V - Vergütung

Brief des Vorsitzenden des

Vergütungsausschusses

270

Vergütung der Geschäftsleitung

277

Vergütung der Gruppe

289

Vergütung des Verwaltungsrats

300

Vergütungsstruktur

306

Prozesse zur Festlegung der Vergütung

313

Bericht der Revisionsstelle

315

269



Vergütung

Brief des Vorsitzenden des Vergütungsausschusses

Kai S. Nargolwala

Vorsitzender des

Vergütungsausschusses

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre

Das Jahr 2021 war für die Credit Suisse ein beispielloses und ausgesprochen herausforderndes Jahr. Angesichts dessen hat der Vergütungsausschuss einige äusserst schwierige Bera­ tungen geführt, um möglichst geeignete Lösungen zu finden und die Interessen unserer Anspruchsgruppen ausgewogen zu berücksichtigen.

Wir haben diese Themen ausgiebig besprochen. Dem Vergü­ tungsausschuss ist es ein grosses Anliegen, Ihnen gegenüber transparent aufzuzeigen, wie unsere Entscheidungen zustande gekommen sind. Was wir besonders berücksichtigen mussten, waren die erheblichen Auswirkungen der Angelegenheiten bezüg­ lich Archegos und der Lieferkettenfinanzierungsfonds (Supply Chain Finance Funds, SCFF) auf unsere Aktionäre, Kunden und Mitarbeitenden, die sehr starke zugrunde liegende Performance vieler Teile unserer Gruppe sowie die äusserst lebhaften externen Märkte für Talente und Vergütungen.

Wie Sie mir sicher zustimmen werden, ist es entscheidend, dass wir nach wie vor in der Lage sind, Mitarbeitende anzuziehen, zu binden und zu motivieren, um unsere Strategie umzusetzen und allen unseren Anspruchsgruppen einen nachhaltigen Wert zu schaffen. Wir haben alle Aspekte unserer Performance im Jahr 2021 betrachtet und zugleich auch sichergestellt, dass wir für 2022 über die richtigen Talent- und Vergütungsansätze ver­ fügen. Unsere Überlegungen und die von uns schliesslich getrof­ fenen Entscheidungen sind in der nachfolgenden Zusammenfas­ sung und im Rest dieses Vergütungsberichts näher beschrieben.

Verantwortlichkeit für die Angelegenheiten bezüglich Archegos und der SCFF

Wie bereits bekanntgegeben, wurde die Vergütung der Perso­ nen, die mit diesen Angelegenheiten direkt zu tun hatten, stark beeinträchtigt. In Bezug auf die Archegos-Angelegenheit haben wir Malus- und Rückforderungsbestimmungen von aufgeschobe­ ner Vergütung im Umfang von USD 70 Mio. angewandt, die 23 Personen betrafen, sowie USD 43 Mio. von 14 Personen in Bezug



auf die SCFF-Angelegenheit angewandt. Für die Personen, die mit diesen Angelegenheiten am engsten verbunden waren, wurden Anpassungen auf ihrer ausstehenden aufgeschobenen Vergütung von bis zu 100% nach unten vorgenommen.

Ausserdem erachtete es der Vergütungsausschuss für wichtig, die Führungsverantwortung zu betonen. Deshalb wurde für die Geschäftsleitungsmitglieder die variable Vergütung eines gan­ zen Jahres gestrichen. Dies beinhaltete die vollständige Annul­ lierung der kurzfristigen Incentive Award (STI-Zuteilungen) für 2020 und der zukunftsbezogenen langfristigen Incentive Award (LTI-Opportunität), die 2021 zugesprochen worden wären (und die Leistungsperiode 2021-2023 betreffen). Dies entsprach ent­ gangenen Vergütungen für die Geschäftsleitung im Umfang von mehr als CHF 40 Mio. Die variable Vergütung der Geschäftslei­ tung wird ausserdem negativ beeinflusst durch die finanziellen Ergebnisse im Hinblick auf die STI-Zuteilungen für 2021 sowie die projizierten Auszahlungen im Rahmen der zuvor zugeteilten LTI-Opportunitäten.

