Delivery Hero SE wird von der koreanischen Kartellbehörde die bedingte Genehmigung für
das Joint Venture mit der südkoreanischen Woowa Brothers Corp. erhalten
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DGAP-Ad-hoc: Delivery Hero SE / Schlagwort(e): Fusionen &
Übernahmen/Zulassungsgenehmigung
Delivery Hero SE wird von der koreanischen Kartellbehörde die bedingte
Genehmigung für das Joint Venture mit der südkoreanischen Woowa Brothers
Corp. erhalten
28.12.2020 / 09:08 CET/CEST
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Delivery Hero SE: Delivery Hero SE wird von der koreanischen Kartellbehörde
die bedingte Genehmigung für das Joint Venture mit der südkoreanischen Woowa
Brothers Corp. erhalten, unter den Bedingungen, dass die koreanische
Tochtergesellschaft von Delivery Hero veräußert wird und bis zum Abschluss
der Veräußerung von verhaltensbedingten Maßnahmen in Bezug auf die
koreanische Tochtergesellschaft ergriffen werden.
Berlin, 28. Dezember 2020 - Die koreanische Kartellbehörde ("KFTC") hat
heute Morgen in Südkorea eine Pressemitteilung veröffentlicht, in der sie
erklärt, dass sie das von Delivery Hero SE ("Delivery Hero") angekündigte
Joint Venture mit Woowa Brothers Corp. ("Woowa") unter der Bedingung der
Veräußerung der 100%-igen südkoreanischen Tochtergesellschaft von Delivery
Hero SE, Delivery Hero Korea LLC. ("Yogiyo"), innerhalb von sechs Monaten ab
dem Datum, an dem Delivery Hero die endgültige schriftliche Entscheidung der
KFTC erhält, genehmigen wird. Delivery Hero wird berechtigt sein, eine
Verlängerung der Veräußerungsfrist unter bestimmten Umständen um bis zu
sechs Monate zu beantragen.
Ferner wird Delivery Hero von der KFTC angewiesen werden, den Status Quo von
Yogiyo bis zum Abschluss der Veräußerung von Yogiyo wie folgt
aufrechtzuerhalten:
1. Getrennter und unabhängiger Betrieb von Yogiyo von den anderen
Liefer-Apps von Delivery Hero und/oder Woowa,
2. Verbot jeglicher Änderungen des tatsächlichen Provisionssatzes für
Restaurants,
3. Monatliche Inanspruchnahme von mindestens der gleichen Werbeausgaben wie
im Vorjahresmonat und Verbot der Diskriminierung,
4. Verbot jeglicher Änderungen von
Zugriffsmöglichkeiten/Verbindungsgeschwindigkeiten der Liefer-Apps, der
Benutzeroberfläche, von bereitgestellten Informationen etc., und Verbot der
erzwungenen Umstellung oder Aufforderung zur Umstellung auf die anderen
Liefer-Apps der Parteien,
5. Verbot von nachteiligen Änderungen der Arbeitsbedingungen von
Yogiyo-Fahrern und Verbot der Aufforderung, zu Woowa zu wechseln, und
6. Verbot der Übertragung und Weitergabe von Daten.
Delivery Hero hatte den Erwerb von Anteilen und die Gründung eines Joint
Venture mit dem Management von Woowa, Betreiberin des größten
südkoreanischen Online-Essenslieferservice, am 13. Dezember 2019 bekannt
gegeben. Die Pressemitteilung der KFTC ist eine Zusammenfassung der der
endgültigen bedingten Entscheidung der KFTC über die Genehmigung des Closing
für die strategische Partnerschaft. Delivery Hero erwartet die endgültige
schriftliche Entscheidung und das Closing im ersten Quartal 2021.
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Investor Relations Anfragen Medienanfragen Sigrid
Daniel Fard-Yazdani VP, Head of Dalberg-Krajewski Director of
Investor Relations Global Corporate Communications
ir@deliveryhero.com press@deliveryhero.com
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