Pandemie weiter voran: Ausgabe einer fünfjährigen Anleihe über 500 Mio. €

DGAP-News: CECONOMY AG / Schlagwort(e): Finanzierung                           
CECONOMY AG: CECONOMY treibt Finanzierungsstruktur für Zeit nach der Pandemie  
weiter voran: Ausgabe einer fünfjährigen Anleihe über 500 Mio. €               
                                                                               
18.06.2021 / 17:52                                                             
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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NICHT ZUR VERBREITUNG, VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE, WEDER DIREKT NOCH     
INDIREKT, INNERHALB ODER IN DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA, KANADA,       
AUSTRALIEN, JAPAN ODER ANDERE LÄNDER, IN DENEN DIE VERBREITUNG ODER            
VERÖFFENTLICHUNG RECHTSWIDRIG SEIN KÖNNTE.                                     
                                                                               
CECONOMY treibt Finanzierungsstruktur für Zeit nach der Pandemie weiter voran: 
Ausgabe einer fünfjährigen Anleihe über 500 Mio. €                             
                                                                               
Düsseldorf, 18. Juni 2021 - Die CECONOMY AG ("CECONOMY") hat erfolgreich eine  
nicht nachrangige unbesicherte fünfjährige Anleihe in Höhe von 500 Mio. €      
begeben und damit ihre Finanzierungsstruktur nach der Pandemie weiter          
vorangetrieben. Die Anleihe besitzt eine Laufzeit bis Juni 2026 und wird mit   
jährlich 1,75% verzinst. Der Emissionspreis betrug 99,409, was einer Rendite   
von 1,875% entspricht. Die Ausgabe der neuen Anleihe ist für den 24. Juni 2021 
vorgesehen. Die Anleihen werden nach deutschem Recht (Reg S) begeben und an der
Luxemburger Börse (Euro MTF Markt) gelistet. Der Nettoerlös aus der            
Anleihen-Emission wird für allgemeine Unternehmenszwecke, einschließlich der   
Refinanzierung bestehender Schulden, verwendet.                                
                                                                               
Bereits im Mai diesen Jahres hatte CECONOMY mit der Unterzeichnung eines neuen 
nachhaltigen Konsortialkredits in Höhe von 1,06 Mrd. € den Grundstein für seine
Finanzierungsstruktur nach der Pandemie gelegt. Dieser tritt in Kraft, sobald  
der bestehende Konsortialkredit beendet wurde. Mit der ersten                  
Anleihe-Transaktion nach der Abspaltung der METRO AG hat CECONOMY seine        
Finanzierungsstruktur nach der Pandemie weiter diversifiziert. Mit einem       
verlängerten, langfristigen Fälligkeitsprofil stärkt die Begebung der nicht    
nachrangigen, unbesicherten Anleihe zudem die finanzielle Flexibilität der     
CECONOMY.                                                                      
                                                                               
Während CECONOMY über ein Rating von "Ba1" von Moody's und "BBB-" von Scope    
verfügt (beide mit stabilem Ausblick), bekommt das Unternehmen für die Anleihen
ein "Ba1"-Rating von Moody's.                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Über CECONOMY                                                                  
Die CECONOMY AG vereinfacht das Leben in der digitalen Welt. Die Gesellschaft  
ist führend für Konzepte und Marken im Bereich Consumer Electronics in Europa. 
Die Unternehmen im CECONOMY-Portfolio haben Milliarden Verbraucherkontakte pro 
Jahr und bieten Produkte, Dienstleistungen und Lösungen, die das Leben in der  
digitalen Welt so einfach und angenehm wie möglich machen. So schaffen sie     
Mehrwert für Kunden ebenso wie für Investoren.                                 
                                                                               
                                                                               
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CECONOMY AG                                                                    
                                                                               
Kaistr. 3                                                                      
40221 Düsseldorf                                                               
                                                                               
