, das Recht, Änderungen der Kapitalstruktur einzuschränken usw.; Beteiligung an BDPL: Britannia 51% und Bel 49%; Zusammensetzung des Board of Directors von BDPL: Das Board besteht aus 5 Direktoren, von denen 3 Direktoren von Britannia und 2 Direktoren von Bel ernannt werden; Laufzeit des Joint Ventures: Das JVA hat keine festgelegte Laufzeit.

Es gibt jedoch eine Bindungsfrist von 20 Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens für beide Parteien. Andere übliche Bestimmungen bezüglich der Beendigung des Joint Ventures sind ebenfalls Bestandteil des JVA. Neuausgabe von Aktien: Britannia und Bel zeichnen gegebenenfalls neue/zusätzliche Aktien von BDPL im Verhältnis zu ihrer jeweiligen Beteiligung an BDPL.

Wesentliche Entscheidungsangelegenheiten von BDPL: Für bestimmte Angelegenheiten wie Fusionen und Übernahmen, Investitionen/Desinvestitionen, Geschäftsplan/Jahresbudget, Änderungen des Aktienkapitals usw. ist die einstimmige Zustimmung von Britannia und Bel erforderlich. Die Parteien werden bestimmte Nebenvereinbarungen für die Durchführung der Geschäfte von BDPL im Gebiet abschließen (z. B. Markenlizenzvertrag, Technologielizenzvertrag, Vertriebsvertrag und andere operative Vereinbarungen).