Covestro AG: Covestro beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter
Bezugsrechtsausschluss im Wege eines Accelerated Bookbuilding

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DGAP-Ad-hoc: Covestro AG / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung
Covestro AG: Covestro beschließt Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter
Bezugsrechtsausschluss im Wege eines Accelerated Bookbuilding

13.10.2020 / 18:04 CET/CEST
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13. Oktober 2020 - Der Vorstand der Covestro AG hat heute mit Zustimmung des
Aufsichtsrats eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen unter teilweiser
Ausnutzung des Genehmigten Kapitals beschlossen. Das Grundkapital von
Covestro wird dabei unter Ausschluss der Bezugsrechte der Altaktionäre durch
Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen
um etwa 6 % erhöht. Das Unternehmen strebt Bruttoemissionserlöse in Höhe von
etwa EUR 450 Mio. an. Die neuen Aktien werden für das Geschäftsjahr 2020
dividendenberechtigt sein.

Die neuen Aktien werden ausschließlich institutionellen Anlegern im Rahmen
einer Privatplatzierung mittels eines beschleunigten Platzierungsverfahrens
(Accelerated Bookbuilding) angeboten. Die Privatplatzierung wird unmittelbar
nach dieser Mitteilung eingeleitet. Der Platzierungspreis und der endgültige
Bruttoemissionserlös werden vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats
nach Abschluss des Accelerated Bookbuilding-Verfahrens festgelegt und
anschließend bekannt gegeben. Nach der Privatplatzierung wird Covestro einer
Lock-up Verpflichtung von 90 Tagen unterliegen. In dieser Zeit verpflichtet
sich das Unternehmen, unter anderem keine weiteren Aktien oder
Finanzinstrumente, die in Aktien wandelbar sind, auszugeben oder eine
weitere Kapitalerhöhung durchzuführen. Die Lock-up Verpflichtung enthält
marktübliche Ausnahmen.

Die Zulassung der neuen Aktien zum Handel im Teilbereich des regulierten
Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der
Frankfurter Wertpapierbörse wird voraussichtlich am 15. Oktober 2020
prospektfrei erfolgen. Der Handel wird voraussichtlich am 16. Oktober 2020
aufgenommen werden. Es ist beabsichtigt, die neuen Aktien in die bestehenden
Notierungen der Aktien der Gesellschaft mit einzubeziehen. Die Lieferung der
neuen Aktien ist für den 19. Oktober 2020 vorgesehen.

Der erwartete Nettoemissionserlös aus der Kapitalerhöhung soll zur
teilweisen Refinanzierung des Kaufpreises der angekündigten Übernahme des
Geschäftsbereichs Resins & Functional Materials (RFM) von Royal DSM genutzt
werden.


Kontakt für Investoren:
Ronald Köhler, Leiter Investor Relations
Telefon: +49 214 6009 5098
E-Mail: ronald.koehler@covestro.com

Kontakt für Medien:
Lars Boelke, Global Corporate Media Relations
Telefon: +49 214 6009 4206
E-Mail: lars.boelke@covestro.com

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Diese Mitteilung ist nicht an eine natürliche oder juristische Person
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kann einen Verstoß gegen die Gesetze anderer Gerichtsbarkeiten darstellen.

Die Wertpapiere von Covestro AG (die "Gesellschaft") wurden und werden nicht
nach dem United States Securities Act von 1933 in der jeweils gültigen
Fassung (der "Securities Act") registriert und dürfen in den Vereinigten
Staaten ohne Registrierung oder Befreiung von der Registrierungspflicht
nicht angeboten oder verkauft werden.

In Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums richtet sich die in
dieser Bekanntmachung beschriebene Platzierung ausschließlich an Personen,
die "qualifizierte Anleger" im Sinne von Artikel 2(e) der Verordnung (EU)
2017/1129 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017 in der
jeweils gültigen Fassung (die "Prospektverordnung") sind. In dem Vereinigten
Königreich richtet sich die in dieser Bekanntmachung beschriebene
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Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotion) Order 2005 in der jeweils geltenden Fassung (die "Verordnung")
fallen, (ii) Personen sind, die unter Artikel 49(2)(a) bis (d) der
Verordnung fallen ("high net worth companies", "unincorporated associations"
etc.), oder (iii) sonstige Personen sind, an die dieses Dokument rechtmäßig
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sollten keine Entscheidungen auf der Grundlage dieses Dokuments ergreifen
und nicht auf Grundlage dieses Dokuments handeln oder sich darauf verlassen.

Soweit dieses Dokument Aussagen enthält, die sich auf unseren künftigen
Geschäftsverlauf und unsere künftige finanzielle Leistung (-sfähigkeit)
sowie auf künftige die Gesellschaft betreffende Vorgänge oder Entwicklungen
beziehen und zukunftsgerichtete Aussagen darstellen, sind diese Aussagen
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werden gegebenenfalls auch in anderen Berichten, in Präsentationen, in
Unterlagen, die an Aktionäre verschickt werden, und in Pressemitteilungen
zukunftsgerichtete Aussagen treffen. Des Weiteren können unsere Vertreter
von Zeit zu Zeit zukunftsgerichtete Aussagen mündlich treffen. Solche
Aussagen beruhen auf den gegenwärtigen Erwartungen und bestimmten Annahmen
des Managements der Gesellschaft, von denen zahlreiche außerhalb des
Einflussbereichs der Gesellschaft liegen. Da sie sich auf zukünftige
Gegebenheiten oder Entwicklungen beziehen, unterliegen sie einer Vielzahl
von Risiken, Ungewissheiten und Faktoren, die in den jeweiligen
Veröffentlichungen beschrieben werden, sich aber nicht auf solche
beschränken. Sollten sich eines oder mehrere dieser Risiken, Ungewissheiten
oder Faktoren realisieren oder sollte es sich erweisen, dass die
zugrundeliegenden Erwartungen nicht eintreten beziehungsweise Annahmen nicht
korrekt waren, können die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen(-sfähigkeit)
und Erfolge der Gesellschaft (sowohl negativ als auch positiv) wesentlich
von denjenigen Ergebnissen abweichen, die ausdrücklich oder implizit in der
zukunftsgerichteten Aussage genannt worden sind. Alle zukunftsgerichteten
Aussagen beziehen sich nur auf den Zeitpunkt, zu dem sie getroffen wurden
und die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt auch
nicht, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren oder bei einer
anderen als der erwarteten Entwicklung zu korrigieren, es sei denn, es
besteht eine gesetzliche Pflicht hierzu.

Informationen für Vertreiber

Gemäß der EU Produktüberwachungsanforderungen wurde ein
Produktfreigabeverfahren hinsichtlich der Aktien von jedem Vertreiber
durchgeführt, welches ergeben hat, dass die Aktien (i) für einen
Endkunden-Zielmarkt bestehend aus Kleinanlegern und Anlegern, die die
Kriterien für professionelle Kunden und geeignete Gegenparteien (jeweils im
Sinne der MiFID II) erfüllen, und (ii) für den Vertrieb über alle gemäß
der
MiFID II zulässigen Vertriebskanäle jeweils geeignet sind. Jeder Vertreiber,
der die Aktien später anbietet, ist dafür verantwortlich, eine eigene
Zielmarktbestimmung bezüglich der Aktien durchzuführen und geeignete
Vertriebskanäle festzulegen.


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   Unternehmen:    Covestro AG
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