Die Auswirkungen dieser Angelegenheiten haben, wie nachfolgend beschrieben, in der ganzen Gruppe zu einer erheblichen Reduktion des Pools für die leistungsbezogene Vergütung für 2021 geführt.

Neben dieser Reduktion waren auch Auswirkungen auf in den Vor­ jahren gewährten Performance-Share-Zuteilungen zu verzeichnen. Performance-Share-Zuteilungen sind aufgeschobene Aktienzutei­ lungen, die beispielsweise im Fall eines Verlusts der Division eine negative Anpassung erfahren, um eine weitere Abstimmung zwi­ schen Mitarbeitenden und Aktionären zu gewährleisten. Angesichts des Verlusts der Investment Bank für 2021 als Folge von Archegos wurde bei den Zuteilungen aus den Vorjahren eine negative Anpas­ sung vorgenommen. Die negativen finanziellen Auswirkungen für diese Mitarbeitenden beliefen sich auf insgesamt rund CHF 68 Mio. (basierend auf dem Wert im Zeitpunkt der Zuteilung).

Zugrunde liegende Entwicklung im Jahr 2021

Wir sind uns der für unsere Aktionäre sehr enttäuschenden Ergeb­ nisse für das Jahr 2021 vollständig bewusst. Gleichzeitig haben die allermeisten unserer Mitarbeitenden jedoch sorgfältig gearbeitet und in ihren jeweiligen Tätigkeitsbereichen bedeutende Fortschritte und Ergebnisse erzielt. Das zeigt sich daran, dass das bereinigte Ergebnis der Gruppe vor Steuern, ohne Berücksichtigung wesent­ licher Positionen und von Archegos, um 51% gegenüber dem Vor­ jahr anstieg, und dass die Division Investment Bank auf dieser glei­ chen Basis mit einer Zunahme von 63% im Jahresvergleich eine hervorragende Performance erzielte.

>> Siehe «Überleitung der bereinigten Ergebnisse» in II - Kommentar zu den Resultaten - Credit Suisse für weitere Informationen.

Unsere Mitarbeitenden haben auf diese Vorfälle reagiert, indem sie eng mit unseren Aufsichtsbehörden zusammengearbeitet und Pro­ bleme behoben haben, während sie unser Risiko- und Kontrollum­ feld verbessert, die strukturellen Implikationen unserer neuen Stra­ tegie durchgearbeitet und unsere Kunden weiter betreut haben.

270 Vergütung





Kernpunkte zur Performance der Gruppe

Vorsteuergewinn (in Mia. CHF)

Bereinigter Vorsteuergewinn

Quote des harten Kernkapitals

Rendite auf dem materiellen

ohne wesentliche Positionen und

(CET1) (%)

Eigenkapital (%)

Archegos (in Mia. CHF)

3,5

2020-0,6

2021

+51%

6,6

4,4

2020

2021

+1,5 ppt.

12,9

14,4

2020

2021

-10,8 ppt.

6,6

2020-4,2

2021

Die Rendite auf dem materiellen Eigenkapital, eine Nicht-GAAP-Finanzkennzahl, basiert auf dem materiellen Eigenkapital der Aktionäre, einer Nicht-GAAP-Finanzkennzahl, die aus dem Total des Eigenkapitals der Aktionäre abzüglich Goodwill und sonstiger immaterieller Werte berechnet wird, wie es aus unserer Bilanz hervorgeht. Bereinigte Ergebnisse sind Nicht-GAAP-Fi­ nanzkennzahlen. Siehe «Überleitung der bereinigten Ergebnisse» in II - Kommentar zu den Resultaten - Credit Suisse für weitere Informationen.

Vergütung der Geschäftsleitung

Vergütungsergebnisse für das Jahr 2021

Die Gesamtvergütung der Geschäftsleitung für das Jahr 2021 beläuft sich auf CHF 38,6 Mio. und setzt sich wie folgt zusammen:

  1. eine fixe Vergütung in Höhe von CHF 30,0 Mio.; und
  1. ein Gesamtbetrag für kurzfristige Incentive Awards (STI-Zutei­ lungen) in der Höhe von CHF 8,6 Mio., welcher der General­ versammlung 2022 zur Genehmigung unterbreitet wird.

