Hauptversammlung am 24.03.2020 in Weimar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Carl Zeiss Meditec AG / Bekanntmachung der Einberufung zur          
Hauptversammlung                                                               
Carl Zeiss Meditec AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am  
24.03.2020 in Weimar mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 
                                                                               
11.02.2020 / 16:35                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Carl Zeiss Meditec AG Jena - ISIN: DE 0005313704 - Einladung zur ordentlichen  
Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, den 24.
März 2020, um 10:00 Uhr,                                                       
im congress centrum neue weimarhalle, UNESCO-Platz 1, 99423 Weimar,            
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.                              
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
I. Tagesordnung                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten            
Konzernabschlusses zum 30. September 2019 sowie der Lageberichte für die       
Carl Zeiss Meditec AG und den Konzern für das Geschäftsjahr 1. Oktober 2018    
bis 30. September 2019, jeweils mit dem erläuternden Bericht des Vorstands     
zu den Angaben nach §§ 289a Abs. 1, 315 a Abs. 1 HGB, des Vorschlags des       
Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns und des Berichts des            
Aufsichtsrats                                                                  
                                                                               
Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
eingesehen werden. Ferner werden sie in der Hauptversammlung zugänglich sein   
und näher erläutert werden. Der Aufsichtsrat                                   
hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der                
Jahresabschluss ist damit festgestellt. Eine Beschlussfassung                  
der Hauptversammlung zu diesem Tagesordnungspunkt entfällt damit.              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr
2018/2019                                                                      
                                                                               
Aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2018/2019 sollen EUR 0,65 je          
dividendenberechtigter Stückaktie ausgeschüttet werden.                        
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres   
2018/2019 in Höhe von EUR 319.767.498,89 wie folgt zu verwenden:               
                                                                               
1. Zahlung einer Dividende von EUR 0,65 je Stückaktie für 89.440.570           
Stückaktien: EUR 58.136.370,50.                                                
                                                                               
2. Vortrag des verbleibenden Gewinns auf neue Rechnung: EUR 261.631.128,39.    
                                                                               
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten    
auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, somit am 27. März   
2020, fällig.                                                                  
                                                                               
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das   
Geschäftsjahr 2018/19                                                          
                                                                               
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018/19           
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu        
erteilen.                                                                      
                                                                               
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für   
das Geschäftsjahr 2018/19                                                      
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2018/19           
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu    
erteilen.                                                                      
                                                                               
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das           
Geschäftsjahr 2019/20                                                          
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt - auf der Grundlage der Empfehlung des                
Prüfungsausschusses - vor, die Ernst & Young GmbH                              
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, zum Abschlussprüfer und zum        
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2019/20 zu wählen.                
                                                                               
6. Beschlussfassung über die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds                 
                                                                               
Mit Ablauf der Hauptversammlung vom 24. März 2020 endet die Amtszeit des als   
Vertreterin der Anteilseigner gewählten Aufsichtsratsmitglieds Frau Tania      
von der Goltz.                                                                 
                                                                               
Der Aufsichtsrat der Carl Zeiss Meditec AG setzt sich bisher nach den §§ 96    
Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 4 Abs. 1 DrittelbG sowie § 11 Abs. 1 der         
Satzung aus vier von den Anteilseignern und zwei von den Arbeitnehmern zu      
wählenden Mitgliedern zusammen. In der Hauptversammlung am 19. März 2019       
wurde beschlossen, die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder von sechs auf neun   
zu erhöhen. Der Vorstand wurde angewiesen, die entsprechende                   
Satzungsänderung so zur Eintragung zum Handelsregister anzumelden, dass eine   
Eintragung im Handelsregister in den ersten beiden Wochen des Monats März      
2020 erreicht werden kann. Nach Eintragung dieser Satzungsänderung wird sich   
der Aufsichtsrat der Carl Zeiss Meditec AG nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1   
AktG und § 4 Abs. 1 DrittelbG sowie § 11 Abs. 1 der Satzung aus sechs von      
den Anteilseignern und drei von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern     
zusammensetzen.                                                                
                                                                               
Der Aufsichtsrat unterstützt die Zielsetzung des Gesetzes für die              
gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen        
sowie die Empfehlungen des Corporate Governance Kodex und hat daher eine       
Geschlechterquote im Aufsichtsratsgremium von mindestens 30% beschlossen       
(entspricht zwei von sechs Sitzen), die bereits zum Ablauf des                 
Geschäftsjahres 2014/15 erfüllt war und in diesem Beschlussvorschlag           
berücksichtigt ist.                                                            
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt - auf der Grundlage des Vorschlags des                
Nominierungsausschusses und unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat am     
17. September 2015 für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele - vor,        
                                                                               
Frau Tania von der Goltz, Senior Vice President Global Financial Strategy      
bei Fresenius Medical Care AG & Co. KGaA, Bad Homburg, wohnhaft in Bad         
Homburg.                                                                       
                                                                               
mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom 24. März 2020 bis zur       
Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das               
Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024 beschließt, als       
Vertreterin der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.                   
                                                                               
Frau von der Goltz ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden                
Aufsichtsräten und verfügt auch nicht über ein Mandat in vergleichbaren in-    
und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.                  
                                                                               
Nach Ansicht des Aufsichtsrats steht Frau von der Goltz in keinen              
persönlichen oder geschäftlichen Beziehungen zur Carl Zeiss Meditec AG oder    
deren Konzernunternehmen, den Organen der Carl Zeiss Meditec AG oder einem     
wesentlich an der Carl Zeiss Meditec AG beteiligten Aktionär, die nach         
Ziffer 5.4.1 des Corporate Governance Kodex offenzulegen wären. Zudem hat      
sich der Aufsichtsrat vergewissert, dass Frau von der Goltz den für die        
Wahrnehmung der Aufsichtsratsmitgliedschaft zu erwartenden Zeitaufwand         
aufbringen kann.                                                               
                                                                               
