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CAMERIT AG: Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG 
2021-07-30 / 13:33 
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Veröffentlichung nach § 109 Absatz 2 Satz 1 WpHG 
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der verkürzte Abschluss zum Abschlussstichtag 
30.06.2020 der Hesse Newman Capital AG (nunmehr CAMERIT AG), Hamburg, fehlerhaft ist: 
 
1. Im verkürzten Abschluss zum 30. Juni 2020 der Hesse Newman Capital AG ist das Ergebnis vor Ertragsteuern um EUR 4.3 
Mio. zu hoch ausgewiesen, da die Neubewertungsrücklage aus der erfolgsneutralen Bewertung von Eigenkapitalinstrumenten, 
die von einem in 2020 abgegangenen assoziierten Unternehmen gehalten wurden, erfolgswirksam erfasst wurde (recycled). 
Aufgrund des in Vorjahren ausgeübten Wahlrechts, die Veränderung des beizulegenden Zeitwerts dieser 
Eigenkapitalinstrumente erfolgsneutral darzustellen (FVOCI), verstößt die erfolgswirksame Auflösung der 
Neubewertungsrücklage im Abgangszeitpunkt gegen IAS 28.22 (c) in Verbindung mit IFRS 9.5.7.5 und IFRS 9.B.5.7.1. 
2. Im verkürzten Abschluss zum 30. Juni 2020 ist das Ergebnis vor Ertragsteuern um TEUR 500 zu niedrig ausgewiesen, da 
Verbindlichkeiten aus eingegangenen Besserungsscheinverpflichtungen im Zugangszeitpunkt nicht mit ihrem beizulegenden 
Zeitwert, sondern mit null, erfasst wurden. Die im Gegenzug aufgrund von Forderungsverzichten der Darlehensgeberin 
erloschenen Verbindlichkeiten wurden erfolgsneutral gegen das Eigenkapital ausgebucht, obwohl die neu eingegangenen 
Besserungsscheinverpflichtungen eine zu den Forderungsverzichten gleichwertige Gegenleistung darstellten. Dies verstößt 
gegen IFRS 9.3.3.2f. in Verbindung mit IFRS 9.5.1.1. 
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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  CAMERIT AG 
              Wendenstraße 1A 
              20099 Hamburg 
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Internet:     www.camerit.de 
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Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Stuttgart 
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1223052 2021-07-30


 
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July 30, 2021 07:33 ET (11:33 GMT)