Für 2021 wurde kein langfristiger Incentive Award (LTI-Oppor­ tunität) zugeteilt, da der Antrag anlässlich der Generalversamm­ lung 2021 von der Traktandenliste genommen wurde.

>> Siehe «Vergütung der Geschäftsleitung» für weitere Informationen.

Der Gesamtbetrag der fixen Vergütung für die Geschäftslei­ tung stieg um 4% gegenüber dem Vorjahr, was vor allem auf die Änderungen in der Zusammensetzung der Geschäftsleitung im Jahr 2021 zurückzuführen ist. Die variable Vergütung ging im Ver­ gleich zu 2020 um 64% zurück, was vor allem durch die Annullie­ rung der LTI-Zuteilungen 2021 bedingt war. Die Performance im Hinblick auf die STI-Zuteilungen 2021 wurde durch die Arche­ gos-Angelegenheit stark beeinträchtigt, was dazu führte, dass die finanziellen Leistungsziele (die Rendite auf dem materiellen

Eigenkapital [RoTE] auf Gruppenebene und das bereinigte Ergebnis der Gruppe vor Steuern) nicht erreicht wurden. Die nicht finanziellen Ziele wurden unter Berücksichtigung von Risiko- und Kontrollas­ pekten beurteilt und für die Geschäftsleitungsmitglieder differenziert betrachtet. Die Auszahlungshöhe der einzelnen Geschäftsleitungs­ mitglieder für die nicht finanzielle Komponente erstreckte sich von 33% bis 90% der maximalen Opportunität. Die durchschnittliche Auszahlung von 69% widerspiegelt die Beurteilung des Ver­ gütungsausschusses in Bezug auf die signifikanten Verbesse­ rungsbestrebungen der Geschäftsleitung und die eingeführten Verbesserungen in den Bereichen Risiko und Kontrolle sowie die Tatsache, dass die Bewertungen der neu hinzugekomme­ nen Geschäftsleitungsmitglieder durch die Archegos- und die SCFF-Angelegenheit nicht beeinträchtigt wurden. Dadurch belief sich die STI-Auszahlung auf insgesamt 31% der maximalen Oppor­ tunität. Zu vergleichen ist dies mit einer STI-Auszahlungsrate von insgesamt 48% für 2020 (vor der Annullierung der STI-Vergütung) und einer Auszahlungsrate von 68% für die STI-Vergütung 2019.

Wie bereits offengelegt, führte die Annullierung der Zuteilungen in der vorangehenden Vergütungsrunde aufgrund der Archegos-An­ gelegenheit zu einem Wertverlust von mehr als CHF 40 Mio. Aus­ serdem wurde der geschätzte Wert der LTI-Zuteilungen aus den Vorjahren (2019 und 2020) erheblich beeinträchtigt.

Fixe Vergütung der Geschäftsleitung (in Mio. CHF)

+4%

Variable Vergütung der Geschäftsleitung1

(in Mio. CHF)

-64%

Zugeteilte Vergütung des CEO (in Mio. CHF)

-43%

6,5

Realisierte Vergütung des CEO

(in Mio. CHF)

+22%

29,0

30,0

23,7

Variabel

3,6

3,8

3,2

3,9

2020

2021

8,6

2020

2021

Variabel

0,8

Fix2

2,9

Fix2

2,9

2020

2021

Variabel 0,6 Variabel 1,2

Basis­

2,6

Basis­

2,7

salär

salär

2020

2021

Die obigen Zahlen können Rundungsdifferenzen enthalten.

1 Die variable Vergütung der Geschäftsleitung für 2020 enthält nur die LTI-Zuteilung für 2020, da die STI-Zuteilung für 2020 annulliert wurde. Die variable Vergütung der Geschäftsleitung für 2021 enthält nur die STI-Zuteilung für 2021, da die LTI-Zuteilung für 2021 annulliert wurde.

