FRANKFURT (dpa-AFX) - Ein Gutachten entlastet nach Informationen des "Handelsblatts" den Commerzbank-Vorstand in der Frage möglicher Schadenersatzforderungen wegen eines Kredits an Wirecard. Basierend auf der nun vorliegenden Untersuchung habe der Aufsichtsrat des Frankfurter MDax-Konzerns nach Informationen aus Finanzkreisen abschließend entschieden, keine Regressansprüche gegenüber dem Führungsgremium geltend zu machen, berichtete das "Handelsblatt" am Donnerstag. Ein Commerzbank-Sprecher wollte dies auf Anfrage nicht kommentieren.

Dem Bericht zufolge kommt das vom Aufsichtsrat der Bank in Auftrag gegebene Gutachten, das der Frankfurter Rechtsanwalt und Notar Kersten von Schenck erstellt hat, zu dem Schluss, der Commerzbank-Vorstand habe bei der Kreditvergabe an Wirecard nicht gegen Regularien verstoßen. Zum Zeitpunkt der Kreditvergabe seien die gravierenden Mängel bei Wirecard noch nicht ersichtlich gewesen, die Commerzbank sei zum Opfer in einem Betrugsfall geworden.

Die inzwischen insolvente Wirecard AG hatte im vergangenen Sommer eingestanden, dass in der Bilanz aufgeführte 1,9 Milliarden Euro nicht auffindbar sind. Die Münchener Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Zahlungsdienstleister seit 2015 Scheingewinne auswies, und ermittelt wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs.

Die Commerzbank, die zu den Wirecard-Kreditgebern gehörte, musste wegen der Pleite 187 Millionen Euro abschreiben. Bei der Hauptversammlung der Bank Mitte Mai hatte Finanzvorständin Bettina Orlopp gesagt, das Institut prüfe "Schadenersatzansprüche gegen verschiedene Beteiligte". Der neue Aufsichtsratschef Helmut Gottschalk hatte bei dem Aktionärstreffen zu Protokoll gegeben, das Kontrollgremium habe sich mit dem Kreditengagement bei Wirecard umfassend beschäftigt und dabei kein Fehlverhalten des Vorstands feststellen können. Das Thema werde jedoch noch einmal durch eine externe Kanzlei überprüft./ben/DP/jha