KARLSRUHE (dpa-AFX) - Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Donnerstag (9.00 Uhr) über mehrere Schadenersatz-Klagen von Diesel-Käufern gegen Daimler. In allen vier Fällen geht es um das sogenannte Thermofenster, das bei der Abgasreinigung eine Rolle spielt. Diese wird reduziert, wenn kühlere Temperaturen herrschen. Nach Darstellung des Stuttgarter Autobauers ist das notwendig, um den Motor zu schützen. Die Kläger sehen darin eine unzulässige Abschalteinrichtung - wie bei VW. (Az. VII ZR 190/20 u.a.)

Ein anderer BGH-Senat hat sich bereits mit dem Thermofenster befasst und mehrfach entschieden, dass der Einsatz der Technik allein nicht sittenwidrig ist. Dazu bräuchte es Hinweise auf ein "besonders verwerfliches Verhalten" von Daimler-Verantwortlichen.

In den neuen Fällen behaupten alle vier Kläger, Daimler habe das Thermofenster exakt auf die Prüfbedingungen in Behördentests abgestimmt, um die Grenzwerte einhalten zu können. Dem Koblenzer Oberlandesgericht, das jeweils Vorinstanz war, waren diese Vorwürfe nicht konkret genug. Ob es am BGH schon ein Urteil gibt, ist offen./sem/DP/nas