2023Offenlegungsbericht zum 31. März

gemäß Capital Requirements Regulation (CRR)

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Inhalt

  • Einführung
  • Eigenmittel, Eigenmittelanforderungen und RWA
  • Schlüsselparameter
  • Eigenmittelanforderungen und RWA
  1. Liquiditätsrisiken
  1. Anhang

14 Abkürzungsverzeichnis

Aufgrund von Rundungen können sich im nachfolgenden Bericht bei Summenbildungen und

bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben.

Einführung

Eigenmittel, Eigenmittelanforderungen und RWA

Liquiditätsrisiken

Anhang

3

Einführung

Ziel des Offenlegungsberichts

Mit diesem Bericht setzt die Commerzbank Aktiengesellschaft als übergeordnetes Institut der aufsichtsrechtlichen Institutsgruppe die Offenlegungsanforderungen gemäß Artikel 431 - 455 der Ver- ordnung (EU) 2019/876 (CRR II) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR I) zum Stichtag 31. März 2023 um. Ergänzt wird die Verordnung durch die technischen Durchführungsstandards der EBA EBA/ITS/2020/04 vom 24. Juni 2020, in denen die in den Bericht integrierten Tabellen präzisiert werden. Die vorgegebenen Tabellennamen sind mit dem Präfix EU gekennzeichnet.

Anwendungsbereich

Der vorliegende Offenlegungsbericht basiert auf dem aufsichts- rechtlichen Konsolidierungskreis. Dieser umfasst nur die Gruppen-

unternehmen, die Bank- und andere Finanzgeschäfte tätigen. Er setzt sich aus einem Institut im Inland (übergeordnetes Unterneh- men) und dessen nachgeordneten Unternehmen (gruppenangehö- rige Unternehmen) zusammen. Durch die aufsichtsrechtliche Kon- solidierung soll eine Mehrfachnutzung von faktisch nur einmal vorhandenen Eigenmitteln durch Tochterunternehmen der Finanz- branche verhindert werden. Im Gegensatz dazu setzt sich der IFRS-Konsolidierungskreis aus allen beherrschten Unternehmen zusammen.

Die Commerzbank ist gemäß Artikel 4 Absatz 1 Nr. 146 CRR ein großes Institut und setzt damit die Anforderungen zur Häufigkeit ge- mäß Artikel 433a CRR um.

Eine ausführliche Darstellung des Commerzbank-Konzerns ist dem Geschäftsbericht 2022 zu entnehmen.

  • Commerzbank-Offenlegungsberichtzum 31. März 2023

Eigenmittel, Eigenmittelanforderungen und RWA

Schlüsselparameter

Um den Marktteilnehmern den Zugang zu den wichtigsten Eigen- mittel- und Liquiditätskennziffern der Institute zu erleichtern, wurde ab Juni 2021 die Tabelle KM1 mit wesentlichen Schlüssel- parametern eingeführt.

Dabei zeigt die Tabelle die in Artikel 447 (a) bis (g) und Artikel 438 (b) CRR geforderten Informationen. Im Einzelnen handelt es sich um die verfügbaren Eigenmittel, risikogewichtete Positions- beträge, Kapitalquoten, kombinierte Kapitalpuffer, Verschuldungs- kennziffern und Liquiditätskennziffern sowie einige zusätzliche Eigenmittelanforderungen, um einen Gesamtüberblick über die Commerzbank zu erhalten.

Das harte Kernkapital betrug zum Berichtsstichtag 24,4 Mrd. Euro gegenüber 23,9 Mrd. Euro zum 31. Dezember 2022. Der An- stieg resultierte im Wesentlichen aus dem Konzernergebnis der ers- ten drei Monate des Jahres 2023 (unter Berücksichtigung der Ab- grenzungen für Dividende und AT 1-Zinsen), einem Anstieg der versicherungsmathematischen Gewinne und einer positiven Ent- wicklung der Neubewertungsrücklage.

