DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Covestro AG / Aktienrückkauf            
Covestro AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation                    
                                                                               
29.10.2021 / 16:31                                                             
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP 
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Covestro AG: Bekanntgabe gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU)   
2016/1052                                                                      
                                                                               
Covestro AG: Bekanntgabe gemäß Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU)   
2016/1052                                                                      
                                                                               
Angaben zum Emittenten und Inhalt                                              
                                                                               
Name: Covestro AG                                                              
                                                                               
Adresse: Kaiser-Wilhelm-Allee 60, 51373 Leverkusen                             
                                                                               
ISIN: DE0006062144                                                             
                                                                               
WKN: 606214                                                                    
                                                                               
Inhalt der Meldung: Covestro AG / Aktienrückkaufprogramm                       
                                                                               
Bekanntgabe nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052       
                                                                               
Informationen zum Aktienrückkaufprogramm                                       
                                                                               
Der Vorstand der Covestro AG (die "Emittentin") mit Sitz in Leverkusen hat am  
20. Oktober 2021 beschlossen, von der durch die Hauptversammlung der Emittentin
am 12. April 2019 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien (ISIN       
DE0006062144) Gebrauch zu machen. Der Erwerb erfolgt über die Börse durch die  
Covestro Deutschland AG, ein 100%iges Tochterunternehmen der Emittentin.       
                                                                               
1. Zweck des Rückkaufprogramms                                                 
                                                                               
Der einzige Zweck des Aktienrückkaufprogramms ist die Erfüllung von            
Verpflichtungen aus einem Mitarbeiter-Aktienbeteiligungsprogramm. Die          
erworbenen Aktien werden im November 2021 an Personen, die in einem            
Arbeitsverhältnis zur Emittentin oder bestimmter verbundener Unternehmen       
stehen, transferiert.                                                          
                                                                               
2. Größtmöglicher Geldbetrag, der für das Programm zugewiesen wird             
                                                                               
Der größtmögliche Gesamtkaufpreis für den Erwerb der Aktien der Gesellschaft   
(ohne Erwerbsnebenkosten) beträgt EUR 8.000.000,00.                            
                                                                               
3. Höchstzahl der zu erwerbenden Aktien                                        
                                                                               
Auf Grundlage des XETRA Schlusskurses am 28. Oktober 2021 würde sich eine      
Höchstzahl von 143.988 Aktien ergeben (entsprechend 0,074% des ausstehenden    
Aktienkapitals).                                                               
                                                                               
4. Dauer des Programms                                                         
                                                                               
Das Rückkaufprogramm soll in einem Zeitraum vom 08. November bis 12. November  
2021 durchgeführt werden.                                                      
                                                                               
5. Weitere Einzelheiten                                                        
                                                                               
Der Rückkauf erfolgt nach Maßgabe der Artikel 5, 14 und 15 der Verordnung (EU) 
Nr. 596/2014 vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch in Verbindung mit den     
Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8.   
März 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 durch technische      
Regulierungsstandards für die auf Rückkaufprogramme und                        
Stabilisierungsmaßnahmen anwendbaren Bedingungen (nachstehend: Verordnung (EU) 
2016/1052).                                                                    
                                                                               
Die Aktienrückkäufe werden durch Einschaltung eines unabhängigen               
Kreditinstituts durchgeführt, das im Rahmen des genannten Zeitraums seine      
Entscheidungen über den genauen Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien der Emittentin
unabhängig und unbeeinflusst von dieser treffen wird. Das Kreditinstitut ist   
verpflichtet, die Handelsbedingungen des Art. 3 der Verordnung (EU) 2016/1052  
und die in diesem Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten.     
                                                                               
Informationen zu mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden  
in einer den Anforderungen des Art. 2 der Verordnung (EU) 2016/1052            
entsprechenden Weise bekanntgegeben werden.                                    
                                                                               
Die Covestro AG wird ferner regelmäßig Informationen über den Fortgang der     
Aktienrückkäufe auf www.covestro.com/de/investors zur Verfügung stellen.       
                                                                               
Leverkusen, 29. Oktober 2021                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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29.10.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                

Unternehmen: Covestro AG            

             Kaiser-Wilhelm-Allee 60

             51373 Leverkusen       

             Deutschland            

Internet:    www.covestro.com       







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1244916  29.10.2021