7. Beschlussfassung über Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat                     
                                                                               
In der Hauptversammlung vom 19. März 2019 wurde beschlossen, die Anzahl der    
Aufsichtsratsmitglieder von sechs auf neun zu erhöhen. Der Vorstand wurde      
angewiesen, die entsprechende Satzungsänderung so zur Eintragung zum           
Handelsregister anzumelden, dass eine Eintragung im Handelsregister in den     
ersten beiden Wochen des Monats März 2020 erreicht werden kann. Nach           
Eintragung dieser Satzungsänderung wird sich der Aufsichtsrat der Carl Zeiss   
Meditec AG nach den §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 4 Abs. 1 DrittelbG     
sowie § 11 Abs. 1 der Satzung aus sechs von den Anteilseignern und drei von    
den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammensetzen. Entsprechend sind   
zwei weitere Aufsichtsratsmitglieder von den Anteilseignern zu wählen.         
                                                                               
Der Aufsichtsrat unterstützt die Zielsetzung des Gesetzes für die              
gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen        
sowie die Empfehlungen des Corporate Governance Kodex und hat daher eine       
Geschlechterquote im Aufsichtsratsgremium von mindestens 30% beschlossen       
(entspricht zwei von sechs Sitzen), die bereits zum Ablauf des                 
Geschäftsjahres 2014/15 erfüllt war und nach Eintragung der vorgenannten       
Satzungsänderung von drei von neun Sitzen, die in diesem Beschlussvorschlag    
berücksichtigt ist.                                                            
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt - auf der Grundlage des Vorschlags des                
Nominierungsausschusses und unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat am     
17. September 2015 für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele - vor,        
                                                                               
Herrn Dr. Karl Lamprecht, Mitglied des Vorstands der Carl Zeiss AG,            
Oberkochen, wohnhaft in Aalen                                                  
                                                                               
und                                                                            
                                                                               
Frau Isabel De Paoli, Executive Vice President - Chief Strategy Officer der    
Merck KgaA, Darmstadt, wohnhaft in Kelkheim (Taunus)                           
                                                                               
mit Wirkung ab Beendigung der Hauptversammlung vom 24. März 2020 - jedoch      
frühestens mit Wirkung ab Eintragung der oben genannten Satzungsänderung -     
bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das       
Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024 beschließt, als       
Vertreter und Vertreterin der Anteilseigner in den Aufsichtsrat zu wählen.     
                                                                               
Es ist beabsichtigt, die Ergänzungswahlen zum Aufsichtsrat in                  
Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex im Wege der       
Einzelwahl durchzuführen.                                                      
                                                                               
Angaben gem. § 125 Absatz 1 Satz 5 AktG zu Mitgliedschaften in anderen         
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und Mitgliedschaften in                 
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von                       
Wirtschaftsunternehmen:                                                        
                                                                               
Herr Dr. Karl Lamprecht                                                        
                                                                               
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren    
Kontrollgremien in Unternehmen der Carl Zeiss Gruppe:                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Vorsitzender des Aufsichtsrates der Carl Zeiss Jena GmbH, Jena,              
Deutschland                                                                    
                                                                               
* Vorsitzender des Aufsichtsrates der Carl Zeiss SMT GmbH, Oberkochen,         
Deutschland                                                                    
                                                                               
* Vorsitzender des Board of Directors der tooz technologies, Inc., Aalen,      
Deutschland                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren    
in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen               
jeweils außerhalb der Carl Zeiss Gruppe:                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Vorsitzender des Hochschulrates der Hochschule Aalen, Aalen, Deutschland     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Frau Isabel De Paoli ist kein Mitglied in gesetzlich zu bildenden              
Aufsichtsräten und verfügt auch nicht über ein Mandat in                       
vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von                       
Wirtschaftsunternehmen.                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach Ansicht des Aufsichtsrats stehen sowohl Herr Dr. Karl Lamprecht als       
auch Frau Isabel De Paoli in keinen persönlichen                               
oder geschäftlichen Beziehungen zur Carl Zeiss Meditec AG oder deren           
Konzernunternehmen, den Organen der Carl Zeiss Meditec                         
AG oder einem wesentlich an der Carl Zeiss Meditec AG beteiligten Aktionär,    
die nach Ziffer 5.4.1 des Corporate Governance                                 
Kodex offenzulegen wären. Zudem hat sich der Aufsichtsrat vergewissert, dass   
sowohl Herr Dr. Karl Lamprecht als auch Frau                                   
Isabel De Paoli den für die Aufsichtsratsmitgliedschaft zu erwartenden         
Zeitaufwand aufbringen können.                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitere Angaben und Hinweise: Angaben zu den unter den Tagesordnungspunkten    
6 und 7 zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Frau Tania von der Goltz                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Senior Vice President Global Financial Strategy, Fresenius Medical Care AG &   
Co. KGaA, Bad Homburg                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Tania von der Goltz begann ihre berufliche Laufbahn 1995 bei der Fresenius     
AG, Bad Homburg, als Manager Group Consolidation.                              
Zwei Jahre später wurde sie kurz nach der Gründung der Fresenius Medical       
Care AG zum Senior Manager Corporate Finance und                               
im Jahr 2000 zum Director Corporate Finance & Tax ernannt, wo sie in den       
globalen M&A und Finanztransaktionen eingebunden                               
war. 2001 übernahm Frau von der Goltz als Vice President Finance &             
Controlling für drei Jahre die kaufmännische Leitung der                       
Region Lateinamerika. Im Anschluss wurde ihr 2004 die Verantwortung des        
Konzernbereichs Financial & Tax Strategy übertragen                            
und sie wirkte bei der Umwandlung des Fresenius Medical Care Konzerns von      
einer 'AG' in eine 'AG & Co. KGaA' sowie zahlreichen                           
Maßnahmen der Eigenkapitalfinanzierung mit.                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2009 übernahm Frau von der Goltz den Konzernbereich Global Financial           
Strategy, den sie heutzutage als Senior Vice President                         
verantwortet. Die Leitung des globalen Akquisitions- und                       
Investitionskomitees ist ihr unterstellt. 2018 wurde ihr zusätzlich            
als Vice Chairwoman die Mitverantwortung des globalen Effizienzprogramms       
(GEP II) des Fresenius Medical Care Konzerns übertragen.                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Tania von der Goltz wurde 1968 in Bad Homburg geboren. Sie absolvierte eine    
Ausbildung zur Bankkauffrau an der Bayrischen                                  
Vereinsbank in Frankfurt und studierte im Anschluss Betriebswirtschaftslehre   
an der J.W. Goethe-Universität in Frankfurt.                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Herr Dr. Karl Lamprecht                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Dr. Karl Lamprecht ist seit 2018 Mitglied des Vorstands der ZEISS Gruppe. Er   
betreut die Bereiche Human Resources, Patente,                                 
Digital Innovation, die Shared Production Unit und das Venture Board. Nach     
einstimmigem Beschluss des Aufsichtsrats wird Karl                             
Lamprecht zum 01. April 2020 neuer Vorstandsvorsitzender der ZEISS Gruppe.     
Karl Lamprecht wurde am 19. November 1964 in Zell                              
am See geboren. Er studierte Physik an der Universität Innsbruck und schloss   
sein Studium 1990 als Mag. rer. nat. ab. 1993                                  
promovierte er an der Fakultät für Physik der Universität Innsbruck zum Dr.    
rer. nat. Sein MBA Studium an der Graduate School                              
of Business der University of Chicago schloss er 1995 ab.                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Stationen seiner beruflichen Laufbahn:                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* 2018 Berufung in den Vorstand der ZEISS Gruppe                               
                                                                               