Die harte Kernkapitalquote betrug 14,2 % gegenüber 14,1 % zum Jahresende 2022. Die Kernkapitalquote betrug zum Berichts- stichtag 16,1 % gegenüber 16,0 % zum Jahresende 2022. Das Er- gänzungskapital erhöhte sich aufgrund einer Neuemission um 0,2 Mrd. Euro, während Amortisations- und Währungseffekte das Ergänzungskapital um 0,2 Mrd. Euro reduzierten.

Die Gesamtkapitalquote betrug zum Berichtsstichtag 18,9 % und veränderte sich nicht im Vergleich zum 31. Dezember 2022. Die Eigenmittel erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahresultimo um 0,6 Mrd. Euro und lagen zum 31. März 2023 bei 32,5 Mrd. Euro.

Die Leverage Ratio (LR) setzt das Kernkapital (Tier-1-Kapital) ins Verhältnis zum Leverage Ratio Exposure, das aus den nicht risiko- gewichteten Aktiva und den außerbilanziellen Positionen besteht. Bei der Anrechnung von Derivaten, Wertpapierfinanzierungsge- schäften und außerbilanziellen Positionen werden aufsichtsrechtli- che Ansätze angewendet. Als eine nicht risikosensitive Kennzahl stellt die Leverage Ratio eine ergänzende Kennziffer zu der risiko- basierten Kapitalunterlegung dar.

Die Leverage Ratio belief sich zum 31. März 2023 auf 4,8 %. Der leichte Rückgang ist auf das gestiegene Leverage Ratio Exposure zurückzuführen, das vor allem durch einen Anstieg der Barreserve sowie einen Anstieg des Bilanzvolumens aus Securities Financing Transactions (SFT) verursacht wurde.

Die Commerzbank hat mit 141,3 % (Durchschnitt der jeweils letzten zwölf Monatsendwerte) die geforderte Mindestquote bei der Liquiditätskennzahl "Liquidity Coverage Ratio" (LCR) in Höhe von 100 % deutlich überschritten. Damit war die Liquiditätssituation der Commerzbank zum Quartalsende aufgrund ihrer konservativen und vorausschauenden Refinanzierungsstrategie komfortabel.

Die Strukturelle Liquiditätsquote (NSFR) vom 31. März 2023 un- terstreicht die solide Finanzierungslage der Commerzbank-Gruppe. Es spiegelt das kundenorientierte Geschäftsmodell mit einem ho- hen Beitrag zur verfügbaren stabilen Refinanzierung (ASF) aus Kundeneinlagen wider. Der Hauptanteil der erforderlichen stabilen Refinanzierung (RSF) resultiert aus dem Kreditgeschäft, der Haupt- anteil des ASF aus Kundeneinlagen.

Die NSFR weist im ersten Quartal 2023 einen leichten Rückgang von 128,3 % auf 127,2 % auf. Ursächlich hierfür sind Securities Financing Transactions.

Details zu den Eigenmittelinstrumenten der Commerzbank- Gruppe gemäß Artikel 437 b) und c) CRR und unter Verwendung der Tabelle EU CCA in Anhang VII der Durchführungsverordnung (EU) 2021/637 befinden sich in Annex 6 des Offenlegungsberichts per

31. Dezember 2022 bzw. auf den Internetseiten der Commerzbank im Bereich Informationen für Fremdkapitalgeber/Kapitalinstru- mente. Die Commerzbank Gruppe ist nicht zur Offenlegung gemäß Artikel 437a CRR (berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten) ver- pflichtet.

Die Genehmigung zur Anwendung der Übergangsregelung zu IFRS 9 gemäß Artikel 473a CRR haben wir von der Aufsicht erhal- ten. Diese Übergangsregelung kommt für die Commerzbank- Gruppe per 31. März 2023 jedoch nicht zur Anwendung.

