Budweiser Brewing Company APAC Limited gab bekannt, dass der Konzern der AB InBev Gruppe exklusive Lizenzen für den Import, den Verkauf und den Vertrieb sowie nicht-exklusive Lizenzen für die Werbung und Verkaufsförderung der Produkte des Konzerns außerhalb des asiatisch-pazifischen Raums erteilt hat, wonach die AB InBev Gruppe die entsprechenden Produkte des Konzerns für den Verkauf außerhalb der APAC-Gebiete importieren wird (die bestehenden ABI-Importlizenzen). Am 29. September 2023 haben die Gesellschaft und AB InBev ein Änderungsschreiben zum Importrahmenvertrag unterzeichnet, demzufolge die bestehenden ABI-Importlizenzen erweitert werden, um sowohl die Produkte der Gruppe als auch die Produkte von AB InBev abzudecken. Alle anderen Bedingungen des Rahmenvertrags für Importe bleiben unverändert.

Die erteilten Lizenzen unterliegen insbesondere den Bedingungen der Vereinbarungen zwischen der Gruppe und Dritten, die zum Zeitpunkt des Importrahmenvertrags bestehen, sowie etwaigen Beschränkungen in den der Gruppe erteilten Lizenzen. Das jeweilige Konzernmitglied und das AB InBev Konzernmitglied werden Nebenvereinbarungen abschließen, in denen spezifischere Bedingungen auf der Grundlage der Prinzipien und Bedingungen des Importrahmenvertrags festgelegt werden. In den Nebenverträgen werden unter anderem der Lizenznehmer und der Lizenzgeber, der Lizenzumfang, das Gebiet, die Laufzeit, der Importpreis, die Liefer- und Eigentumsübertragungsbedingungen, die Zahlungs- und Kreditbedingungen sowie andere Lizenzbedingungen festgelegt. Da die Laufzeit der geänderten ABI-Importlizenzen mit 25 Jahren (bei einer verbleibenden Restlaufzeit von ca. 21 Jahren) gemäß Regel 14A.52 der Börsenzulassungsregeln mehr als drei Jahre beträgt, hat das Unternehmen den unabhängigen Finanzberater beauftragt, zu erläutern, warum die geänderten ABI-Importlizenzen eine Laufzeit von 25 Jahren erfordern, und zu bestätigen, dass es für Verträge dieser Art üblich ist, eine solche Laufzeit zu haben.

Bei der Beurteilung der Gründe, warum die Laufzeit der geänderten ABI-Lizenzen länger als drei Jahre sein sollte, hat sich der unabhängige Finanzberater auf die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen gestützt und die folgenden Faktoren berücksichtigt, die von der Geschäftsführung des Unternehmens in Betracht gezogen wurden: Es liegt im Interesse der Gruppe, die Käufer von AB InBev-Produkten und den Produkten der Gruppe für eine möglichst lange Laufzeit zu sichern, um die damit verbundenen Einnahmen und Cashflows aus den entsprechenden Verkäufen zu generieren; die 25-jährige Laufzeit bietet der Gesellschaft, AB InBev und den Vertriebshändlern von AB InBev Sicherheit, Komfort und Schutz und ermöglicht es den Parteien, längerfristig zu planen und zu investieren; und die 25-jährige Laufzeit steht im Einklang mit der allgemeinen Praxis in der Branche und vergleichbaren vertraglichen Vereinbarungen von schnelllebigen Konsumgüterunternehmen. Bei der Prüfung der Frage, ob es in der Branche üblich ist, dass Vereinbarungen ähnlicher Art wie die geänderten ABI-Importlizenzen eine solche Laufzeit haben, hat der unabhängige Finanzberater eine Liste mit drei ähnlichen Transaktionen von börsennotierten Fast-Moving-Consumer-Goods-Unternehmen erstellt. Auf der Grundlage seiner Nachforschungen ist der unabhängige Finanzberater der Ansicht, dass die vergleichbare Liste vollständig ist.