(nach Bayer-Hauptversammlung aktualisiert)

FRANKFURT/LEVERKUSEN (dpa-AFX) - Novum im Dax und für Deutschlands Aktionäre: Als erster Konzern aus dem deutschen Leitindex hat der Pharmariese Bayer am Dienstag seine Hauptversammlung komplett online durchgeführt. Etliche andere Unternehmen haben angekündigt, wegen der Corona-Pandemie ebenfalls Gebrauch von dieser Sonderregelung zu machen - etwa der Rückversicherer Munich Re an diesem Mittwoch. Stille Abrechnung mit dem Management also statt flammender Reden kritischer Anteilseigner.

Warum sind Hauptversammlungen eigentlich wichtig?

Die Hauptversammlung - kurz HV - ist neben Vorstand und Aufsichtsrat das wichtigste Entscheidungsgremium einer Aktiengesellschaft. Einmal im Jahr haben Aktionäre die Gelegenheit, der Führung ihres Unternehmens persönlich die Meinung zu sagen. Zudem trifft die Hauptversammlung wichtige Entscheidungen: Die Anteilseigner stimmen unter anderem über die Ausschüttung der Dividende, mögliche Kapitalerhöhungen oder Wahlen zum Aufsichtsrat ab. Außerdem geht es um die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das abgelaufene Geschäftsjahr. Fallen die Manager - wie im vergangenen Jahr der Bayer-Vorstandsvorsitzende Werner Baumann als erster amtierender Dax-Chef - dabei durch, hat das unmittelbar keine Auswirkungen, wird jedoch als Denkzettel gewertet.

Welche Sonderregelungen gelten wegen der Corona-Pandemie?

Gemäß Aktiengesetz müssen Vorstand, Aufsichtsrat und Eigentümer der Unternehmen normalerweise physisch zusammenkommen, um Beschlüsse zu fassen. Für solche Präsenzveranstaltungen gibt es strikte Regeln - unter anderem muss ein Notar vor Ort eine Niederschrift anfertigen. Weil zu Hauptversammlungen mehrere Tausend Menschen zusammenkommen, erlaubt der Gesetzgeber Aktiengesellschaften in Deutschland wegen der Corona-Pandemie erstmals "virtuelle Hauptversammlungen". Viele Konzerne nutzen diese Ausnahmeregelung - unter anderen Deutsche Bank, Commerzbank, Deutsche Börse, Lufthansa und BMW.

Wie können sich Aktionäre beteiligen?

Die Unternehmen haben aufgerufen, Fragen schriftlich einzureichen. Dies muss dem Gesetz zufolge bis spätestens zwei Tage vor der Versammlung passiert sein. Bei Bayer etwa gingen auf der Hauptversammlung am Dienstag 245 Fragen von 40 Anteilseignern ein.

Die Anwaltskanzlei Freshfields interpretiert die Neuregelung so, dass nicht jede Frage beantwortet werden muss: "Der Vorstand kann Fragen zusammenfassen und im Interesse der anderen Aktionäre sinnvolle Fragen auswählen. Auch kann der Vorstand Aktionärsvereinigungen und institutionelle Investoren mit bedeutenden Stimmanteilen bevorzugen." Die Deutsche Bank schreibt in ihren Unterlagen zur diesjährigen Online-Hauptversammlung: "Der Vorstand wird nach pflichtgemäßem, freiem Ermessen entscheiden, welche Fragen er wie beantwortet." Abstimmen können Aktionäre wie gewohnt vorab per Briefwahl oder online während der Hauptversammlung.

Werden nun Dividenden später ausgeschüttet?

Die Unternehmen, die ihre Gewinnausschüttung noch nicht gestrichen haben, begründen das Festhalten am bisherigen Hauptversammlungstermin unter anderem damit, dass sie ihre Aktionäre nicht zu lange auf die Dividende warten lassen wollen. "Wir legen großen Wert darauf, mit Zustimmung der Hauptversammlung die vorgeschlagene Dividende von 2,80 Euro je dividendenberechtigter Aktie pünktlich in voller Höhe auszahlen zu können", teilte Bayer mit.

Etliche Konzerne haben wegen der Corona-Krise jedoch die ursprünglich geplante Dividende gestrichen. Einer Übersicht der DZ Bank zufolge ist das bei fast einem Viertel (141) der 600 Unternehmen im europäischen Aktienindex Stoxx der Fall. "Mit der Verschiebung der HV könnte sich das ein oder andere Unternehmen (...) auch Zeit erkaufen, für die Formulierung der Kommunikation unschöner Nachrichten an die Aktionäre", schreibt DZ-Bank-Analyst Michael Bissinger. Denn die Kürzung der Dividende koste die Unternehmen viel Vertrauen.

Was halten Aktionärsvertreter von Online-Hauptversammlungen?

"Grundsätzlich ist es verständlich, dass der Gesetzgeber als zeitlich begrenzte Notlösung eine reine Online-HV ohne Satzungsänderung ermöglicht hat", sagt Marc Tüngler, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). "Die damit verbundene Beschneidung der Aktionärsrechte, etwa was das Fragerecht angeht oder die Möglichkeit, Beschlüsse gerichtlich anzufechten, ist allerdings kritisch zu bewerten. Eine Blaupause für eine grundsätzliche Neugestaltung der Hauptversammlung ist das sicher nicht."

Gibt es nicht auch Vorteile digitaler Hauptversammlungen?

Jens Wilhelm, Vorstand der Fondsgesellschaft Union Investment, warnt zwar ebenfalls davor, das Rederecht der Anteilseigner einzuschränken: "Die wichtige Rolle der Aktionäre als Korrektiv für die Unternehmen muss erhalten bleiben." Als mögliche Ergänzung sieht er digitale Kanäle in Nach-Corona-Zeiten aber schon: Es mache "durchaus Sinn, zukünftig online mehr Aktionären die Teilnahme an der Hauptversammlung zu ermöglichen", befand Wilhelm. "In normalen Zeiten kann die virtuelle Hauptversammlung die Präsenz-HV sinnvoll ergänzen, sollte sie aber nicht abschaffen." Die Chefin des Deutschen Aktieninstituts, Christine Bortenlänger, sagt: "Es gilt, das neue Hauptversammlungsformat zu erproben und Erfahrungen zu sammeln. Auf dieser Basis wird diskutiert werden, wie künftig Hauptversammlungen in Deutschland nach 2020 ausgestaltet sein werden."/ben/DP/fba