Winterthur (awp) - Die Schweizerische Bundesanwaltschaft hat am 23. Januar 2023 Anklage gegen zwei Mitarbeitende von Burckhardt Compression erhoben. Ihnen wird Insiderhandel vorgeworfen.

Konkret sollen die beiden Personen Insiderwissen ausgenützt zu haben, als sie im Namen der Burckhardt Compression im Mai des Jahres 2020 Aktien für das ordentlichen Mitarbeiterbeteiligungsprogramm der Gesellschaft kauften, wie das Unternehmen am vom Montag mitteilte. Beide Mitarbeitenden hätten keinen Vermögensvorteil erzielt, da der Aktienkauf durch Burckhardt erfolgte. Einen Einfluss auf das Ergebnis gebe es zudem nicht, heisst es weiter.

Burckhardt nehme die Anklage zur Kenntnis. Laut Mitteilung ist das Unternehmen der Auffassung, dass die Mitarbeitenden korrekt gehandelt haben. Beide würden daher weiterhin das volle Vertrauen des Unternehmens geniessen. Burckhardt habe vollumfänglich mit den Strafverfolgungsbehörden kooperiert.

cg/rw