* 2017 Leiter der Business Group Semiconductor Manufacturing Technology und    
Vorsitzender der Geschäftsführung der Carl Zeiss Semiconductor Manufacturing   
                                                                               
Technology GmbH                                                                
                                                                               
* 2015 Mitglied der Leitung der Business Group Semiconductor Manufacturing     
Technology sowie Leiter der Strategischen Geschäftseinheit Semiconductor       
Manufacturing Optics                                                           
                                                                               
* 2008 Leiter der Strategischen Geschäftseinheit Laser Optics und              
Geschäftsführer der Carl Zeiss Laser Optics GmbH                               
                                                                               
* 2005 Eintritt bei ZEISS als Leiter Strategic Business Development bei der    
Carl Zeiss Semiconductor Manufacturing Technology AG                           
                                                                               
* 2002 Investment Director bei AdAstra Venture Consult GmbH, München           
                                                                               
* 1995 Berater bei McKinsey & Company, Inc., München                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Frau Isabel De Paoli                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Isabel De Paoli ist seit 2006 für die Merck KGaA, Darmstadt, tätig. Seit       
2016 ist sie Executive Vice President - Chief Strategy                         
Officer der Merck KGaA, Darmstadt. In dieser Funktion ist Frau De Paoli für    
die Entwicklung und Durchführung aller Themen                                  
im Bereich Konzernstrategie, mit besonderem Schwerpunkt auf langfristiger      
Portfolio- und Geschäftsstrategie, zuständig. Die                              
Leitung langfristiger Technologie- und Innovationsvorhaben mit Schwerpunkt     
auf digitaler Transformation, Ventures und Geschäftsaufbau,                    
derzeit mit einem Investitionsvolumen von über 300 Millionen Euro in           
Corporate Ventures und Aufbau mehrerer digitaler und                           
wissenschaftlicher Unternehmen mit hohem Umsatzpotenzial hat sie ebenfalls     
inne.                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Isabel De Paoli wurde im September 1974 geboren. Sie studierte                 
Verfahrenstechnik an der Universidade Estadual de Campinas,                    
Campinas Sao Paulo, Brasilien, mit dem Spezialgebiet biologische               
Verfahrenstechnik. Beginnend im Jahr 2000 bis 2002 studierte                   
Isabel De Paoli an der Technischen Universität Hamburg-Harburg im              
Spezialgebiet biologische Verfahrenstechnik und Biotechnologie                 
und schloss mit dem Master of Science in Process Engineering ab. Parallel      
dazu absolvierte Frau De Paoli ein Management Programm                         
im Bereich Betriebswirtschaft am NIT Northern Institute of Technology          
Management, Hamburg.                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Isabel De Paoli besitzt die brasilianische und die italienische                
Staatsbürgerschaft und spricht Portugiesisch als Muttersprache                 
und hervorragend Englisch und Deutsch.                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Stationen ihrer beruflichen Laufbahn:                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* 2016 Executive Vice President - Chief Strategy Officer Merck KGaA,           
Darmstadt                                                                      
                                                                               
* 2016 Senior Vice President - Head of Group Communications Merck KGaA,        
Darmstadt                                                                      
                                                                               
* 2012 Senior Director - Head of Group Strategy Merck KGaA, Darmstadt          
                                                                               
* 2009 Director - Head of Global Strategic Planning Oncology Merck KGaA,       
Darmstadt                                                                      
                                                                               
* 2006 Eintritt bei Merck als Senior Manager Business Development Chemicals,   
                                                                               
Merck KGaA, Darmstadt                                                          
                                                                               
* 2004 Private Equity Investment Manager bei Permira Beteiligungsberatung      
GmbH, Frankfurt                                                                
                                                                               
* 2002 Management Consultant bei The Boston Consulting Group, München          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
8. Beschlussfassung über die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener  
Aktien und zu deren Verwendung auch unter Ausschluss des gesetzlichen          
Bezugsrechts der Aktionäre sowie Ermächtigung zur Einziehung erworbener        
eigener Aktien und Kapitalherabsetzung                                         
                                                                               
