Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

Wien (pta006/08.04.2021/07:30) - 08.04.2021. CA IMMOBILIEN ANLAGEN AKTIENGESELLSCHAFT Wien FN 75895k ISIN AT0000641352 (Inhaberaktien) ISIN AT0000641345 (Namensaktien) Einberufung der 34. ordentlichen Hauptversammlung (virtuelle Hauptversammlung) für Donnerstag, den 6. Mai 2021, um 14:00 Uhr (Wiener Zeit) in den Räumlichkeiten der Gesellschaft, Mechelgasse 1, 1030 Wien

I. ABHALTUNG ALS VIRTUELLE HAUPTVERSAMMLUNG OHNE PHYSISCHE PRÄSENZ DER AKTIONÄRE

1. Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) und Gesellschaftsrechtliche COVID-19-Verordnung (COVID-19-GesV)

Der Vorstand beschloss nach sorgfältiger Abwägung zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer die gesetzliche Regelung einer virtuellen Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen. Die Inanspruchnahme dieser gesetzlichen Bestimmungen ist zulässig, da die CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft (die "Gesellschaft") eine börsenotierte Gesellschaft ist.

Die am 6. Mai 2021 stattfindende Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft wird auf Grundlage von § 1 Abs 2 COVID-19-GesG, BGBl. I Nr. 16/2020 idF BGBl. I Nr. 156/2020 und der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 616/2020) unter Berücksichtigung der Interessen sowohl der Gesellschaft als auch der Teilnehmer als "virtuelle Hauptversammlung" durchgeführt.

Dies bedeutet nach der Entscheidung des Vorstands, dass aus Gründen des Gesundheitsschutzes bei der Hauptversammlung der CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft am 6. Mai 2021 grundsätzlich Aktionäre und deren Vertreter (mit Ausnahme der besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV) nicht physisch anwesend sein können.

Die Hauptversammlung findet unter physischer Anwesenheit des Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands und weiterer Mitglieder des Vorstands, des beurkundenden Notars und der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter in den Räumlichkeiten der Gesellschaft, Mechelgasse 1, 1030 Wien, statt.

Die Stimmrechtsausübung, das Recht Anträge zu stellen und das Recht Widerspruch zu erheben, erfolgt ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV.

Das Auskunftsrecht kann auch bei der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar durch Übermittlung der Fragen in Textform per E-Mail an die Adresse fragen.caimmo@hauptversammlung.at.

2. Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 1 COVID-19-GesV vollständig in Bild und Ton in Echtzeit im Internet übertragen. Auf Grundlage von § 3 Abs 1, 2 und 4 COVID-19-GesV ist dies datenschutzrechtlich zulässig.

Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 6. Mai 2021, ab 14:00 Uhr (Wiener Zeit) unter Verwendung entsprechender technischer Hilfsmittel im Internet unter www.caimmo.com als virtuelle Hauptversammlung verfolgen.

Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre, die dies wünschen, die Möglichkeit durch diese akustische und optische Verbindung in Echtzeit dem Verlauf der gesamten Hauptversammlung zu folgen und damit insbesondere die Präsentation des Vorstands, die Beantwortung der Fragen der Aktionäre sowie den Abstimmungsvorgang zu verfolgen.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Liveübertragung als virtuelle Hauptversammlung keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG) ermöglicht und die Übertragung im Internet keine Zweiweg-Verbindung ist. Der einzelne Aktionär kann durch diese Übertragung dem Verlauf der Versammlung daher nur folgen. Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs erfolgen ausschließlich durch einen der von der Gesellschaft vorgeschlagenen besonderen Stimmrechtsvertreter.

Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft für den Einsatz von technischen Kommunikationsmitteln nur insoweit verantwortlich ist, als diese ihrer Sphäre zuzurechnen sind (§ 2 Abs 6 COVID-19-GesV).