2 Fixe Vergütung umfasst Basissalär, Funktionspauschalen, Dividendenäquivalente sowie Vorsorge- und andere Leistungen.

Vergütung 271





Vergütung des Chief Executive Officer (CEO)

Die Gesamtvergütung für das Jahr 2021 für Thomas Gottstein in der Höhe von CHF 3,8 Mio. ist 43% niedriger als seine für das Vorjahr zugeteilte Vergütung. Dieser Rückgang ist durch die Auswirkungen von Archegos auf das STI-Ergebnis 2021 und durch die Annullie­ rung der LTI-Zuteilung 2021 bedingt. Thomas Gottsteins variable Vergütung für 2021 war 77% niedriger als für das Jahr 2020.

Was die realisierte Vergütung für 2021 betrifft, erhielt der CEO CHF 3,9 Mio., zusammengesetzt aus dem Basissalär von CHF 2,7 Mio., dem nicht aufgeschobenen Teil der STI-Zuteilung 2021 von CHF 0,4 Mio. sowie der im Jahr 2021 frei geworde­ nen aufgeschobenen Vergütung von CHF 0,8 Mio. im Zusam­ menhang mit seiner Position vor der Ernennung zum CEO. Die Zunahme der realisierten Vergütung im Jahresvergleich wider­ spiegelt sowohl die Annullierung der STI-Vergütung 2020 als auch die Lieferung aufgeschobener Vergütung aus früheren Zuteilungen im Jahr 2021.

>> Siehe «Vergütung für den CEO der Gruppe» in Vergütung der Geschäftsleitung für weitere Informationen.

Übertragung des LTI-Anspruchs 2019 (Leistungszyklus 2019-2021)

Die von der Generalversammlung 2019 genehmigte maximale Opportunität für die LTI-Zuteilungen 2019 betrug CHF 57,5 Mio. Die Performance gegenüber den finanziellen Messgrössen der Gruppe und den RTSR-Kriterien (Relative Total Shareholder Return, relative Aktienrendite) sowie die qualitative Beurteilung für das Geschäftsleitungsmitglied, das als UK PRA MRT (UK Prudential Regulation Authority Material Risk Taker) klassifiziert wird, hätten für die ursprünglichen Geschäftsleitungsmitglieder zu einem Gesamtergebnis von 19% der maximalen Opportunität geführt. Unter Berücksichtigung der Aktienkursentwicklung und der Änderungen in der Zusammensetzung der Geschäftsleitung betrug der geschätzte Wert der LTI-Zuteilungen 2019 auf Basis des Aktienkurses per Ende 2021 insgesamt CHF 4,7 Mio. für die zehn Plan-Teilnehmenden. Der definitive Wert der Ansprüche am Übertragungsdatum kann entsprechend der späteren Verände­ rung des Aktienkurses vom Wert per Ende 2021 abweichen.

>> Siehe «Vergütung der Geschäftsleitung» für weitere Informationen.

Geschätzter Wert der LTI-Ansprüche für 2019

Leistungszyklus 2019-2021 (in Mio. CHF)

57,5

10,7

-46,8

4,7

-6,0

Maximale Opportunität, wie an

Auswirkung Leistungskriterien1

Wert auf Basis der Leistung

Auswirkung von Aktienkurs-

Wert per 31. Dezember 20213

der Generalversammlung genehmigt

und des Aktienkurses bei Zuteilung

entwicklung sowie Rücktritten und

Austritten aus der Geschäftsleitung2

Hinweis: Die obigen Zahlen können Rundungsdifferenzen enthalten.

  • Enthält Wechselkursauswirkung von CHF -1,5 Mio.
  1. Hiervon entfallen CHF -2,8 Mio. auf die Auswirkung der Aktienkursentwicklung vom Zuteilungsdatum bis zum 31. Dezember 2021 und CHF -3,2 Mio. auf die Auswirkung von Rücktritten und Austritten aus der Geschäftsleitung.
  2. Auf Basis des Aktienkurses per 31. Dezember 2021. Die auf Basis des Erreichens der Leistungsziele während der dreijährigen Leistungsperiode verdienten Aktien werden in drei gleich grossen Tranchen am dritten, vierten und fünften Jahrestag des Zuteilungsdatums geliefert.

