LUXEMBURG/WARSCHAU (awp international) - Im Streit über Kredite in Schweizer Franken hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) polnischen Bankkunden erneut den Rücken gestärkt. Bei missbräuchlichen Fremdwährungsdarlehen hat die polnische Commerzbank-Tochter mBank eine Niederlage eingesteckt. Polnische Kreditnehmer müssen demnach nicht vor Gericht erklären, dass sie mit ohnehin ungültigen Verträgen nicht einverstanden sind. Auch müssen Konsumenten bei der Rückzahlung des Fremdwährungsdarlehens keine Zinsen zahlen, die die Bank bei Weiterbestehen der Verträge verlangt hätte. In dem Urteil des EU-Gerichtes vom Donnerstag begründen die Richter dies damit, dass die Dokumente ohnehin unwirksam geworden sind. (Az. C-140/22)

In Polen und anderen osteuropäischen Ländern waren Kredite in Schweizer Franken besonders ab dem Jahr 2004 beliebt. Die Banken boten sie zu einem wesentlich günstigeren Zinssatz als Kredite in der heimischen Währung Zloty an. Das böse Erwachen für die Immobilienbesitzer kam später: Infolge der Wirtschaftskrise 2008 stieg der Frankenkurs. Eine weitere Aufwertung im Vergleich zum Zloty erfuhr die Schweizer Währung 2015 nach der Abkoppelung vom Euro. Für die polnischen Kreditnehmer stiegen die monatlichen Ratenzahlungen drastisch an - in vielen Fällen übersteigt das Volumen der Hypothek den Wert der Immobilien.

Die Commerzbank-Aktie schloss am Donnerstag 4,1 Prozent tiefer und war damit der schwächste Wert im Dax . Auch die Papiere der mBank, an der die Commerzbank die Mehrheit hält, fielen in Warschau.

Für ihre Tochter musste die Commerzbank bereits millionenschwere Belastungen stemmen. Die zusätzliche Vorsorge basiert früheren Angaben zufolge auf einer Anpassung des Modells zur Bemessung der Vorsorge für Rechtsrisiken infolge eines EuGH-Urteils von Mitte Juni zu den Fremdwährungskrediten eines mBank-Wettbewerbers. Insgesamt belaufe sich die Vorsorge der mBank für die Rechtsrisiken aus den Schweizer-Franken-Krediten auf umgerechnet rund 1,7 Milliarden Euro./ngu/jsl/jha/