Deutsche Lufthansa AG: Deutsche Lufthansa AG wird Kuponzahlungen der Hybridanleihe 2015
aussetzen

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DGAP-Ad-hoc: Deutsche Lufthansa AG / Schlagwort(e): Anleihe/Ausschüttungen
Deutsche Lufthansa AG: Deutsche Lufthansa AG wird Kuponzahlungen der
Hybridanleihe 2015 aussetzen

19.05.2021 / 19:20 CET/CEST
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(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
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Der Vorstand der Lufthansa hat heute entschieden, die Kuponzahlungen für die
2015 emittierte Hybridanleihe (Laufzeit bis 2075) für die Dauer der
staatlichen Stabilisierungsmaßnahmen, also bis zu der Rückzahlung der in
Anspruch genommenen Stillen Beteiligungen und dem Verkauf des Aktienanteils
an der Deutschen Lufthansa AG durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds,
auszusetzen. Die Entscheidung basiert auf der Sicht der EU-Kommission,
wonach diese jährliche Kuponzahlung einen Verstoß gegen die
beihilferechtlichen Regelungen des Befristeten Rahmens für staatliche
Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des Ausbruchs von COVID-19
(EU Temporary Framework) und die Auflagen der beihilferechtlichen
Genehmigung der Stabilisierungsmaßnahmen zugunsten der Lufthansa darstellte.

Die Aussetzung der Kuponzahlungen unter der Hybridanleihe 2015 hat
entsprechend der Anleihebedingungen nicht den Verfall des Anspruchs auf die
Kuponzahlungen zur Folge. Die Lufthansa Group beabsichtigt, die
aufgeschobenen Kuponzahlungen schnellstmöglich nachzuholen, sobald die
Stabilisierung durch den WSF beendet ist.

Die Lufthansa Group hat keine weiteren Unternehmensanleihen oder
Finanzinstrumente ausgegeben, bei denen die Zins- oder Kuponzahlungen
ausgesetzt werden können.

Verantwortlich: Dennis Weber, Vice President Investor Relations, Telefon +49
69 696 28000


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