DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: CANCOM SE / Aktienrückkauf
CANCOM SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

02.11.2021 / 18:00
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Aktienrückkauf / 2. Zwischenmeldung - Bekanntmachung gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Die CANCOM SE hat im Zeitraum vom 25. Oktober 2021 bis einschließlich 29. Oktober 2021 insgesamt 85.354 eigene Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworben, dessen Beginn mit Ad-hoc-Mitteilung vom 11. Oktober 2021 und Bekanntmachung vom 18. Oktober 2021 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 20. Oktober 2021 mitgeteilt wurde.

Die Aktien wurden wie folgt erworben:

Datum        Gesamtzahl erworbener eigener Aktien
(in Stück)
Volumengewichteter Durchschnittskurs ohne Erwerbsnebenkosten, kaufmännisch gerundet auf vier Nachkommastellen
(in Euro)
25.10.2021 15.124 57,5481
26.10.2021 15.915 59,1128
27.10.2021 16.649 59,5757
28.10.2021 18.215 59,8280
29.10.2021 19.451 59,7964
 

Somit beläuft sich das Gesamtvolumen der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 20. Oktober 2021 durch die CANCOM SE zurückgekauften eigenen Aktien auf 128.768 Stück.

Weitere Informationen über die Transaktionen gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b) und Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 und Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 sind im Internet unter https://www.cancom.de/investoren/aktienrueckkauf/ veröffentlicht.

Der Erwerb der eigenen Aktien erfolgte durch eine von der CANCOM SE beauftragte Bank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA).

München, 2. November 2021

CANCOM SE

Der Vorstand



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Sprache: Deutsch
Unternehmen: CANCOM SE
Erika-Mann-Straße 69
80636 München
Deutschland
Internet:http://www.cancom.de

 
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