DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Covestro AG / Aktienrückkauf
Covestro AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation
29.10.2021 / 16:31
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Covestro AG: Bekanntgabe gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU)
2016/1052
Covestro AG: Bekanntgabe gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU)
2016/1052
Angaben zum Emittenten und Inhalt
Name: Covestro AG
Adresse: Kaiser-Wilhelm-Allee 60, 51373 Leverkusen
ISIN: DE0006062144
WKN: 606214
Inhalt der Meldung: Covestro AG / Aktienrückkaufprogramm
Bekanntgabe nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Informationen zum Aktienrückkaufprogramm
Der Vorstand der Covestro AG (die "Emittentin") mit Sitz in Leverkusen hat am
20. Oktober 2021 beschlossen, von der durch die Hauptversammlung der Emittentin
am 12. April 2019 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien (ISIN
DE0006062144) Gebrauch zu machen. Der Erwerb erfolgt über die Börse durch die
Covestro Deutschland AG, ein 100%iges Tochterunternehmen der Emittentin.
1. Zweck des Rückkaufprogramms
Der einzige Zweck des Aktienrückkaufprogramms ist die Erfüllung von
Verpflichtungen aus einem Mitarbeiter-Aktienbeteiligungsprogramm. Die
erworbenen Aktien werden im November 2021 an Personen, die in einem
Arbeitsverhältnis zur Emittentin oder bestimmter verbundener Unternehmen
stehen, transferiert.
2. Größtmöglicher Geldbetrag, der für das Programm zugewiesen wird
Der größtmögliche Gesamtkaufpreis für den Erwerb der Aktien der Gesellschaft
(ohne Erwerbsnebenkosten) beträgt EUR 8.000.000,00.
3. Höchstzahl der zu erwerbenden Aktien
Auf Grundlage des XETRA Schlusskurses am 28. Oktober 2021 würde sich eine
Höchstzahl von 143.988 Aktien ergeben (entsprechend 0,074% des ausstehenden
Aktienkapitals).
4. Dauer des Programms
Das Rückkaufprogramm soll in einem Zeitraum vom 08. November bis 12. November
2021 durchgeführt werden.
5. Weitere Einzelheiten
Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der Artikel 5, 14 und 15 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014 vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch in Verbindung mit den
Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8.
März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 durch technische
Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und
Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen (nachstehend: Verordnung (EU)
2016/1052).
Die Aktienrückkäufe werden durch Einschaltung eines unabhängigen
Kreditinstituts durchgeführt, das im Rahmen des genannten Zeitraums seine
Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Emittentin
unabhängig und unbeeinflusst von dieser treffen wird. Das Kreditinstitut ist
verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 der Verordnung (EU) 2016/1052
und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten.
Informationen zu mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden
in einer den Anforderungen des Art. 2 der Verordnung (EU) 2016/1052
entsprechenden Weise bekanntgegeben werden.
Die Covestro AG wird ferner regelmäßig Informationen über den Fortgang der
Aktienrückkäufe auf www.covestro.com/de/investors zur Verfügung stellen.
Leverkusen, 29. Oktober 2021
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29.10.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
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Medienarchiv unter http://www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Covestro AG
Kaiser-Wilhelm-Allee 60
51373 Leverkusen
Deutschland
Internet: www.covestro.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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1244916 29.10.2021