Deutsche Bank

Investor Relations

10. Mai 2021

Information zu § 4 Abs. 3 der Satzung, bedingte Kapitalerhöhung um bis zu 512.000.000 € durch Ausgabe von bis zu 200.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,

nachdem wir Fragen von Aktionären bezüglich des bedingten Kapitals erhalten haben, möchte der Vorstand der Deutschen Bank AG folgenden Sachverhalt ausführen:

  • Der Vorstand hat beschlossen, von der Möglichkeit der bedingten Kapitalerhöhung gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung, bedingte Kapitalerhöhung um bis zu 512.000.000 € durch Ausgabe von bis zu 200.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien, bis zum Ende der Laufzeit keinenGebrauch zu machen.
  • Die bedingte Kapitalermächtigung wurde dem Vorstand durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2017 erteilt und ist bis zum 30. April 2022 befristet.

Christian Sewing

James von Moltke

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Paul Achleitner

Vorstand: Christian Sewing (Vorsitzender), Karl von Rohr, Fabrizio Campelli, Bernd Leukert, Stuart Lewis, James von Moltke, Alexander von zur Mühlen, Christiana Riley, Rebecca Short, Stefan Simon

Deutsche Bank Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main; Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB Nr. 30 000; Umsatzsteuer-Id.-Nr. DE114103379; www.db.com/de

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Deutsche Bank AG published this content on 10 May 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 10 May 2021 14:45:01 UTC.