CECONOMY AG: CECONOMY treibt Finanzierungsstruktur für Zeit nach der Pandemie weiter voran:
Ausgabe einer  fünfjährigen Anleihe über 500 Mio. EUR

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CECONOMY AG: CECONOMY treibt Finanzierungsstruktur für Zeit nach der
Pandemie weiter voran: Ausgabe einer fünfjährigen Anleihe über 500 Mio. EUR

18.06.2021 / 17:52
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NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE, WEDER DIREKT NOCH
INDIREKT, INNERHALB ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA,
AUSTRALIEN, JAPAN ODER ANDERE LÄNDER, IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER
VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE.

CECONOMY treibt Finanzierungsstruktur für Zeit nach der Pandemie weiter
voran: Ausgabe einer fünfjährigen Anleihe über 500 Mio. EUR

Düsseldorf, 18. Juni 2021 - Die CECONOMY AG ("CECONOMY") hat erfolgreich
eine nicht nachrangige unbesicherte fünfjährige Anleihe in Höhe von 500 Mio.
EUR begeben und damit ihre Finanzierungsstruktur nach der Pandemie weiter
vorangetrieben. Die Anleihe besitzt eine Laufzeit bis Juni 2026 und wird mit
jährlich 1,75% verzinst. Der Emissionspreis betrug 99,409, was einer Rendite
von 1,875% entspricht. Die Ausgabe der neuen Anleihe ist für den 24. Juni
2021 vorgesehen. Die Anleihen werden nach deutschem Recht (Reg S) begeben
und an der Luxemburger Börse (Euro MTF Markt) gelistet. Der Nettoerlös aus
der Anleihen-Emission wird für allgemeine Unternehmenszwecke, einschließlich
der Refinanzierung bestehender Schulden, verwendet.

Bereits im Mai diesen Jahres hatte CECONOMY mit der Unterzeichnung eines
neuen nachhaltigen Konsortialkredits in Höhe von 1,06 Mrd. EUR den Grundstein
für seine Finanzierungsstruktur nach der Pandemie gelegt. Dieser tritt in
Kraft, sobald der bestehende Konsortialkredit beendet wurde. Mit der ersten
Anleihe-Transaktion nach der Abspaltung der METRO AG hat CECONOMY seine
Finanzierungsstruktur nach der Pandemie weiter diversifiziert. Mit einem
verlängerten, langfristigen Fälligkeitsprofil stärkt die Begebung der nicht
nachrangigen, unbesicherten Anleihe zudem die finanzielle Flexibilität der
CECONOMY.

Während CECONOMY über ein Rating von "Ba1" von Moody's und "BBB-" von Scope
verfügt (beide mit stabilem Ausblick), bekommt das Unternehmen für die
Anleihen ein "Ba1"-Rating von Moody's.

Über CECONOMY
Die CECONOMY AG vereinfacht das Leben in der digitalen Welt. Die
Gesellschaft ist führend für Konzepte und Marken im Bereich Consumer
Electronics in Europa. Die Unternehmen im CECONOMY-Portfolio haben
Milliarden Verbraucherkontakte pro Jahr und bieten Produkte,
Dienstleistungen und Lösungen, die das Leben in der digitalen Welt so
einfach und angenehm wie möglich machen. So schaffen sie Mehrwert für Kunden
ebenso wie für Investoren.


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40221 Düsseldorf

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Wichtiger Hinweis

Das Angebot der Anleihen wird mittels einer Angebotsunterlage durchgeführt.
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zum Kauf der Anleihen oder sonstiger Wertpapiere und auch kein
Angebot, keine Aufforderung und kein Verkauf in den Vereinigten Staaten,
Kanada, Japan, Australien oder einer sonstigen Rechtsordnung, in der oder an
irgendeine Person, an die, ein solches Angebot, eine solche Aufforderung
oder ein solcher Verkauf rechtswidrig wäre.

Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere wurden und werden nicht
nach den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger
Fassung ("U.S. Securities Act") oder dem Wertpapierrecht eines
U.S.-Bundesstaats oder einer anderen Rechtsordnung registriert und dürfen in
den Vereinigten Staaten von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten
von U.S.-Personen ausschließlich unter einer Ausnahmeregelung des oder im
Rahmen einer nicht in den Anwendungsbereich der Registrierungsvorschriften
des U.S. Securities Act oder sonstiger anwendbaren U.S.-bundesstaatlichen
oder lokalen Wertpapiergesetze anderer Rechtsordnungen fallender
Transaktion, angeboten oder verkauft werden.

Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere sind nicht zum Verkauf an
die Öffentlichkeit im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") im Sinne der
Verordnung (EU) 2017/1129 ("EU Prospektverordnung") bestimmt. In
EWR-Mitgliedstaaten richtet sich diese Bekanntmachung ausschließlich an
"qualifizierte Anleger" im Sinne der EU Prospektverordnung. Personen in
einem EWR-Staat, die keine qualifizierten Anleger sind, dürfen nicht auf
Basis dieser Bekanntmachung handeln oder sich darauf verlassen. Jedes
Investment oder jede Investmenttätigkeit, auf die sich diese Bekanntmachung
bezieht, ist ausschließlich für qualifizierte Anleger in EWR-Mitgliedstaaten
verfügbar.

Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere sind nicht zum Verkauf an
die Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich im Sinne der Verordnung (EU)
2017/1129, soweit Teil nationalen Rechts auf Grundlage des European Union
(Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") ("UK-Prospektverordnung"), bestimmt. Im
Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung ausschließlich an
"qualifizierte Anleger" im Sinne der EU Prospektverordnung, die (i) über
professionelle Erfahrung im Umgang mit Kapitalanlagen gemäß Artikel 19 Abs.
5 der UK Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order
2005 in derzeit gültiger Fassung ("Verordnung") verfügen, (ii) "high net
worth entities" (institutionelle Investoren) sind, die in den
Anwendungsbereich von Artikel 49 Abs. 2(a) bis (d) der Verordnung fallen
oder (iii) Personen sind, denen eine Aufforderung oder ein Anreiz,
Investitionsgeschäfte (im Sinne von Artikel 21 des UK Financial Services and
Markets Act 2000 in derzeitig gültiger Fassung ("FSMA") im Zusammenhang mit
der Ausgabe oder dem Verkauf von Anleihen vorzunehmen, anderweitig
rechtmäßig unterbreitet werden kann (alle diese Personen werden zusammen als
"Relevante Personen" bezeichnet).

Dieses Angebot ist (i) innerhalb des Vereinigten Königreichs ausschließlich
an Relevante Personen und (ii) in EWR-Mitgliedstaaten ausschließlich an
qualifizierte Anleger gerichtet. Jedes Investment oder jede
Investmenttätigkeit, auf das oder auf die sich diese Bekanntmachung bezieht,
ist ausschließlich für Relevante Personen im Vereinigten Königreich und
qualifizierte Anleger in EWR-Mitgliedstaaten verfügbar.

Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen
Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR bestimmt und sollten
Kleinanlegern im EWR nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen
auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke
dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff "Kleinanleger" eine Person, die
eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) ein Kleinanleger
im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 11 der Richtlinie (EU) 2014/65 ("MiFID
II");
oder (ii) ein Kunde im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/97 ("IDD"), soweit
dieser Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1
Nr. 10 MiFID II gilt. Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr.
1286/2014 ("PRIIPs-Verordnung") erforderliches Basisinformationsblatt für
das Angebot oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der
Anleihen an Kleinanleger im EWR erstellt; daher kann das Angebot oder der
Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger
im EWR nach der PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.

Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen
Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich bestimmt und
sollten Kleinanlegern im Vereinigten Königreich nicht angeboten, nicht an
diese verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung
gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff
"Kleinanleger"
eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i)
ein "retail client" im Sinne von Artikel 2 Nr. 8 der UK-Prospektverordnung;
oder (ii) ein Kunde im Sinne der Bestimmungen der FSMA und aller weiteren
Verordnungen und Bestimmungen zur Implementierung der IDD unter der FSMA,
sofern der Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Abs.
1 Nr. 8 der UK-Prospektverordnung qualifiziert. Entsprechend wurde kein nach
der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, soweit Teil nationalen Rechts auf
Grundlage des EUWA ("UK-PRIIPs-Verordnung"), erforderliches
Basisinformationsblatt für das Angebot oder den Verkauf oder die sonstige
Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im Vereinigten Königreich
erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die sonstige
Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im Vereinigten Königreich
nach der UK-PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.


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   Sprache:        Deutsch
   Unternehmen:    CECONOMY AG
                   Kaistr. 3
                   40221 Düsseldorf
                   Deutschland
   Telefon:        +49 (0)211 5408-7225
   Fax:            +49 (0)211 5408-7005
   E-Mail:         stephanie.ritschel@ceconomy.de
   Internet:       www.ceconomy.de
   ISIN:           DE0007257503, DE0007257537, Weitere:
                   www.ceconomy.de/de/investor-relations/
   WKN:            725750, 725753, Weitere:
                   www.ceconomy.de/de/investor-relations/
   Indizes:        SDAX
   Börsen:         Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime
                   Standard); Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Hannover,
                   München, Stuttgart, Tradegate Exchange
   EQS News ID:    1209850



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