DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Deutsche Bank AG / Aktienrückkauf
Deutsche Bank AG: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation

08.03.2022 / 18:47
Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Bekanntgabe eines Aktienrückkaufs gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052

Der von der Europäischen Zentralbank genehmigte und vom Vorstand der Deutsche Bank Aktiengesellschaft (im Folgenden ?DB AG") am 26. Januar 2022 und 1. März 2022 beschlossene und in der Ad-hoc-Mitteilung vom 26. Januar 2022 angekündigte Aktienrückkauf (im Folgenden ?Aktienrückkauf") startet am 14. März 2022 und endet spätestens am 27. April 2022 (vorbehaltlich des Fortdauerns der behördlichen Genehmigung). Im Rahmen des Aktienrückkaufs werden Aktien der DB AG (ISIN: DE0005140008) im Wert von bis zu EUR 300 Millionen (ohne Erwerbsnebenkosten) erworben. Der Zweck des Aktienrückkaufs ist die Verringerung des Grundkapitals der DB AG, so dass die im Rahmen des Aktienrückkaufs erworbenen Aktien eingezogen werden. Der Vorstand übt die von der Hauptversammlung (?HV") der DB AG am 27. Mai 2021 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 des Aktiengesetzes aus, die den Erwerb von bis zu 10 % des Grundkapitals bis zum 30. April 2026 gestattet. Es können daher bis zu 171 Millionen Aktien erworben werden; dies entspricht der Anzahl von Aktien, die die DB AG gemäß der Ermächtigung der HV noch zurückkaufen darf.

Der Aktienrückkauf wird von einer Wertpapierhandelsbank (der ?Bank") im Auftrag der DB AG im Rahmen eines ?programmierten Rückkaufprogramms" im Sinne des Art. 4 Abs. 2 lit. a) der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 (?DelVO") durchgeführt, wobei die Bank die erworbenen Aktien an die DB AG weiterverkauft. Das Recht der DB AG, der Bank den Auftrag zu entziehen und anderweitig zu vergeben, bleibt unberührt, und der Aktienrückkauf kann jederzeit gemäß den zu beachtenden gesetzlichen Anforderungen beendet, unterbrochen oder fortgeführt werden.

In den USA werden keine Rückkäufe getätigt.

Der Kauf wird so günstig wie möglich und interessewahrend auf der elektronischen Handelsplattform der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) und gemäß den Bestimmungen der Ermächtigung der Hauptversammlung ausgeführt. Mithin darf der Gegenwert für den Erwerb der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) über die Börse den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der Aktie im Xetra-Handel beziehungsweise in einem vergleichbaren Nachfolgesystem der Frankfurter Wertpapierbörse) an den letzten drei Handelstagen vor der Verpflichtung zum Erwerb nicht um mehr als 10 % über- und nicht um mehr als 20 % unterschreiten.

Im Übrigen ist die Bank verpflichtet, die geltenden rechtlichen Anforderungen, insbesondere die Handelsbedingungen gemäß Art. 3 DelVO, sowie alle anderen einschlägigen Bestimmungen einzuhalten. Gemäß Art. 3 DelVO dürfen Aktien der DB AG nicht zu einem Kurs erworben werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. Darüber hinaus dürfen an einem Handelstag nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen an den 20 Handelstagen vor dem jeweiligen Kauftermin.

Die Käufe werden spätestens am Ende des siebten Handelstages nach ihrer Ausführung in einer Weise offengelegt, die den Anforderungen von Art. 2 Abs. 3 DelVO entspricht. Darüber hinaus wird das Unternehmen die Geschäfte auf seiner Website unter https://investor-relations.db.com/share/share-information/share-buybacks/capital-distribution?language_id=3 veröffentlichen und sicherstellen, dass die Informationen mindestens fünf Jahre ab dem Tag der Bekanntgabe öffentlich zugänglich bleiben.

Unabhängig vom Aktienrückkauf hat die DB AG die Möglichkeit, eigene Aktien und Derivate auf eigene Aktien zu erwerben und eigene Aktien zu verkaufen, unter anderem um diese als Belegschaftsaktien an Mitarbeiter und Pensionäre der DB AG und mit ihr verbundener Unternehmen auszugeben oder zur Bedienung von Optionsrechten beziehungsweise Erwerbsrechten oder Erwerbspflichten auf Aktien der DB AG zu verwenden, die für Mitarbeiter oder Organmitglieder der DB AG und verbundener Unternehmen begründet wurden. Dabei erfüllt die DB AG die Bestimmungen der von der Hauptversammlung der DB AG am 27. Mai 2021 erteilten Ermächtigung.

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Zukunftsgerichtete Aussagen beinhalten naturgemäß Risiken und Unsicherheitsfaktoren. Eine Vielzahl wichtiger Faktoren kann dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse erheblich von zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Solche Faktoren sind etwa die Verfassung der Finanzmärkte in Deutschland, Europa, den USA und andernorts, wo die Deutsche Bank einen erheblichen Teil ihrer Erträge aus dem Wertpapierhandel erzielt, der mögliche Ausfall von Kreditnehmern oder Kontrahenten von Handelsgeschäften, die Umsetzung ihrer strategischen Initiativen, die Verlässlichkeit ihrer Grundsätze, Verfahren und Methoden zum Risikomanagement sowie andere Risiken, die in den von der Deutschen Bank bei der US Securities and Exchange Commission (SEC) hinterlegten Unterlagen dargestellt sind. Diese Faktoren sind im jüngsten SEC-Bericht der Deutschen Bank nach ?Form 20-F" im Abschnitt ?Risk Factors" dargestellt. Dieses Dokument ist auf Anfrage bei der Deutschen Bank erhältlich oder unter www.db.com/Investoren verfügbar.


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