(Gerichtsart im 1. Satz des 3. Absatzes korrigiert: Oberlandesgericht, nicht Oberverwaltungsgericht.)

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Zum Prozessauftakt um das sogenannte Bierkartell vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf haben sich die Betroffenen am Mittwoch nicht zu den Vorwürfen der Generalstaatsanwaltschaft geäußert. Sowohl der ehemalige Deutschland-Chef der Carlsberg-Brauerei, Wolfgang Burgard, als auch die heutige Geschäftsführung schwiegen am Mittwoch.

Das Bundeskartellamt hatte 2014 elf Unternehmen, einem Verband und Managern aus der Bierbranche Bußgeldbescheide über insgesamt 338 Millionen zugestellt. Der Vorwurf: Unerlaubte Preisabsprachen zum Nachteil der Verbraucher bei Fass- und Flaschenbier. Der größte Teil der Bußgeldbescheide - 222 Millionen Euro - entfiel dabei auf die zu Dr. Oetker gehörende Radeberger-Gruppe und Carlsberg Deutschland.

Während Radeberger einen Tag vor Prozessstart den Einspruch gegen das Bußgeld mit der Begründung nicht kalkulierbarer finanzieller Risiken zurückzog, will Carlsberg eine Klärung durch das Oberlandesgericht. Der Rechtsbeistand des Unternehmens beantragte zum Auftakt, das Verfahren einzustellen. Die "nicht zutreffenden" Vorwürfe der Preisabsprachen beträfen die Jahre 2007 und 2008 und seien damit verjährt, argumentierte Anwalt Jürgen Wessing. Über den Antrag hat das Gericht noch nicht entschieden. Bis September sind 20 Verhandlungstage angesetzt./lic/DP/tav