Die durch die Hauptversammlung vom 18. März 2015 beschlossene Ermächtigung     
zum Erwerb eigener Aktien ist zum 17. März 2020 befristet.                     
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den folgenden Beschluss zu fassen:     
                                                                               
a) Die Gesellschaft wird ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum      
23. März 2025 eigene Aktien der Gesellschaft zu jedem zulässigen Zweck im      
Rahmen der gesetzlichen Beschränkungen und nach Maßgabe der folgenden          
Bestimmungen zu erwerben.                                                      
                                                                               
b) Die Ermächtigung ist auf den Erwerb von Aktien mit einem auf diese Aktien   
entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 8.940.000,00          
beschränkt, das sind weniger als 10 % des bestehenden Grundkapitals. Die       
Ermächtigung kann unmittelbar durch die Gesellschaft oder durch von der        
Gesellschaft beauftragte Dritte ganz oder in mehreren Teilbeträgen im Rahmen   
der vorgenannten Beschränkung ausgeübt werden. Auf die erworbenen Aktien       
dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der             
Gesellschaft befinden und ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu   
keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen.                    
                                                                               
c) Der Erwerb erfolgt über die Börse. Der von der Gesellschaft gezahlte        
Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Schlusskurs im           
Xetra-Handelssystem (bzw. einem das Xetra-System ersetzenden vergleichbaren    
Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse am vorangegangenen         
Börsentag um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten.                    
                                                                               
d) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der   
Gesellschaft, die aufgrund vorstehender Ermächtigung erworben werden,          
Arbeitnehmern der Gesellschaft und der mit der Gesellschaft im Sinne der §§    
15 ff. AktG verbundenen Unternehmen zum Erwerb anzubieten.                     
                                                                               
e) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Aktien der   
Gesellschaft, die aufgrund vorstehender Ermächtigung erworben werden, als      
(Teil-)Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum      
Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen   
sowie von sonstigen Vermögensgegenständen, z.B. Grundstücken oder Gebäuden     
oder Forderungen gegen die Gesellschaft oder mit ihr im Sinne der §§ 15 ff.    
AktG verbundener Unternehmen zu verwenden.                                     
                                                                               
f) Weiterhin wird der Vorstand ermächtigt, die eigenen Aktien einzuziehen,     
ohne dass die Einziehung und ihre Durchführung eines weiteren                  
Hauptversammlungsbeschlusses bedürfen. Die Einziehung kann auch nach § 237     
Absatz 3 Nr. 3 AktG ohne Kapitalherabsetzung in der Weise erfolgen, dass       
sich durch die Einziehung der Anteil der übrigen Stückaktien der               
Gesellschaft am Grundkapital gemäß § 8 Absatz 3 AktG erhöht. Der Vorstand      
wird gemäß § 237 Absatz 3 Nr. 3, 2. Hs. AktG ermächtigt, die Angabe der Zahl   
der Aktien in der Satzung entsprechend anzupassen. Die Einziehung kann auch    
mit einer Kapitalherabsetzung verbunden werden; in diesem Fall ist der         
Vorstand ermächtigt, das Grundkapital um den auf die eingezogenen Aktien       
entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals herabzusetzen und die         
Angabe der Zahl der Aktien und des Grundkapitals in der Satzung entsprechend   
anzupassen.                                                                    
                                                                               
g) Die unter lit. d), e) und f) genannten Ermächtigungen können ganz oder in   
Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt          
werden.                                                                        
                                                                               
h) Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien der Gesellschaft       
wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden          
Ermächtigungen in lit. d) und e) verwendet werden.                             
                                                                               
Bericht des Vorstands über den Ausschluss des Bezugsrechts bei der             
Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 i.V.m. § 186 Abs.    
4 Satz 2 AktG:                                                                 
                                                                               
Der Vorstand hat zu Tagesordnungspunkt 8 einen schriftlichen Bericht über      
die Gründe für die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss bei der             
Veräußerung eigener Aktien zu erstatten. Der Bericht liegt vom Tage der        
Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft,   
Göschwitzer Straße 51 - 52, 07745 Jena, zur Einsichtnahme durch die            
Aktionäre aus. Er kann ebenfalls im Internet unter                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
http://www.meditec.zeiss.de/hv                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
eingesehen werden. Auf Verlangen wird dieser Bericht jedem Aktionär            
unverzüglich und kostenlos übersandt.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Bericht wird wie folgt bekannt gemacht:                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Veräußerung nach Erwerb der eigenen Aktien soll in den folgenden Fällen    
unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre                                
erfolgen können:                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesellschaft soll in der Lage sein, Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer     
der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unternehmen                           
auszugeben. Die Ausgabe von Belegschaftsaktien ist vom Gesetzgeber erwünscht   
und daher in mehrfacher Weise erleichtert. Die                                 
Ausgabe von Belegschaftsaktien dient der Integration der Arbeitnehmer und      
fördert die Übernahme von Mitverantwortung und Stabilität                      
der Belegschaft. Die Gesellschaft soll auch in der Lage sein, eigene Aktien    
zur Verfügung zu haben, um diese als (Teil-)Gegenleistung                      
im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen   
oder Unternehmensbeteiligungen oder Unternehmensteilen                         
verwenden zu können. Der internationale Wettbewerb und die Globalisierung      
der Wirtschaft verlangen zunehmend diese Form der                              
Gegenleistung. Ebenso soll die Möglichkeit bestehen, die eigenen Aktien beim   
Erwerb von sonstigen Vermögensgegenständen, z.B.                               
Grundstücken oder Gebäuden oder Forderungen gegen die Gesellschaft oder mit    
ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundener Unternehmen                        
verwenden zu können. Verlangt in diesen Fällen der Veräußerer anstelle von     
Geld eine Beteiligung an der Gesellschaft in Form                              
von Aktien, kann die Verwendung eigener Aktien den Erwerb erleichtern.         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die hier vorgeschlagene Ermächtigung soll der Gesellschaft daher den           
notwendigen Spielraum geben, um sich bietende Gelegenheiten                    
zum Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen oder anderen Vermögenswerten     
schnell und flexibel ausnutzen zu können. Dem trägt                            
der vorgeschlagene Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Rechnung, da      
eigene Aktien im Bedarfsfall als 'Tauschwährung'                               
genutzt werden können. Bei der Festlegung der Bewertungsrelationen wird der    
Vorstand sicherstellen, dass die Interessen der                                
Aktionäre angemessen gewahrt werden. In der Regel wird der Vorstand sich bei   
der Bemessung des Wertes der als Gegenleistung                                 
hingegebenen Aktien am Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft orientieren.     
Eine schematische Anknüpfung an einen Börsenkurs                               
ist nicht vorgesehen, insbesondere um einmal erzielte Verhandlungsergebnisse   
nicht durch Schwankungen des Börsenkurses infrage                              
zu stellen.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand wird der Hauptversammlung jeweils Bericht über eine Ausnutzung    
der Ermächtigung erstatten.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
9. Beschlussfassung über die Neufassung von § 22 der Satzung (Teilnahmerecht)  
                                                                               
Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die          
Ausübung des Stimmrechts wurden durch das Gesetz zur Umsetzung der zweiten     
Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) geändert. Bei Inhaberaktien                
börsennotierter Gesellschaften soll nach dem geänderten § 123 Abs. 4 S. 1      
AktG zukünftig für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung     
des Stimmrechts der Nachweis des Letztintermediärs gemäß dem neu eingefügten   
§ 67c Abs. 3 AktG ausreichen. Nach § 22 der Satzung der Gesellschaft ist       
entsprechend den Vorgaben der derzeit geltenden Fassung des § 123 Abs. 4 S.    
1 AktG zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des              
Stimmrechts ein in Textform und in deutscher oder englischer Sprache           
erstellter Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut       
erforderlich.                                                                  
                                                                               
Das ARUG II ist zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Die Änderungen des §     
123 Abs. 4 S. 1 AktG und der neu vorgesehene § 67c AktG finden erst ab dem     
3. September 2020 und erstmals auf Hauptversammlungen Anwendung, die nach      
dem 3. September 2020 einberufen werden. Sie werden damit bereits vor der      
ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft im Jahr 2021 anwendbar sein.    
Um ein Abweichen der Regelungen zu diesem Nachweis für die Teilnahme an der    
Hauptversammlung der Gesellschaft oder der Ausübung des Stimmrechts in         
Satzung und Gesetz zu vermeiden, soll bereits jetzt die Anpassung der          
Satzung beschlossen werden. Der Vorstand soll durch entsprechende Anmeldung    
zum Handelsregister sicherstellen, dass die Satzungsänderung erst ab dem 3.    
September 2020 wirksam wird.                                                   
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, zu beschließen:                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  § 22 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
'§ 22                                                                          
Teilnahmerecht                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(1) Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts     
sind nur die Aktionäre berechtigt, die sich unter                              
Nachweis ihres Anteilsbesitzes zur Hauptversammlung angemeldet haben. Die      
Anmeldung muss der Gesellschaft unter der in der                               
Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse in Textform und in deutscher oder     
englischer Sprache mindestens sechs Tage vor der                               
Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs und der Tag der            
Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind.                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
(2) Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung oder zur Ausübung   
                                                                               
des Stimmrechts ist nachzuweisen. Hierfür ist                                  
ein Nachweis des Anteilsbesitzes in Textform durch den Letztintermediär        
gemäß den rechtlichen Anforderungen erforderlich.                              
Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor     
der Hauptversammlung zu beziehen und muss der Gesellschaft                     
unter der in der Einberufung mitgeteilten Adresse mindestens 6 Tage vor der    
Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs                            
und der Tag der Hauptversammlung nicht mitzurechnen sind. Im Verhältnis zur    
Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung                    
oder für die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis       
form- und fristgerecht erbracht hat.'                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand wird angewiesen, die Änderung der Satzung so zum                  
Handelsregister zur Eintragung anzumelden, dass die Eintragung                 
möglichst zeitnah nach dem 3. September 2020 erfolgt.                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
II. Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung 
des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag nach § 123 Abs. 4 S. 2 AktG und          
dessen Bedeutung)                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur
diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn                                  
des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. am Dienstag, den 03. März 2020,   
00:00 Uhr, (Nachweisstichtag) Aktionäre der Gesellschaft                       
sind (Berechtigung) und sich gemäß § 22 der Satzung zur Hauptversammlung       
anmelden. Die Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung                      
bedürfen der Textform und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen.
Für den Nachweis der Berechtigung reicht ein                                   
in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das       
depotführende Institut aus.                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Anmeldung und der auf den Nachweisstichtag bezogene Nachweis des           
Anteilsbesitzes müssen spätestens bis zum Ablauf des                           
Dienstags, den 17. März 2020 (24:00 Uhr), bei der nachfolgend genannten        
Anmeldestelle zugehen:                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Carl Zeiss Meditec AG                                                          
                                                                               
c/o Commerzbank AG                                                             
                                                                               
GS-BM General Meetings                                                         
                                                                               
60261 Frankfurt am Main                                                        
                                                                               
Telefax +49 (0) 69 / 136 26351                                                 
                                                                               
E-Mail: generalmeetings@commerzbank.com                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Versammlung oder  
die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,                                 
wer den Nachweis erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang   
des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich                             
nach dem im Nachweis enthaltenen Anteilsbesitz des Aktionärs zum               
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre                   
für die Veräußerbarkeit der Aktien einher. Auch im Fall der vollständigen oder 
teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem                                     
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts          
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag            
maßgeblich, d. h., Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben    
keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme                          
und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für Erwerbe und        
Zuerwerbe von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen,                      
die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär   
werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt.                             
Der Nachweisstichtag ist im Übrigen kein relevantes Datum für die              
Dividendenberechtigung.                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach ordnungsgemäßem Eingang der Anmeldung und des Nachweises des              
Anteilsbesitzes bei der Anmeldestelle werden den Aktionären                    
Eintrittskarten für die Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt
der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten                                    
wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung der Anmeldung und des        
Nachweises des Anteilsbesitzes an die Anmeldestelle                            
unter der vorgenannten Adresse Sorge zu tragen.                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
III. Stimmrechtsvertretung                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Aktionäre können sich in der Hauptversammlung auch durch einen                 
Bevollmächtigten, z. B. durch ein Kreditinstitut oder Intermediär,             
einen Stimmrechtsberater oder eine Aktionärsvereinigung, vertreten lassen und  
ihr Stimmrecht durch den Bevollmächtigten ausüben                              
lassen. Auch dann sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des         
Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen                             
erforderlich.                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Grundsätzlich bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der       
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft                       
gemäß § 134 Abs. 3 S. 3 AktG der Textform, wenn keine Vollmacht nach § 135 AktG
erteilt wird. Aktionäre können für die Vollmachtserteilung                     
das Vollmachtsformular benutzen, das sie zusammen mit der Eintrittskarte       
erhalten; möglich ist aber auch, dass Aktionäre eine                           
gesonderte Vollmacht in Textform ausstellen.                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bei der Bevollmächtigung zur Stimmrechtsausübung nach § 135 AktG               
(Vollmachtserteilung an Intermediäre, Stimmrechtsberater,                      
Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) ist die                  
Vollmachtserklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten;         
die Vollmachtserklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der       
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.                          
Bitte stimmen Sie sich daher in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden    
über die Form der Vollmacht ab.                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vollmachten allgemein können der Gesellschaft wahlweise per Post, per Telefax  
oder elektronisch (per E-Mail) übermittelt werden:                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Carl Zeiss Meditec AG                                                          
                                                                               