Communications, Public Policy & Sustainability                                 
                                                                               
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Investor Relations                                                             
                                                                               
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Wichtiger Hinweis                                                              
                                                                               
Das Angebot der Anleihen wird mittels einer Angebotsunterlage durchgeführt.    
Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung  
zum Kauf der Anleihen oder sonstiger Wertpapiere und auch kein Angebot, keine  
Aufforderung und kein Verkauf in den Vereinigten Staaten, Kanada, Japan,       
Australien oder einer sonstigen Rechtsordnung, in der oder an irgendeine       
Person, an die, ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher 
Verkauf rechtswidrig wäre.                                                     
                                                                               
Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere wurden und werden nicht nach
den Vorschriften des U.S. Securities Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung  
("U.S. Securities Act") oder dem Wertpapierrecht eines U.S.-Bundesstaats oder  
einer anderen Rechtsordnung registriert und dürfen in den Vereinigten Staaten  
von Amerika oder an oder für Rechnung oder zugunsten von U.S.-Personen         
ausschließlich unter einer Ausnahmeregelung des oder im Rahmen einer nicht in  
den Anwendungsbereich der Registrierungsvorschriften des U.S. Securities Act   
oder sonstiger anwendbaren U.S.-bundesstaatlichen oder lokalen                 
Wertpapiergesetze anderer Rechtsordnungen fallender Transaktion, angeboten oder
verkauft werden.                                                               
                                                                               
Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere sind nicht zum Verkauf an   
die Öffentlichkeit im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") im Sinne der        
Verordnung (EU) 2017/1129 ("EU Prospektverordnung") bestimmt. In               
EWR-Mitgliedstaaten richtet sich diese Bekanntmachung ausschließlich an        
"qualifizierte Anleger" im Sinne der EU Prospektverordnung. Personen in einem  
EWR-Staat, die keine qualifizierten Anleger sind, dürfen nicht auf Basis dieser
Bekanntmachung handeln oder sich darauf verlassen. Jedes Investment oder jede  
Investmenttätigkeit, auf die sich diese Bekanntmachung bezieht, ist            
ausschließlich für qualifizierte Anleger in EWR-Mitgliedstaaten verfügbar.     
                                                                               
Die in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere sind nicht zum Verkauf an   
die Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich im Sinne der Verordnung (EU)      
2017/1129, soweit Teil nationalen Rechts auf Grundlage des European Union      
(Withdrawal) Act 2018 ("EUWA") ("UK-Prospektverordnung"), bestimmt. Im         
Vereinigten Königreich richtet sich diese Bekanntmachung ausschließlich an     
"qualifizierte Anleger" im Sinne der EU Prospektverordnung, die (i) über       
professionelle Erfahrung im Umgang mit Kapitalanlagen gemäß Artikel 19 Abs. 5  
der UK Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order 2005
in derzeit gültiger Fassung ("Verordnung") verfügen, (ii) "high net worth      
entities" (institutionelle Investoren) sind, die in den Anwendungsbereich von  
Artikel 49 Abs. 2(a) bis (d) der Verordnung fallen oder (iii) Personen sind,   
denen eine Aufforderung oder ein Anreiz, Investitionsgeschäfte (im Sinne von   
Artikel 21 des UK Financial Services and Markets Act 2000 in derzeitig gültiger
Fassung ("FSMA") im Zusammenhang mit der Ausgabe oder dem Verkauf von Anleihen 
vorzunehmen, anderweitig rechtmäßig unterbreitet werden kann (alle diese       
Personen werden zusammen als "Relevante Personen" bezeichnet).                 
                                                                               
Dieses Angebot ist (i) innerhalb des Vereinigten Königreichs ausschließlich an 
Relevante Personen und (ii) in EWR-Mitgliedstaaten ausschließlich an           
qualifizierte Anleger gerichtet. Jedes Investment oder jede                    
Investmenttätigkeit, auf das oder auf die sich diese Bekanntmachung bezieht,   
ist ausschließlich für Relevante Personen im Vereinigten Königreich und        
qualifizierte Anleger in EWR-Mitgliedstaaten verfügbar.                        
                                                                               
Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen            
Zurverfügungstellung an Kleinanleger im EWR bestimmt und sollten Kleinanlegern 
im EWR nicht angeboten, nicht an diese verkauft und diesen auch nicht in       
sonstiger Weise zur Verfügung gestellt werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung
bezeichnet der Begriff "Kleinanleger" eine Person, die eines (oder mehrere) der
folgenden Kriterien erfüllt: (i) ein Kleinanleger im Sinne von Artikel 4 Abs. 1
Nr. 11 der Richtlinie (EU) 2014/65 ("MiFID II"); oder (ii) ein Kunde im Sinne  
der Richtlinie (EU) 2016/97 ("IDD"), soweit dieser Kunde nicht als             
professioneller Kunde im Sinne von Artikel 4 Abs. 1 Nr. 10 MiFID II gilt.      
Entsprechend wurde kein nach der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014                 
("PRIIPs-Verordnung") erforderliches Basisinformationsblatt für das Angebot    
oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an        
Kleinanleger im EWR erstellt; daher kann das Angebot oder der Verkauf oder die 
sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger im EWR nach der     
PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.                                           
                                                                               
Die Anleihen sind nicht zum Angebot, zum Verkauf oder zur sonstigen            
Zurverfügungstellung an Kleinanleger im Vereinigten Königreich bestimmt und    
sollten Kleinanlegern im Vereinigten Königreich nicht angeboten, nicht an diese
verkauft und diesen auch nicht in sonstiger Weise zur Verfügung gestellt       
werden. Für die Zwecke dieser Bestimmung bezeichnet der Begriff "Kleinanleger" 
eine Person, die eines (oder mehrere) der folgenden Kriterien erfüllt: (i) ein 
"retail client" im Sinne von Artikel 2 Nr. 8 der UK-Prospektverordnung; oder   
(ii) ein Kunde im Sinne der Bestimmungen der FSMA und aller weiteren           
Verordnungen und Bestimmungen zur Implementierung der IDD unter der FSMA,      
sofern der Kunde nicht als professioneller Kunde im Sinne von Artikel 2 Abs. 1 
Nr. 8 der UK-Prospektverordnung qualifiziert. Entsprechend wurde kein nach der 
Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, soweit Teil nationalen Rechts auf Grundlage des 
EUWA ("UK-PRIIPs-Verordnung"), erforderliches Basisinformationsblatt für das   
Angebot oder den Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an
Kleinanleger im Vereinigten Königreich erstellt; daher kann das Angebot oder   
der Verkauf oder die sonstige Zurverfügungstellung der Anleihen an Kleinanleger
im Vereinigten Königreich nach der UK-PRIIPs-Verordnung rechtswidrig sein.     
                                                                               
                                                                               
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18.06.2021 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt  
durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.                                     
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News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                                 
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                                                           

Unternehmen: CECONOMY AG                                                       

             Kaistr. 3                                                         

             40221 Düsseldorf                                                  

             Deutschland                                                       

Telefon:     +49 (0)211 5408-7225                                              

Fax:         +49 (0)211 5408-7005                                              

E-Mail:      stephanie.ritschel@ceconomy.de                                    

Internet:    www.ceconomy.de                                                   

ISIN:        DE0007257503, DE0007257537, Weitere:                              
             www.ceconomy.de/de/investor-relations/                            

WKN:         725750, 725753, Weitere: www.ceconomy.de/de/investor-relations/   

Indizes:     SDAX                                                              

Börsen:      Regulierter Markt in Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard);      
             Freiverkehr in Berlin, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart,     
             Tradegate Exchange                                                

EQS News ID: 1209850                                                           







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1209850  18.06.2021