Frankfurt/Berlin (Reuters) - Die Corona-Hilfskredite der Bundesregierung für den Ferienflieger Condor sind nach einem Gerichtsurteil rechtlich nicht zulässig.

Denn die EU-Kommission habe die Genehmigung der Staatsbeihilfe für Condor unzureichend begründet, teilte das EU-Gericht in Luxemburg am Mittwoch mit. Der Staat hatte Condor mit 550 Millionen Euro Krediten in der Corona-Krise im vergangenen Jahr gestützt, weil der gesamte Passagierluftverkehr aufgrund der Reiserestriktionen einbrach. Gegen die Hilfe hatte der Billigflieger Ryanair aus Irland geklagt. Unmittelbar zurückzahlen muss Condor das Geld aber nicht. Denn die Richter setzten wie schon bei anderen Fällen von Corona-Staatshilfen für Airlines die Wirkung des Urteils aus, sodass die EU-Behörde einen neuen Beschluss erlassen kann.

Condor erklärte, das Urteil habe deshalb keine Auswirkung auf die Liquidität der Airline. Auch habe die Entscheidung keinen Einfluss auf den Einstieg des Finanzinvestors Attestor als neuer Mehrheitseigner von Condor. "Für Kunden und Partner ändert sich nichts." Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, dessen Ressort für Staatshilfen an Unternehmen verantwortlich ist, erklärte, das Urteil müsse zunächst geprüft werden. Die Sache sei aber zügig durch die EU-Kommission zu beheben, weil es nur um die Begründung der Staatshilfe gehe.

Bei Condor war die Lage durch die der Corona-Krise vorangegangene Pleite des Mutterkonzerns Thomas Cook im Herbst 2019 kompliziert. Die Airline konnte nur mit - von der EU ebenfalls genehmigten - Rettungsbeihilfen von 380 Millionen Euro weiterarbeiten. Das damals eingeleitete Insolvenzverfahren musste nach Ausbruch der Corona-Krise verlängert werden, weil der neue Eigentümer, das polnische Luftfahrtunternehmen PGL, abgesprungen war. Die 550 Millionen Euro Staatshilfe beinhalteten auch Kosten, die durch die Verlängerung des Insolvenzverfahrens bei Condor entstanden. Ryanair hatte argumentiert, die Kommission habe nicht erklärt, warum sie beim Berechnen des Schadens für Condor durch die Corona-Krise den verlängerten Insolvenzzeitraum überhaupt einbezogen hätte.

EU MUSS ZUSAMMENHANG VON PANDEMIE UND INSOLVENZ ERKLÄREN

Das Gericht erklärte dazu, es dürften nach der einschlägigen Beihilfevorschrift nur die Schäden ausgeglichen werden, die durch das außergewöhnliche Ereignis - also die Flugstreichungen aufgrund der Corona-Pandemie - entstanden. Die Kommission hätte nicht ausreichend erklärt, warum die Pandemie Insolvenzkosten verursachte und in ihrem Beschluss nur festgestellt, die Finanzhilfe sei auch deshalb "berechtigt". Sie habe auch nicht dargelegt, dass der Condor-Verkauf aufgrund der Corona-Krise gescheitert sei. Zudem seien die Kosten nicht nachvollziehbar aufgeschlüsselt.

Europas größte Billigairline hat insgesamt 16 Klagen gegen staatliche Hilfen für Konkurrenten bei dem Luxemburger Gericht erhoben, darunter auch gegen die Milliardenhilfen für die Lufthansa. Klagen gegen die EU-Genehmigung von Staatsgeldern für die skandinavische SAS, Finnair und Air France sowie den Corona-Hilfsfonds Spaniens für Unternehmen hatte das EU-Gericht abgewiesen. In den Fällen der niederländischen Fluggesellschaft KLM und der portugiesischen TAP setzte sich Ryanair durch, denn das Gericht beanstandete die von der EU-Kommission angeführten Entscheidungsgründe. Die Behörde kann aber auch hier nachbessern.

Ryanair begrüßte das Urteil als weiteren Sieg für Verbraucher und fairen Wettbewerb im EU-Binnenmarkt. Denn Deutschland habe mit der Staatshilfe ausschließlich seine ineffizienten nationalen Airlines gestützt.