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
                                                                               
Haidelweg 48                                                                   
                                                                               
81241 München, Deutschland                                                     
                                                                               
Fax: +49 (0)89 / 88 96 906-55                                                  
                                                                               
E-Mail: meditec.zeiss@better-orange.de                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie sich durch   
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter, welche                                 
von der Gesellschaft benannt werden, vertreten lassen können.                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Soweit von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt       
werden, müssen diesen in jedem Fall Weisungen für                              
die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne diese Weisungen ist die      
Vollmacht ungültig. Die Stimmrechtsvertreter sind                              
verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. Zur Ausübung anderer Aktionärsrechte, 
wie etwa dem Stellen von Fragen oder Anträgen                                  
oder der Abgabe von Erklärungen, stehen die Stimmrechtsvertreter nicht zur     
Verfügung. Auch an einer Abstimmung über weitergehende                         
Gegenanträge und sonstige während der Hauptversammlung gestellte Anträge können
die Stimmrechtsvertreter nicht teilnehmen.                                     
Sie werden sich in diesen Fällen der Stimme enthalten. Vollmacht und Weisungen 
an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft                                   
sollen bis spätestens zum Ablauf des Montag, den 23. März 2020, bei den        
Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft unter der folgenden                     
Adresse eingehen:                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Carl Zeiss Meditec AG                                                          
                                                                               
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
                                                                               
Haidelweg 48                                                                   
                                                                               
81241 München, Deutschland                                                     
                                                                               
Fax: +49 (0)89 / 88 96 906-55                                                  
                                                                               
E-Mail: meditec.zeiss@better-orange.de                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitere Informationen zur Stimmrechtsvertretung sowie ein Formular zur         
Vollmachts- und Weisungserteilung erhalten die Aktionäre                       
nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung zusammen mit der
Eintrittskarte zur Hauptversammlung von ihrer                                  
Depotbank. Informationen zur Stimmrechtsvertretung stehen den Aktionären auch  
unter der Internetadresse                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zur Verfügung. Persönliche Auskunft erhalten unsere Aktionäre montags bis      
freitags zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr unter der                             
Telefon-Nummer +49 (0) 89 / 88 96 906-20.                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auf der Internetseite                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
können Aktionäre Formulare für die Erteilung einer Stimmrechtsvollmacht        
herunterladen. Ein Vollmachtsformular findet sich                              
außerdem auf der Rückseite der Eintrittskarte zur Hauptversammlung.            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
IV. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der     
Hauptversammlung                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der 
Gesellschaft EUR 89.440.570,00 und ist eingeteilt                              
in 89.440.570 Stückaktien. Jede Stückaktie gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl 
der Stimmrechte beträgt im Zeitpunkt der Einberufung                           
der Hauptversammlung daher 89.440.570.                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
V. Anfragen, Anträge, Wahlvorschläge, Auskunftsverlangen                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 
131 Abs. 1 AktG; weitergehende Erläuterungen                                   
sind im Internet unter                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
abrufbar.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122 Abs. 2 AktG                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder  
den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen                             
(dies entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass Gegenstände auf die   
Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht werden                                 
(§ 122 Abs. 2 AktG). Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine     
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich                      
oder in elektronischer Form nach § 126a BGB (d. h. mit qualifizierter          
elektronischer Signatur) an den Vorstand der Carl Zeiss                        
Meditec AG zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der     
Hauptversammlung zugehen, wobei der Tag des Zugangs                            
nicht mitzurechnen ist, also spätestens bis zum Samstag, den 22. Februar 2020, 
bis 24:00 Uhr. Entsprechende Verlangen sind                                    
an folgende Adresse zu richten:                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Carl Zeiss Meditec AG                                                          
                                                                               
- Vorstand -                                                                   
                                                                               
Göschwitzer Straße 51 - 52                                                     
                                                                               
07745 Jena                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
E-Mail: sebastian.frericks@zeiss.com (mit qualifizierter elektronischer        
Signatur)                                                                      
                                                                               