Überprüfung unseres Vergütungskonzepts für die Geschäftsleitung und Austausch mit Aktionären

Mit der Bekanntgabe der revidierten Strategie der Gruppe im November 2021 hat der Vergütungsausschuss das Vergütungs­ konzept für die Geschäftsleitung einer umfassenden Überprüfung unterzogen, um sicherzustellen, dass es das Management weiter­ hin angemessen motiviert und ihm Anreize bietet. Als Folge dieser Überprüfung und unter Berücksichtigung der Rückmeldungen vieler unserer wichtigen Aktionärinnen und Aktionäre sowie Stimmrechts­ berater, die zu treffen ich Gelegenheit hatte, gilt ab dem Leistungs­ jahr 2022 ein neuer Ansatz. Ich schätze die offenen Gespräche und die Rückmeldungen, die wir erhalten haben.

Die vorgeschlagenen Konzeptänderungen sind in den folgenden Hauptgrundsätzen verankert:

  1. Einfachheit und Transparenz: Übergang zu einem einzigen Konzept der variablen Vergütung mit einer Gewichtung von 70% für im Voraus festgelegte quantitative finanzielle Leis­ tungsmessgrössen und einer Gewichtung von 30% für mess­ bare ESG-bezogeneFaktoren, die sich in drei nicht finanziellen Leistungskategorien spiegeln: Risiko und Kontrolle, Werte und Kultur sowie Nachhaltigkeit.
  1. Verantwortlichkeit, Risiko und Kontrolle: Vergütungs­ ergebnisse, die auf unsere verbesserten Risiko- und Kontroll­ praktiken abgestimmt werden.
  1. Leistungsorientierte Vergütung: Vergütungsergebnisse, die direkt und nachweislich an die Leistung vom Vorjahr gekoppelt sind.

272 Vergütung





  1. Abstimmung auf Aktionäre und Anleiheninhaber: Vari­ able Vergütung, die zu mindestens 70% in aufgeschobenen Aktien geliefert wird, die mehrjährigen Leistungskriterien unter­ liegen, um eine längerfristige Abstimmung zu gewährleisten; Einführung von Contingent Capital Awards (CCA) anstelle der aufgeschobenen Barvergütung gemäss der bisherigen Struktur; sowie höhere Mindestanforderungen an den Aktien­ besitz - 1'000'000 Aktien für den CEO der Gruppe (zuvor 500'000) und den CEO der Investment Bank (zuvor 300'000) und 500'000 Aktien für die übrigen Geschäftsleitungsmitglie­ der (zuvor 300'000), wobei Geschäftsleitungsmitglieder, bis sie diese geänderten Schwellenwerte erreicht haben, keine Aktien verkaufen dürfen, ausser um Steuerverpflichtungen nachzukommen.

Der Ansatz für die jährliche Vergütung wird mit der Einführung eines Gesamtpools für leistungsbezogene Vergütung, der sowohl kurz- als auch langfristige Zuteilungen abdeckt ab 2022 geändert. Der Gesamtpool wird auf Basis der Erreichung jährlicher finanzi­ eller und nicht finanzieller Leistungsvorgaben festgelegt werden, die zu Jahresbeginn bestimmt werden. Ausserdem wird für den Gesamtpool eine Obergrenze von 2% des Ergebnisses vor Steu­ ern auf Gruppenebene, ohne Positionen, die nach Auffassung des Vergütungsausschusses nicht Ausdruck der zugrunde liegenden Performance sind, gelten. Es wird kein Konzept mit kurzfristigen Incentive Awards oder langfristigen Incentive Awards mehr geben. Stattdessen wird der Pool der variablen leistungsbezogenen Vergü­ tung für die Geschäftsleitung einzelnen Geschäftsleitungsmitglie­ dern auf Basis ihrer Leistung im Vergleich zu individuellen Kriterien, die finanzielle und nicht finanzielle Messgrössen auf Gruppenebene

