Instrumente) in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG nach 
              c)                          einer Ausübung solcher Ermächtigungen, die zur Anrechnung geführt haben, von 
                                          der Hauptversammlung erneut erteilt werden. 
                                          Die erworbenen eigenen Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse 
                                          oder mittels Angebot an sämtliche Aktionäre veräußert werden, soweit dies 
                                          gegen Sachleistung Dritter, insbesondere im Rahmen des Erwerbs von Immobilien 
                                          oder Immobilienportfolios (auch über den Erwerb von Immobiliengesellschaften 
                                          oder Teilen davon), Unternehmen, Betrieben, Teilen von Unternehmen oder 
                                          Beteiligungen an Unternehmen, oder anderen einlagefähigen 
                                          Vermögensgegenständen oder Ansprüchen auf den Erwerb von 
                                          Vermögensgegenständen, einschließlich Forderungen gegen die Gesellschaft oder 
                                          ihre Konzerngesellschaften, geschieht oder zur Erfüllung von Umtauschrechten 
                            bb)           oder -pflichten von Inhabern bzw. Gläubigern aus von der Gesellschaft oder 
                                          von Konzernunternehmen der Gesellschaft ausgegebenen Wandel- und/oder 
                                          Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder 
                                          Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) erfolgt, 
                                          insbesondere - aber nicht ausschließlich - aufgrund der von der 
                                          Hauptversammlung vom 11. Februar 2019 unter Tagesordnungspunkt 2 
                                          beschlossenen Ermächtigung zur Ausgabe von Wandel- und/oder 
                                          Optionsschuldverschreibungen, Genussrechten und/oder 
                                          Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente). Das 
                                          Bezugsrecht der Aktionäre ist jeweils ausgeschlossen. 
                                          Die erworbenen eigenen Aktien können ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss 
                                          ganz oder teilweise eingezogen werden. Sie können auch im vereinfachten 
                                          Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen 
                            cc)           rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der 
                                          Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil der 
                                          erworbenen Aktien beschränkt werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten 
                                          Verfahren, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der 
                                          Satzung ermächtigt. 

Die Ermächtigungen unter lit. c) erfassen auch die Verwendung von Aktien der

d) Gesellschaft, die aufgrund von § 71d Satz 5 AktG erworben wurden.

Die Ermächtigungen unter lit. c) können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen,

einzeln oder gemeinsam, die Ermächtigungen gemäß lit. c), aa) und bb) können auch durch

e) abhängige oder im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder auf deren

Rechnung oder auf Rechnung der Gesellschaft handelnde Dritte ausgenutzt werden.

f) Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Maßnahmen des Vorstands aufgrund dieses

Hauptversammlungsbeschlusses nur mit seiner Zustimmung vorgenommen werden dürfen.

Der Vorstand hat gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht

über die Gründe für den Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts der Aktionäre erstattet. Der Inhalt

des Berichts wird im Anschluss an die Tagesordnungspunkte in dieser Einladung zur ordentlichen

Hauptversammlung unter Abschnitt V bekanntgemacht. Weitere Angaben über die zur Wahl stehenden vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten (Tagesordnungspunkt 6)


