Die Cineworld Group plc hat am 12. Dezember 2022 beim US-Konkursgericht einen Antrag auf Verlängerung der Exklusivitätsfristen gestellt. Dem Antrag zufolge möchte der Schuldner seine Exklusivitätsfristen sowohl für die Einreichung eines Plans als auch für die Einholung von Stimmen zu einem Plan um 120 Tage verlängern, d.h. bis zum 5. Mai 2023 bzw. 5. Juli 2023. Die derzeitigen Exklusivitätsfristen des Schuldners würden am 5. Januar 2023 und am 6. März 2023 ablaufen.