Als Aktionärin oder Aktionär der Gesellschaft benötigen Sie zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung ein funktionsfähiges Endgerät, wie zB einen Computer, Laptop, ein Tablet oder ein Smartphone, sowie eine Internetverbindung mit ausreichender Bandbreite für das Streaming von Videos. Der Link zur Übertragung der Hauptversammlung findet sich auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite unter https://www.caimmo.com/de/investor-relations/hauptversammlung/.

Im Übrigen wird auf die in dieser Einberufung enthaltenen organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung gemäß § 2 Abs 4 COVID-19-GesV hingewiesen.

Wir bitten die Aktionärinnen und Aktionäre um besondere Beachtung der folgenden Punkte dieser Einberufung, und zwar Punkt V. zur Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters, Punkt VI., Unterpunkt 4 zur Ausübung des Auskunftsrechts von Aktionären sowie Punkt VI., Unterpunkt 5 zur Stellung von Anträgen, Erteilung von Stimmrechtsweisungen und Erhebung von Widerspruch von Aktionären.

II. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2020 samt Lageberichten, dem Corporate Governance Bericht, dem Vorschlag für die Gewinnverwendung und dem Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2020. 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2020 ausgewiesenen Bilanzgewinns. 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2020. 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020. 5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2020. 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2021. 7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2020. 8. Wahl von zwei Personen in den Aufsichtsrat. 9. Beschlussfassung über die Ermächtigungen des Vorstands im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung eigener Aktien auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot, verbunden mit der Ermächtigung, das allgemeine Andienungsrecht und das allgemeine Wiederkaufsrecht der Aktionäre auszuschließen sowie eigene Aktien einzuziehen.

III. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen werden spätestens ab dem 15. April 2021 im Internet unter https://www.caimmo.com/de /investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich und abrufbar sein: * die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen * die Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 9 * die Transparenzangaben gemäß § 270 Abs 1a UGB zu Tagesordnungspunkt 6 * der Vergütungsbericht zu Tagesordnungspunkt 7 * die Erklärung der Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat gemäß § 87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf zu Tagesordnungspunkt 8 * der Bericht des Vorstands über die Rechtfertigung des Bezugsrechtsausschlusses zu Tagesordnungspunkt 9 (Ermächtigung des Vorstands im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung eigener Aktien) * der vollständige Text dieser Hinweisbekanntmachung und dieser Einberufung * die Formulare für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG samt Weisungsformular für die von der Gesellschaft namhaft gemachten besonderen Stimmrechtsvertreter (Dr. Verena Brauner, Mag. Gernot Wilfling, Dr. Sascha Schulz, Dr. Christoph Nauer) * das Frageformular

IV. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNG FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV geltend zu machen sind, richtet sich gemäß § 111 AktG nach dem Anteilsbesitz am Ende des 26. April 2021, 24 Uhr Wiener Zeit (Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe des COVID-19-GesG und der COVID-19-GesV ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Bei Inhaberaktien ist der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, die der Gesellschaft gemäß § 111 Abs 2 AktG spätestens am 3. Mai 2021 ausschließlich unter einer der folgenden Adressen zugehen muss:

als Papierdokument mit firmenmäßiger Zeichnung seitens des ausstellenden Kreditinstituts per Post oder Kurierdienst an die Anschrift: CA Immobilien Anlagen AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Köppel 60, 8242 St. Lorenzen am Wechsel per Telefax: +43 (0)1 8900 500 82 per E-Mail: anmeldung.caimmoag@hauptversammlung.at (einfache E-Mail; dabei können die Depotbestätigungen in den Formaten PDF, JPG, TXT oder TIF Berücksichtigung finden) per SWIFT: GIBAATWGGMS Message Type MT598 oder MT599; unbedingt ISIN AT0000641352 im Text angeben.

Ohne rechtzeitig bei der Gesellschaft einlangende Depotbestätigung kann die Bestellung eines besonderen Stimmrechtsvertreters und die Ausübung des Auskunftsrechts durch Aktionäre nicht wirksam erfolgen.

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April 08, 2021 01:31 ET (05:31 GMT)