Delta Electronics (Thailand) Public Company Ltd. kündigte den Bau einer neuen Fabrik (Werk 8) im Industriegebiet Bangpoo, Samutprakarn, an. Bauzeit: April 2022 ­ Ende 2023,Größe des Vermögenswertes und Standort: Gebäude mit 4 Stockwerken und einer Fläche von 56.700 Quadratmetern in Bangpoo, Industrial Estate, Provinz Samutprakarn, Auftragswert: Etwa 1.771 Millionen THB, Umfang der Transaktion: Etwa 2,56% der gesamten Vermögenswerte des Unternehmens auf der Grundlage seines konsolidierten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021, Auftragnehmer: Keine Beziehung zum Unternehmen, Zahlungsbedingungen: Je nach Arbeitsfortschritt, Erwarteter Nutzen aus dieser Transaktion: Unterstützung des Geschäftswachstums in der Zukunft durch Erweiterung der Produktionskapazitäten und Finanzierungsquelle: Betriebskapital des Unternehmens. Das Unternehmen kündigte außerdem den Bau eines Forschungs- und Entwicklungszentrums im Bangpoo Industrial Estate, Samutprakarn an. Bauzeit: April 2022 und Ende 2023, Größe des Vermögenswerts und Standort: Gebäude mit 6 Stockwerken und einer Fläche von 33.000 Quadratmetern in Bangpoo, Industrial Estate, Provinz Samutprakarn, Auftragswert: Etwa 814 Millionen THB, Umfang der Transaktion: Etwa 1,17 % der gesamten Vermögenswerte des Unternehmens auf der Grundlage seines konsolidierten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021, Auftragnehmer: Wird in Betracht gezogen und steht in keiner Beziehung zum Unternehmen, Zahlungsfrist: In Erwägung gezogen, Erwarteter Nutzen aus dieser Transaktion: Verbesserung der F&E-Kapazitäten zur Bewältigung der künftigen Geschäftsexpansion und Finanzierungsquelle: Betriebskapital des Unternehmens. Wenn sich die Transaktionen 1) und 2) zusammen auf 2.585 Mio. THB oder etwa 3,73% der gesamten Vermögenswerte des Unternehmens auf der Grundlage des konsolidierten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021 belaufen, wird die besagte Transaktion als geringfügig eingestuft, d.h. weniger als 15% der gesamten Vermögenswerte des Unternehmens auf der Grundlage des konsolidierten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2021. Daher sind die Transaktionen gemäß der Verordnung über den Erwerb und die Veräußerung von Vermögenswerten börsennotierter Unternehmen, wie in der Mitteilung der Kapitalmarktaufsichtsbehörde vorgeschrieben, nicht meldepflichtig.