DGAP Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Deutsche Bank AG
/ Aktienrückkauf - Wochenreport
Wochenreport: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 Erwerb eigener Aktien - 1. Zwischenmeldung Im Zeitraum vom 14. März 2022 bis einschließlich 18. März 2022 wurden insgesamt Stück 5.047.171 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms der Deutsche Bank AG erworben, dessen Beginn mit Bekanntmachung vom 08. März 2022 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 für den 14. März 2022 mitgeteilt wurde. Dabei wurden jeweils Aktien wie folgt erworben:
Die Geschäfte in detaillierter Form sind auf der Internetseite der Deutsche Bank AG veröffentlicht (https://investor-relations.db.com/share/share-buybacks/capital-distribution?language_id=3#zeige-inhalt-von-aktienrueckkaufprogramm-2022-1). Das Gesamtvolumen der bislang im Rahmen dieses Aktienrückkaufs im Zeitraum vom 14. März 2022 bis einschließlich 18. März 2022 erworbenen Aktien beläuft sich auf Stück 5.047.171 Aktien. Der Erwerb der Aktien der Deutsche Bank AG erfolgt durch eine von der Deutsche Bank AG beauftragte Wertpapierhandelsbank ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra).
21.03.2022 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. |
Sprache: | Deutsch |
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