Die China Reinsurance (Group) Corporation gab die Ernennung von Herrn He Chunlei zum Vorstandsvorsitzenden des Unternehmens sowie die Ernennung von Herrn He Chunlei zum Vorsitzenden des Strategie- und Investitionsausschusses des Vorstands bekannt. Die Ernennung von Herrn He Chunlei in Bezug auf die oben genannten Positionen wird wirksam, sobald seine Qualifikation als Vorsitzender von der China Banking and Insurance Regulatory Commission genehmigt wurde und die in der Satzung des Unternehmens festgelegten Verfahrensanforderungen erfüllt sind. Der Vorstand gab bekannt, dass das Unternehmen am 5. Dezember 2022 die Genehmigung für die Qualifikation von Herrn He Chunlei von der CBIRC erhalten hat.

Gemäß dieser Genehmigung hat die CBIRC die Qualifikation von Herrn He Chunlei als Chairman des Unternehmens genehmigt. Das Unternehmen hat Herrn He Chunlei am 7. Dezember 2022 offiziell zum Vorsitzenden des Unternehmens ernannt, und Herr He Chunlei nimmt seine Aufgaben als Vorsitzender und Vorsitzender des Strategie- und Investitionsausschusses des Verwaltungsrats ab diesem Datum bis zum Ablauf der vierten Sitzung des Verwaltungsrats offiziell wahr. Er kann eine weitere Amtszeit antreten, wenn er nach Ablauf seiner Amtszeit wiedergewählt wird.

Das Unternehmen gab auch die Ernennung von Herrn Zhuang Qianzhi zum stellvertretenden Vorsitzenden des Unternehmens bekannt. Seine Ernennung wird nach dem Ausscheiden von Herrn He Chunlei aus dem Amt des stellvertretenden Vorsitzenden des Unternehmens und der Umsetzung der in der Satzung festgelegten verfahrenstechnischen Anforderungen wirksam. Der Verwaltungsrat gibt ferner bekannt, dass Herr He Chunlei seine Pflichten als Vorsitzender ordnungsgemäß erfüllt hat und seit dem 7. Dezember 2022 nicht mehr stellvertretender Vorsitzender des Unternehmens ist. Das Unternehmen hat Herrn Zhuang am 7. Dezember 2022 offiziell zum stellvertretenden Vorsitzenden des Unternehmens ernannt, und Herr Zhuang übt seine Pflichten als stellvertretender Vorsitzender des Unternehmens ab diesem Datum bis zum Ablauf der vierten Sitzung des Verwaltungsrats offiziell aus.

Er kann eine weitere Amtszeit antreten, wenn er nach Ablauf seiner Amtszeit wiedergewählt wird.