Wandelschuldverschreibung 2019/22 wurde zu 100 % gewandelt

Hamburg, 16. Juni 2022.
Die von der Lloyd Fonds AG (Deutsche Börse Scale, ISIN DE000A12UP29) emittierte 3,75 %-Wandelschuldverschreibung 2019/2022 (ISIN: DE000A2YNQR7) wurde bis Mai 2022 von den Investoren zu 100 % in Aktien der Gesellschaft gewandelt. Insgesamt handelt es sich um einen Gesamtnennbetrag in Höhe von 6,1 Mio. EUR mit einem angepassten Wandlungspreis von 6,0768 EUR je Aktie. Somit haben sämtliche Investoren der Wandelschuldverschreibung 2019/22 ihr Wandlungsrecht vollständig ausgeübt. Die Übertragung und Einbuchung in die Depots der Aktionäre wurde bis zum 3. Juni 2022 abgeschlossen.

Infolge der Wandlung wird sich das Eigenkapital der Lloyd Fonds AG um insgesamt 6,1 Mio. EUR erhöhen.

Aufgrund der Wandlung werden 1.003.816 neue, auf den Inhaber lautende Aktien der Lloyd Fonds AG mit einem Nennbetrag von 1,00 EUR ausgegeben. Eine entsprechende Gewinnberechtigung erfolgt rückwirkend ab dem 1. Januar 2022. Damit wird sich das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit 14.511.298,00 EUR auf 15.515.114,00 EUR erhöhen.

Die Handelbarkeit der neuen Aktien wird durch die Umstellung der aus der Wandelanleihe begebenen jungen Aktien in alte Aktien nach der ordentlichen Hauptversammlung der Lloyd Fonds AG am 21. Juli 2022 hergestellt.

Dazu Dipl.-Ing. Achim Plate, Chief Executive Officer (CEO) der Lloyd Fonds AG: "Dieses überzeugende Ergebnis, welches auch das Vertrauen unserer Investoren in den eingeschlagenen Wachstumspfad der Lloyd Fonds AG ausdrückt, bestätigt uns in unserer bisherigen Strategie. Mit dem gleichen Anspruch werden wir die erweiterte Konzernstrategie 2023/25 2.0, die wir gerade erarbeiten, vorantreiben."

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DEWB - Deutsche Effecten- und Wechsel- Beteiligungsges AG published this content on 16 June 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 16 June 2022 11:32:02 UTC.