Transaktion mit der Convergenta Invest GmbH möglich
DGAP-Ad-hoc: CECONOMY AG / Schlagwort(e): Fusionen & Übernahmen
CECONOMY AG: Erneute Beschlussfassung einer Hauptversammlung über Transaktion
mit der Convergenta Invest GmbH möglich
15.07.2021 / 21:59 CET/CEST
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 8. Juli 2021 seine vorläufige
Rechtsauffassung im Freigabeverfahren hinsichtlich Tagesordnungspunkt 8 der
ordentlichen Hauptversammlung der CECONOMY AG vom 17. Februar 2021 geäußert.
Die Beschlussfassung der Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 8 diente der
Umsetzung des Erwerbs, der Übertragung und der Einbringung der von der
Convergenta Invest GmbH gehaltenen Geschäftsanteile an der Media-Saturn-Holding
GmbH und enthielt im Einzelnen die Beschlussfassung über (i) die Erhöhung des
Grundkapitals der CECONOMY AG im Wege einer gemischten Sachkapitalerhöhung
unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre, (ii) die Ausgabe
von Wandelschuldverschreibungen gegen gemischte Sacheinlage unter Ausschluss
des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre und die Schaffung eines neuen
bedingten Kapitals 2021/I sowie (iii) die damit entsprechend verbundenen
Satzungsänderungen.
Vor dem Hintergrund der vorläufigen Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts
Düsseldorf erwägt die CECONOMY AG derzeit die Transaktion erneut einer
Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen, wobei insbesondere noch
weiter zu evaluieren ist, ob die Aktionäre der Gesellschaft gegebenenfalls auch
in ihren jeweiligen Gattungen abstimmen sollen oder zunächst der (ausstehende)
Vorzug der Vorzugaktionäre vollumfänglich bedient wird. Vor diesem Hintergrund
wird die CECONOMY AG auch den beim Oberlandesgericht Düsseldorf gestellten
Freigabeantrag zurücknehmen.
Die CECONOMY AG beabsichtigt weiterhin, die Transaktion umzusetzen, geht aber
nicht mehr davon aus, dass diese noch im laufenden Geschäftsjahr 2020/21
vollzogen werden kann.
Mitteilende Person: Stephanie Ritschel, Vice President Investor Relations,
CECONOMY AG
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