Kartellbehörde auf Verlängerung der Umsetzungsfrist für die Veräußerung der koreanischen Tochtergesellschaft von Delivery Hero
DGAP-Ad-hoc: Delivery Hero SE / Schlagwort(e): Sonstiges
Delivery Hero SE bestätigt den Antrag an die koreanische Kartellbehörde auf
Verlängerung der Umsetzungsfrist für die Veräußerung der koreanischen
Tochtergesellschaft von Delivery Hero
13.07.2021 / 10:14 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU)
Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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AD-HOC MITTEILUNG
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der
Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung -
MAR)
Berlin, 13. Juli, 2021 - Delivery Hero SE ("Delivery Hero") bestätigt die
Einreichung eines Antrags auf Verlängerung der ursprünglichen Umsetzungsfrist
der Anordnung der Verpflichtungszusage der koreanischen Kartellbehörde
("KFTC"), in der Delivery Hero aufgefordert wird, alle an Delivery Hero Korea
LLC ("Yogiyo") gehaltenen Anteile bis zum 2. August 2021 zu veräußern, um
weitere fünf Monate. Der Antrag wird derzeit von der KFTC geprüft. Delivery
Hero verhandelt derzeit die Veräußerung.
Delivery Hero hatte den Kauf von Anteilen an und die Gründung eines Joint
Ventures mit dem Management von Woowa Brothers Corp. ("Woowa") am 13. Dezember
2019 angekündigt. Nach der schriftlichen Entscheidung über die bedingte
Genehmigung durch die KFTC am 2. Februar 2021, gab Delivery Hero bekannt, dass
alle Maßnahmen zum Abschluss der Transaktion mit Woowa am 3. März 2021
getroffen wurden.
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Daniel Fard-Yazdani Sigrid Dalberg-Krajewski
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13.07.2021 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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