                                                                               
Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie Inhaber einer ausreichenden     
Anzahl von Aktien für die Dauer der gesetzlich                                 
angeordneten Mindestbesitzzeit von mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs 
des Verlangens sind und dass sie die Aktien                                    
bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten und, soweit dem      
Antrag vom Vorstand nicht entsprochen wird, auch                               
bis zur Entscheidung des Gerichts über das Ergänzungsverlangen, halten. Die    
Regelung des § 121 Abs. 7 AktG findet entsprechende                            
Anwendung. (§§ 122 Abs. 2, 122 Abs. 1 Satz 3, § 122 Abs. 3 AktG sowie § 70     
AktG).                                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs. 1, § 127 AktG                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft Anträge zu den einzelnen      
Tagesordnungspunkten stellen sowie Wahlvorschläge                              
zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder Abschlussprüfern übersenden.    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung 
und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung                                
werden den in § 125 Abs. 1 bis 3 AktG genannten Berechtigten unter den dortigen
Voraussetzungen (dies sind u. a. Aktionäre,                                    
die es verlangen) zugänglich gemacht, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor 
der Hauptversammlung der Gesellschaft einen                                    
Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem  
bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung                               
an die unten stehende Adresse übersandt hat. Der Tag des Zugangs ist nicht     
mitzurechnen. Letztmöglicher Zugangstermin ist                                 
somit der Montag, der 9. März 2020, 24.00 Uhr. Ein Gegenantrag und/oder dessen 
Begründung brauchen nicht zugänglich gemacht                                   
zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG        
vorliegt. Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen                          
der Ausübung des Rechts und seinen Grenzen sind auf der Internetseite der      
Gesellschaft unter                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
einsehbar.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wahlvorschläge von Aktionären nach § 127 AktG brauchen nicht begründet zu      
werden. Wahlvorschläge werden nur zugänglich gemacht,                          
wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen   
Person und im Fall einer Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern                     
Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden             
Aufsichtsräten enthalten. Nach § 127 S. 1 AktG i.V.m. §                        
126 Abs. 2 AktG gibt es weitere Gründe, bei deren Vorliegen Wahlvorschläge     
nicht zugänglich gemacht werden müssen. Im Übrigen                             
gelten die Voraussetzungen und Regelungen für das Zugänglichmachen von Anträgen
entsprechend; insbesondere gilt auch hier                                      
der Montag, der 9. März 2020, 24.00 Uhr, als letztmöglicher Termin, bis zu dem 
Wahlvorschläge bei der nachfolgend genannten                                   
Adresse eingegangen sein müssen, um noch zugänglich gemacht zu werden. Weitere 
Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Ausübung                               
des Rechts und seinen Grenzen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
einsehbar.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Etwaige Anträge (nebst Begründung) oder Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §  
126 Abs. 1 und § 127 AktG sind ausschließlich                                  
zu richten:                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
- per Post an:                                                                 
                                                                               
Carl Zeiss Meditec AG                                                          
c/o Better Orange IR & HV AG                                                   
Haidelweg 48                                                                   
81241 München                                                                  
                                                                               
- per Telefax an die Nr.                                                       
                                                                               
+49 (0)89 / 88 96 906-55                                                       
                                                                               
- per E-Mail an die Adresse:                                                   
                                                                               
meditec.zeiss@better-orange.de                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Zugänglich zu machende Anträge und Wahlvorschläge werden wir im Internet unter 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
nach den gesetzlichen Regeln zugänglich machen. Eventuelle Stellungnahmen der  
Verwaltung werden nach diesem Datum ebenfalls                                  
unter der genannten Internetadresse veröffentlicht.                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder Aktionärsvertreter vom        
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft,                       
die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen 
Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und                                    
der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die     
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands                         
der Tagesordnung erforderlich ist. Gemäß § 24 Abs. 3 der Satzung kann der      
Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht des                                
Aktionärs zeitlich angemessen beschränken. Weitere Einzelheiten zu den         
Voraussetzungen der Ausübung des Rechts und seinen                             
Grenzen sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
einsehbar.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
VI. Organisatorische Hinweise                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Aktionäre, die in der Hauptversammlung Fragen stellen wollen, werden gebeten,  
diese möglichst frühzeitig an die Gesellschaft                                 
(Vorstandsbüro, Göschwitzer Straße 51 - 52, 07745 Jena, Fax: +49 (0)3641 /     
220-102 oder per E-Mail an investors.meditec@zeiss.com)                        
zu senden, um die Beantwortung der Fragen zu erleichtern.                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
VII. Veröffentlichungen auf der Internetseite                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Ab Einberufung der Hauptversammlung werden über die Internetseite der          
Gesellschaft                                                                   
                                                                               
                                                                               
http://www.zeiss.de/meditec-ag/hv                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
folgende Informationen und Unterlagen zugänglich sein (vgl. § 124a AktG):      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* der Inhalt der Einberufung mit der Erläuterung zur fehlenden Beschlussfassung
zu Punkt 1 der Tagesordnung und der Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte  
im Zeitpunkt der Einberufung;                                                  
                                                                               
* die der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen;                      
                                                                               
* Formulare, die bei Stimmabgabe durch Vertretung verwendet werden können.     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
VIII. Information zum Datenschutz für Aktionäre                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Allgemeine Informationen                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
a) Einleitung                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Carl Zeiss Meditec AG legt großen Wert auf Datenschutz und die Wahrung der 
Privatsphäre. Mit den folgenden Datenschutzhinweisen                           
möchten wir unsere Aktionäre über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen     
Daten und ihre diesbezüglichen Rechte gemäß den                                
anwendbaren Datenschutzgesetzen, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679     
(Datenschutz-Grundverordnung - DSGVO), im Zusammenhang                         
mit der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Hauptversammlung      
informieren.                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
b) Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Carl Zeiss Meditec AG, Göschwitzer Straße 51 - 52, 07745 Jena                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
c) Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Konzerndatenschutzbeauftragter, Carl-Zeiss-Straße 22, 73447 Oberkochen, Fax:   
+49 73 64 20 39 11, E-Mail: dataprivacy@zeiss.com                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Informationen bezüglich der Verarbeitung                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
a) Datenkategorien                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wir verarbeiten insbesondere folgende Kategorien personenbezogener Daten:      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Vor- und Nachname,                                                           
                                                                               
