Zürich (awp) - Die Credit Suisse ist vom Bundesstrafgericht in Bellinzona im Fall der bulgarischen Mafia wegen Mängeln bei der Überwachung von möglicher Geldwäscherei verurteilt worden. Die Grossbank muss eine Busse in der Höhe von 2 Millionen Franken zahlen.

Hinsichtlich der Bank stellte das Gericht Mängel innerhalb der Bank während der betreffenden Zeitspanne fest, hiess es in einer Mitteilung des Gerichts vom Montag. Dies sowohl hinsichtlich der Führung der Kundenbeziehungen mit der kriminellen Organisation als auch hinsichtlich der Überwachung der Umsetzung der Regeln zur Geldwäschereibekämpfung. Diese Mängel hätten den Abzug der Vermögenswerte der kriminellen Organisation ermöglicht, was der Verurteilung einer ehemaligen Bankmitarbeiterin wegen qualifizierter Geldwäscherei zugrunde lag.

Gegen den Entscheid des Bundesstrafgericht wird die Credit Suisse Berufung einlegen. Man nehme den Entscheid des Bundesstrafgerichts zur Kenntnis, wegen gewisser historischer Organisationsmängel eine Busse zu verhängen für die Periode vom Juli 2007 bis Dezember 2008, hiess es in einer Mitteilung der Bank vom Montag. Die Untersuchungen reichten mehr als 14 Jahre zurück.

ys/rw