              Prof. Dr. Alexander Goepfert 
              Nach seinem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg und Göttingen sowie 
              Promotion zum Dr. jur. an der Universität Köln war Prof. Dr. Alexander Goepfert langjährig als Partner 
              bei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP und der Vorgängersozietät Bruckhaus Westrick Stegemann in 
              Düsseldorf tätig. Seit 2011 Partner der Noerr LLP, leitete er dort die internationale Noerr Real Estate 
              Investment Group. Seit 2019 ruht seine Partnerschaft. 
              Prof. Dr. Alexander Goepfert wird seit vielen Jahren zu einem der wichtigsten Berater der deutschen 
1.            Immobilienwirtschaft gezählt. Er ist spezialisiert auf die Strukturierung komplexer 
              Immobilientransaktionen unter besonderer Einbeziehung von Finanz-, Steuer- und Planungsaspekten. Als 
              Honorarprofessor an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht in Wiesbaden/Oestrich-Winkel leitet 
              Alexander Goepfert dort das Competence Center für Immobilienwirtschaftsrecht. Er ist ferner Vorsitzender 
              des Stiftungskuratoriums des REMI Real Estate Management Institute an der EBS Universität für Wirtschaft 
              und Recht sowie Vizepräsident des Instituts der deutschen Immobilienwirtschaft e.V. (iddiw). 
              Weitere Mandate hat Prof. Dr. Alexander Goepfert in den Aufsichtsräten der AGROB Immobilien AG 
              (Aufsichtsratsvorsitzender) und der PROXIMUS Real Estate AG (Mitglied des Aufsichtsrats). 
              Frank Hölzle 
              Nach seinem Studium der Volkswirtschaft an der Universität Freiburg war Frank Hölzle von 1998 bis 2002 in 
              Marl und Frankfurt am Main als Prokurist und Geschäftsführer einer börsennotierten 
              Beteiligungsgesellschaft tätig. 2002 wurde er Geschäftsführer der HvM-Consulting GmbH mit Sitz in 
              Düsseldorf. Von 2003 bis 2010 war Herr Hölzle Vorstand und Partner der eCapital entrepreneurial Partners 
2.            AG, einer Venture Capital Gesellschaft mit Sitz in Münster. 
              Seit 2010 ist er bei der Care4 AG, einem Single Family Office in Basel und seit 2015 der CEO der 
              Gesellschaft. Weitere Mandate hat Frank Hölzle im Aufsichtsrat der MobileObjects AG sowie in den 
              Verwaltungsräten der SlC Invent AG und der GreySky Properties mit Sitz in Basel. Darüber hinaus ist er in 
              den Beiräten der clickworker GmbH, Mindlab Solutions GmbH, rankingCoach GmbH, Rebuy recommerce GmbH und 
              SevDesk GmbH. Herr Hölzle ist ausgebildeter Coach für Geschäftsführer, Vorstände und Führungskräfte. 
              Prof. Dr. Kerstin Hennig 
              Nach ihrem Studium der Betriebswirtschaft an der European Business School in Oestrich-Winkel, London und 
              Paris sowie der Promotion zum Dr. rer. pol. an der EBS Universität für Wirtschaft und Recht war Prof. Dr. 
              Hennig 25 Jahre in der Immobilienbranche mit den Schwerpunkten Real Estate Management und Investment 
              tätig. Ihre bisherigen beruflichen Stationen waren unter anderem bei den Firmen debis 
              Immobilienmanagement, Tishman Speyer Properties, BUS AG, IVG Immobilien AG und Groß & Partner. Parallel 
              war Kerstin Hennig regelmäßig als Dozentin und Lehrbeauftragte an verschiedenen Hochschulen und 
3.            Instituten tätig. 
              Seit 2018 hat Prof. Hennig die Leitung des Real Estate Management Institutes an der EBS Universität 
              übernommen. Sie lehrt und forscht auf dem Gebiet der Immobilienökonomie mit den Schwerpunkten Real Estate 
              Innovation und Entrepreneur- and Leadership, Real Estate Major Future Trends sowie Real Estate 
              Management. 
              Frau Prof. Hennig ist Mitglied des Executive Committees des Urban Land Institutes (ULI) und 
              Präsidiumsmitglied des Instituts der deutschen Immobilienwirtschaft e. V. (iddiw). Ferner hat sie ein 
              Mandat als Aufsichtsratsmitglied der DWS Grundbesitz GmbH. Beschreibung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder (Tagesordnungspunkt 7) 
              Grundsätze des Vergütungssystems 
              Das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder ist auf eine nachhaltige und langfristige 
              Unternehmensentwicklung ausgerichtet und damit als relevanter Baustein für die Umsetzung der 
              Unternehmensstrategie der DEMIRE Deutsche Mittelstand Real Estate AG ('DEMIRE AG') ausgestaltet. Daher 
              wird etwa die Höhe der variablen Vergütung an die Erreichung wesentlicher Konzernziele geknüpft. Zu 
              diesen Zielen zählt nicht zuletzt ein nachhaltiges Wachstum des DEMIRE-Konzerns. 

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March 31, 2021 09:07 ET (13:07 GMT)