sowie Divisions-/Funktionsebene beinhalten, zugewiesen werden. Mindestens 70% der variablen leistungsbezogenen Zuteilungen für die Geschäftsleitung werden in Form von Aktienzuteilungen gewährt werden. Das ist ein grösserer Anteil an Aktien gegenüber der bis­ herigen Struktur. Die Aktienzuteilungen werden Leistungskriterien enthalten, welche die zugrunde liegende finanzielle Gesundheit und Stabilität der Gruppe widerspiegeln, die nach drei, vier und fünf Jahren nach Zuteilung übertragen werden. Der restliche Teil der variablen leistungsbezogenen Zuteilungen für die Geschäftsleitung wird in Form von nicht aufgeschobenen Barvergütungen sowie in Form von CCA zugesprochen, die nach drei Jahren übertragen wer­ den (anstelle der bisherigen aufgeschobenen Barkomponente). Dies wird mit den Zuteilungen der breiteren Mitarbeiterschaft und mit den Interessen der Anleiheninhaber der Gruppe abgestimmt werden. Der Gesamtbetrag der variablen leistungsbezogenen Vergütung eines Geschäftsleitungsmitglieds, die in Form einer nicht aufgescho­ benen Barvergütung und von CCA zugesprochen wird, darf CHF 2 Mio. nicht übersteigen.

Eine der Hauptänderungen unter diesem neuen Ansatz besteht darin, dass alle Beträge, die in Form von längerfristigen Aktienzu­ teilungen zugesprochen werden, im Rahmen der oben beschrie­ benen Festlegung des Pools für leistungsbezogene Vergütungen auf die Leistung im Zeitpunkt der Zuteilung abgestimmt werden. Ausserdem werden die längerfristigen Aktienzuteilungen auf die Performance der Gruppe während der fünfjährigen Übertragungs­ frist abgestimmt sowohl durch die Anpassung an den Aktienkurs als auch durch zusätzliche Leistungskriterien. Die wichtigsten Themen und Elemente der revidierten Vergütungsstruktur sind im nach­ folgenden Diagramm zusammengefasst.

Wichtige Themen

p

Einfachheit und Transparenz

p

Leistungsgerechte Bezahlung

p

Rechenschaftspflicht, Risiko und Kontrollen

p

Abstimmung auf Aktionäre und Anleiheninhaber

Ein Pool für die

Pool für die Geschäfts­

variable Vergütung

leitung wird an der Leistung

der Geschäftsleitung

in Bezug auf finanzielle und

nicht finanzielle Ziele aus­

gerichtet, die zu Beginn des

Jahres festgelegt werden

Vereinfachte Struktur,

Aktienzuteilungen vor­

Obergrenzen für

bei welcher die varia­

behaltlich zusätzlicher

die gesamte und indi­

ble Vergütung zu min­

Leistungskriterien im

viduelle variable Ver­

destens 70% in Form

Laufe der Periode,

gütung der Geschäfts­

langfristiger Aktien­

in der die Ansprüche

leitung (plus Bar-/

zuteilungen erfolgt

erworben werden

CCA-Obergrenze)

Anstelle von Maximalwerten für die variable leistungsbezogene Ver­ gütung auf der Basis von Vielfachen des Basislohns, wie unter den alten STI- und LTI-Plänen, erhält jedes Geschäftsleitungsmitglied eine individuelle Zielvorgabe für die gesamte variable Vergütung, die geliefert wird, wenn der Vergütungsausschuss der Auffassung ist, dass die finanziellen und nicht finanziellen Leistungsziele erfüllt wurden. Die Höhe der Zielvorgabe für die variable Vergütung jedes Geschäftsleitungsmitglieds wird für 2022 unter Bezug auf frühere

individuelle Vergütungsniveaus unter den alten STI- und LTI-Plänen festgelegt, wobei eine Reduktion von 50% auf die vorherige maxi­ male Opportunität angewendet wird, um die grössere Sicherheit bezüglich der Aktienzuteilung zu berücksichtigen. Die Erreichung der Schwellen-, Ziel- und Maximalleistungsvorgaben würde zu Aus­ zahlungen von 50%, 100% beziehungsweise 150% der Zielvergü­ tung führen.

Vergütung 273

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Credit Suisse Group AG published this content on 17 March 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 17 March 2022 06:00:05 UTC.