* Anschrift,                                                                   
                                                                               
* Aktienanzahl,                                                                
                                                                               
* Aktiengattung,                                                               
                                                                               
* Besitzart der Aktien und                                                     
                                                                               
* Nummer der Eintrittskarte.                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Darüber hinaus können wir auch die personenbezogenen Daten eines von einem     
Aktionär benannten Stimmrechtsvertreters (insbesondere                         
dessen Name sowie dessen Wohnort) verarbeiten. Sofern Aktionäre oder ihre      
Vertreter mit uns in Kontakt treten, verarbeiten                               
wir zudem diejenigen personenbezogenen Daten, die erforderlich sind, um etwaige
Anliegen zu beantworten (etwa die vom Aktionär                                 
oder Vertreter angegebenen Kontaktdaten, wie zum Beispiel E-Mail-Adresse oder  
Telefonnummer). Gegebenenfalls verarbeiten wir                                 
auch Informationen zu Anträgen, Fragen, Wahlvorschlägen und Verlangen von      
Aktionären in der Hauptversammlung.                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
b) Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wir verwenden personenbezogene Daten, um Aktionären die Teilnahme an und die   
Ausübung von Rechten im Rahmen der Hauptversammlung                            
zu ermöglichen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist für die           
ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung                    
der Hauptversammlung sowie zur Ermöglichung der Teilnahme der Aktionäre an der 
Hauptversammlung nach §§ 118 ff. AktG zwingend                                 
erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten 
ist das AktG in Verbindung mit Art. 6 Abs.                                     
1 Satz 1 lit. c) DSGVO.                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten gegebenenfalls auch zur  
Erfüllung weiterer gesetzlicher Verpflichtungen                                
wie z.B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben sowie aktien-, wertpapier-, handels- und
steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten.                                      
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind die jeweiligen gesetzlichen          
Regelungen in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit.                         
c) DSGVO.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Sämtliche Aktien der Carl Zeiss Meditec sind Inhaberaktien. Anders als bei     
Namensaktien führt die Carl Zeiss Meditec AG kein                              
Aktienregister im Sinne von § 67 AktG, in das Name, Geburtsdatum und Adresse   
des Aktionärs sowie die Stückzahl der Aktien                                   
einzutragen sind.                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
c) Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wir bedienen uns zur Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der          
Hauptversammlung zum Teil externer Dienstleister (insbesondere                 
bei Druck und Versand der Einladung zur Hauptversammlung sowie bei der         
Anmeldung zur Hauptversammlung und der Durchführung).                          
Dienstleister, die zum Zwecke der Vorbereitung, Abwicklung und Nachbereitung   
der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten                               
von uns nur solche personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der         
beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und                             
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Carl Zeiss Meditec AG.   
Jeder unserer Mitarbeiter und alle Mitarbeiter                                 
von externen Dienstleistern, die Zugriff auf personenbezogene Daten haben      
und/oder diese verarbeiten, sind verpflichtet, diese                           
Daten vertraulich zu behandeln.                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Teilnehmer der Hauptversammlung können zudem die im gemäß § 129 Abs. 1 Satz 2  
AktG in der Hauptversammlung zugänglich zu machenden                           
Teilnehmerverzeichnis zu allen Teilnehmern der Hauptversammlung erfassten Daten
einsehen.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
d) Datenquellen                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wir bzw. unsere damit beauftragten Dienstleister erhalten die personenbezogenen
Daten der Aktionäre in der Regel über unsere                                   
Anmeldestelle von den Kreditinstituten der Aktionäre, die diese mit der        
Verwahrung unserer Aktien beauftragt haben (sog. Depotbanken).                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
e) Speicherdauer                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Für die im Zusammenhang mit der Hauptversammlung erfassten Daten beträgt die   
Speicherdauer regelmäßig bis zu drei Jahre. Grundsätzlich                      
anonymisieren oder löschen wir personenbezogene Daten, soweit uns nicht        
gesetzliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten zu                            
einer weiteren Speicherung verpflichten oder eine längere Speicherung im Rahmen
von gerichtlichen Verfahren erforderlich ist.                                  
Informationen zu Frage- und Redebeiträge von Aktionären in der kommenden       
Hauptversammlung werden grundsätzlich nach einem                               
Monat anonymisiert, soweit eine längere Speicherung nicht aus den oben         
genannten Gründen erforderlich ist.                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3. Rechte von Betroffenen                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Als Betroffener können sich Aktionäre jederzeit mit einer formlosen Mitteilung 
unter den oben unter 1.c) genannten Kontaktdaten                               
an unseren Datenschutzbeauftragten wenden, um ihre Rechte, deren               
Voraussetzungen im Einzelfall zu prüfen sind, gemäß der DSGVO                  
auszuüben. Dazu zählen insbesondere:                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
* Das Recht, Auskunft über die Datenverarbeitung sowie eine Kopie der          
verarbeiteten Daten zu erhalten (Auskunftsrecht, Art. 15 DSGVO),               
                                                                               
* das Recht, die Berichtigung unrichtiger Daten oder die Ergänzung             
unvollständiger Daten zu verlangen (Recht auf Berichtigung, Art. 16 DSGVO),    
                                                                               
* das Recht, die Löschung personenbezogener Daten zu verlangen, sowie, falls   
die personenbezogenen Daten veröffentlicht wurden, die Information an andere   
Verantwortliche über den Antrag auf Löschung (Recht auf Löschung, Art. 17      
DSGVO),                                                                        
                                                                               
* das Recht, die Einschränkung der Datenverarbeitung zu verlangen (Recht auf   
Einschränkung der Verarbeitung, Art. 18 DSGVO).                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Betroffene Personen haben ferner das Recht, eine Beschwerde bei einer          
Aufsichtsbehörde einzureichen.                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Jena, im Februar 2020                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Carl Zeiss Meditec AG                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
------------------------------------------------------------                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
11.02.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: Carl Zeiss Meditec AG                                             

             Göschwitzer Straße 51-52                                          

             07745 Jena                                                        

             Deutschland                                                       

Telefon:     +49 3641 220116                                                   

Fax:         +49 3641 220117                                                   

E-Mail:      investors.meditec@zeiss.com                                       

Internet:    https://www.zeiss.de/meditec-ag/investor-relations.html           

ISIN:        DE0005313704                                                      

WKN:         531370                                                            

Börsen:      Auslandsbörse(n) Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), 
             Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München,    
             Stuttgart, Tradegate Exchange                                     







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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972861  11.02.2020