Instrumente) in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG nach c) einer Ausübung solcher Ermächtigungen, die zur Anrechnung geführt haben, von der Hauptversammlung erneut erteilt werden. Die erworbenen eigenen Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder mittels Angebot an sämtliche Aktionäre veräußert werden, soweit dies gegen Sachleistung Dritter, insbesondere im Rahmen des Erwerbs von Immobilien oder Immobilienportfolios (auch über den Erwerb von Immobiliengesellschaften oder Teilen davon), Unternehmen, Betrieben, Teilen von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, oder anderen einlagefähigen Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von Vermögensgegenständen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder ihre Konzerngesellschaften, geschieht oder zur Erfüllung von Umtauschrechten bb) oder -pflichten von Inhabern bzw. Gläubigern aus von der Gesellschaft oder von Konzernunternehmen der Gesellschaft ausgegebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) erfolgt, insbesondere - aber nicht ausschließlich - aufgrund der von der Hauptversammlung vom 11. Februar 2019 unter Tagesordnungspunkt 2 beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente). Das Bezugsrecht der Aktionäre ist jeweils ausgeschlossen. Die erworbenen eigenen Aktien können ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise eingezogen werden. Sie können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen cc) rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt.
Die Ermächtigungen unter lit. c) erfassen auch die Verwendung von Aktien der
d) Gesellschaft, die aufgrund von § 71d Satz 5 AktG erworben wurden.
Die Ermächtigungen unter lit. c) können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen,
einzeln oder gemeinsam, die Ermächtigungen gemäß lit. c), aa) und bb) können auch durch
e) abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder auf deren
Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgenutzt werden.
f) Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieses
Hauptversammlungsbeschlusses nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen.
Der Vorstand hat gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht
über die Gründe für den Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts der Aktionäre erstattet. Der Inhalt
des Berichts wird im Anschluss an die Tagesordnungspunkte in dieser Einladung zur ordentlichen
Hauptversammlung unter Abschnitt V bekanntgemacht. Weitere Angaben über die zur Wahl stehenden vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten (Tagesordnungspunkt 6)
Prof. Dr. Alexander Goepfert Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg und Göttingen sowie Promotion zum Dr. jur. an der Universität Köln war Prof. Dr. Alexander Goepfert langjährig als Partner bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP und der Vorgängersozietät Bruckhaus Westrick Stegemann in Düsseldorf tätig. Seit 2011 Partner der Noerr LLP, leitete er dort die internationale Noerr Real Estate Investment Group. Seit 2019 ruht seine Partnerschaft. Prof. Dr. Alexander Goepfert wird seit vielen Jahren zu einem der wichtigsten Berater der deutschen 1. Immobilienwirtschaft gezählt. Er ist spezialisiert auf die Strukturierung komplexer Immobilientransaktionen unter besonderer Einbeziehung von Finanz-, Steuer- und Planungsaspekten. Als Honorarprofessor an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Wiesbaden/Oestrich-Winkel leitet Alexander Goepfert dort das Competence Center für Immobilienwirtschaftsrecht. Er ist ferner Vorsitzender des Stiftungskuratoriums des REMI Real Estate Management Institute an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht sowie Vizepräsident des Instituts der deutschen Immobilienwirtschaft e.V. (iddiw). Weitere Mandate hat Prof. Dr. Alexander Goepfert in den Aufsichtsräten der AGROB Immobilien AG (Aufsichtsratsvorsitzender) und der PROXIMUS Real Estate AG (Mitglied des Aufsichtsrats). Frank Hölzle Nach seinem Studium der Volkswirtschaft an der Universität Freiburg war Frank Hölzle von 1998 bis 2002 in Marl und Frankfurt am Main als Prokurist und Geschäftsführer einer börsennotierten Beteiligungsgesellschaft tätig. 2002 wurde er Geschäftsführer der HvM-Consulting GmbH mit Sitz in Düsseldorf. Von 2003 bis 2010 war Herr Hölzle Vorstand und Partner der eCapital entrepreneurial Partners 2. AG, einer Venture Capital Gesellschaft mit Sitz in Münster. Seit 2010 ist er bei der Care4 AG, einem Single Family Office in Basel und seit 2015 der CEO der Gesellschaft. Weitere Mandate hat Frank Hölzle im Aufsichtsrat der MobileObjects AG sowie in den Verwaltungsräten der SlC Invent AG und der GreySky Properties mit Sitz in Basel. Darüber hinaus ist er in den Beiräten der clickworker GmbH, Mindlab Solutions GmbH, rankingCoach GmbH, Rebuy recommerce GmbH und SevDesk GmbH. Herr Hölzle ist ausgebildeter Coach für Geschäftsführer, Vorstände und Führungskräfte. Prof. Dr. Kerstin Hennig Nach ihrem Studium der Betriebswirtschaft an der European Business School in Oestrich-Winkel, London und Paris sowie der Promotion zum Dr. rer. pol. an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht war Prof. Dr. Hennig 25 Jahre in der Immobilienbranche mit den Schwerpunkten Real Estate Management und Investment tätig. Ihre bisherigen beruflichen Stationen waren unter anderem bei den Firmen debis Immobilienmanagement, Tishman Speyer Properties, BUS AG, IVG Immobilien AG und Groß & Partner. Parallel war Kerstin Hennig regelmäßig als Dozentin und Lehrbeauftragte an verschiedenen Hochschulen und 3. Instituten tätig. Seit 2018 hat Prof. Hennig die Leitung des Real Estate Management Institutes an der EBS Universität übernommen. Sie lehrt und forscht auf dem Gebiet der Immobilienökonomie mit den Schwerpunkten Real Estate Innovation und Entrepreneur- and Leadership, Real Estate Major Future Trends sowie Real Estate Management. Frau Prof. Hennig ist Mitglied des Executive Committees des Urban Land Institutes (ULI) und Präsidiumsmitglied des Instituts der deutschen Immobilienwirtschaft e. V. (iddiw). Ferner hat sie ein Mandat als Aufsichtsratsmitglied der DWS Grundbesitz GmbH. Beschreibung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder (Tagesordnungspunkt 7) Grundsätze des Vergütungssystems Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder ist auf eine nachhaltige und langfristige Unternehmensentwicklung ausgerichtet und damit als relevanter Baustein für die Umsetzung der Unternehmensstrategie der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG ('DEMIRE AG') ausgestaltet. Daher wird etwa die Höhe der variablen Vergütung an die Erreichung wesentlicher Konzernziele geknüpft. Zu diesen Zielen zählt nicht zuletzt ein nachhaltiges Wachstum des DEMIRE-Konzerns.
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March 31, 2021 09:07 ET (13:07 GMT)