Einberufung zur Hauptversammlung am 14.07.2020 in am Sitz der Gesellschaft in der Vahrenwalder Straße 9, 30165 Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
DGAP-News: Continental Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Continental Aktiengesellschaft: Korrektur: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 14.07.2020 in am Sitz der Gesellschaft in der Vahrenwalder
Straße 9, 30165 Hannover mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121
AktG
30.06.2020 / 15:05
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP
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Continental Aktiengesellschaft Hannover ISIN: DE 0005439004
WKN: 543 900 Berichtigung der am 5. Juni 2020 veröffentlichten
Einladung zur Hauptversammlung am 14. Juli 2020
Sehr geehrte Aktionärin, sehr geehrter Aktionär,
mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 5. Juni 2020 hat der Vorstand die
ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft auf Dienstag, den 14. Juli 2020,
10:00 Uhr einberufen.
Hiermit weisen wir darauf hin, dass in der Einladung Druckfehler aufgetreten
sind. Unter Tagesordnungspunkt 6 in dem dargestellten Vergütungssystem für die
Vorstandsmitglieder, dort unter Ziffer C.4, entsprechen die betragsmäßigen
Höchstgrenzen für die Summe aller Vergütungskomponenten einschließlich
Nebenleistungen und Versorgungsaufwand für die Vorstandsmitglieder
('Maximalvergütung') nicht der tatsächlich festgelegten Maximalvergütung. Der
festgelegte Betrag der Maximalvergütung ist tatsächlich geringer.
Unter Tagesordnungspunkt 6 in dem dargestellten Vergütungssystem für die
Vorstandsmitglieder muss der letzte Absatz von Ziffer C.4 mit Angabe der
richtigen, geringeren Beträge unter Beibehaltung des sonstigen Textes wie folgt
lauten:
'Zusätzlich hat der Aufsichtsrat nach § 87a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AktG eine
betragsmäßige Höchstgrenze für die Summe aller Vergütungskomponenten
einschließlich Nebenleistungen und Versorgungsaufwand festgelegt (nachfolgend
'Maximalvergütung'). Die Maximalvergütung beträgt für den Vorstandsvorsitzenden
Euro 11,5 Mio., für den Chief Financial Officer und Chief Human Relations
Officer jeweils Euro 6,7 Mio. sowie für die übrigen Vorstandsmitglieder jeweils
Euro 6,2 Mio. Diese Höchstgrenzen beziehen sich jeweils auf die Summe aller
Zahlungen, die aus den Vergütungsregelungen für ein Geschäftsjahr resultieren.'
Im Übrigen bleibt die am 5. Juni 2020 im Bundesanzeiger veröffentlichte Fassung
unverändert.
Hannover, im Juni 2020
Continental Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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30.06.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
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Sprache: Deutsch
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Internet: https://www.continental-corporation.com
ISIN: DE0005439004
WKN: 543900
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