Einführung

Eigenmittel, Eigenmittelanforderungen und RWA

Liquiditätsrisiken

Anhang

5

EU KM1: Schlüsselparameter

a

b

c

d

e

Zeile

Mio. € | %

31.3.2023

31.12.2022

30.9.2022

30.6.2022

31.3.2022

Verfügbare Eigenmittel (Beträge)

1

Hartes Kernkapital (CET1)

24 368

23 854

24 065

24 015

23 715

2

Kernkapital (T1)

27 592

27 074

27 292

27 247

26 949

3

Gesamtkapital

32 487

31 928

31 985

31 612

31 574

Risikogewichtete Positionsbeträge

4

Gesamtrisikobetrag

171 528

168 731

174 464

175 047

175 106

Kapitalquoten (in % des risikogewichteten Positionsbetrags)

5

Harte Kernkapitalquote (CET1-Quote) (%)

14,21

14,14

13,79

13,72

13,54

6

Kernkapitalquote (%)

16,09

16,05

15,64

15,57

15,39

7

Gesamtkapitalquote (%)

18,94

18,92

18,33

18,06

18,03

Zusätzliche Eigenmittelanforderungen für andere Risiken als das Risiko einer übermäßigen Verschuldung (in % des

risikogewichteten Positionsbetrags)

Zusätzliche Eigenmittelanforderungen für andere Risi-

EU 7a

ken als das Risiko einer übermäßigen Verschuldung (%)

2,00

2,00

2,00

2,00

2,00

Davon: in Form von CET1 vorzuhalten

EU 7b

(Prozentpunkte)

1,13

1,13

1,13

1,13

1,13

EU 7c

Davon: in Form von T1 vorzuhalten (Prozentpunkte)

1,50

1,50

1,50

1,50

1,50

EU 7d

SREP-Gesamtkapitalanforderung (%)

10,00

10,00

10,00

10,00

10,00

Kombinierte Kapitalpuffer- und Gesamtkapitalanforderung (in % des risikogewichteten Positionsbetrags)

8

Kapitalerhaltungspuffer (%)

2,50

2,50

2,50

2,50

2,50

Kapitalerhaltungspuffer aufgrund von

Makroaufsichtsrisiken oder Systemrisiken auf Ebene

EU 8a

eines Mitgliedstaats (%)

9

Institutsspezifischer antizyklischer Kapitalpuffer (%)

0,54

0,10

0,04

0,02

0,02

EU 9a

Systemrisikopuffer (%)

0,10

10

Puffer für global systemrelevante Institute (%)

EU 10a

Puffer für sonstige systemrelevante Institute (%)

1,25

1,25

1,25

1,25

1,25

11

Kombinierte Kapitalpufferanforderung (%)

4,39

3,85

3,79

3,77

3,77

EU 11a

Gesamtkapitalanforderungen (%)

14,39

13,85

13,79

13,77

13,77

Nach Erfüllung der SREP-Gesamtkapitalanforderung

12

verfügbares CET1 (%)

8,58

8,51

8,14

8,06

7,89

Verschuldungsquote

13

Gesamtrisikopositionsmessgröße

571 883

547 702

609 853

588 651

577 634

14

Verschuldungsquote1 (%)

4,82

4,94

4,48

4,63

4,67

Zusätzliche Eigenmittelanforderungen für das Risiko einer übermäßigen Verschuldung (in % der Gesamtrisikopositionsmessgröße)

Zusätzliche Eigenmittelanforderungen für das Risiko

EU 14a

einer übermäßigen Verschuldung (%)

Davon: in Form von CET1 vorzuhalten

EU 14b

(Prozentpunkte)

EU 14c

SREP-Gesamtverschuldungsquote (%)

3,00

3,00

3,00

3,00

3,00

Anforderung für den Puffer bei der Verschuldungsquote und die Gesamtverschuldungsquote (in % der Gesamtrisikopositions-

messgröße)

EU 14d

Puffer bei der Verschuldungsquote (%)

EU 14e

Gesamtverschuldungsquote (%)

3,00

3,00

3,00

3,00

3,00

  • Keine Unterschiede zwischen LR fully loaded und LR unter Anwendung der Übergangsbestimmungen, da die Übergangsregelungen für das Tier-1-Kapital Ende 2021 ausgelaufen sind.

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Commerzbank AG published this content on 23 May 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 24 May 2023 05:25:08 UTC.