BERLIN (dpa-AFX) - Union und SPD haben sich im Bundestag offen für Änderungen am Gesetzentwurf zu Gutscheinen für abgesagte Konzerte, Fußballspiele und andere Veranstaltungen gezeigt. Es solle geprüft werden, ob die geplante Härtefallklausel präziser formuliert werden könne. Außerdem stelle sich die Frage der Insolvenzsicherung für die Gutscheine, sagten der SPD-Abgeordnete Johannes Fechner und der Unions-Abgeordnete Jan-Marco Luczak am Mittwochabend im Bundestag. Beide Regierungsfraktionen zeigten sich zudem offen, die Gutscheine nicht personalisiert, sondern übertragbar auszustellen. So könnten sie etwa auch im Internet verkauft werden.

Nach dem Willen der Bundesregierung sollen die Verbraucher bei abgesagten Kultur- oder Sportveranstaltungen, für Fitnessstudioverträge und Theater-Abos in der Corona-Krise Gutscheine statt einer sofortigen Rückzahlung bekommen.

Die Opposition kritisierte, damit würden die Kunden zu zinslosen Darlehen gezwungen. Die Regelung gehe einseitig auf Kosten der Verbraucher. Weil eine Insolvenz der Veranstalter nicht sicher verhindert werde, stünden die Bürger am Ende möglicherweise mit leeren Händen da. Die Regelung könne auch dazu führen, dass die Fans sich beim Ticketkauf künftig zurückhielten - das könne kein Veranstalter wollen.

Die Gutscheine sollen nach dem Willen der Bundesregierung bis Ende 2021 befristet sein und für alle Tickets gelten, die vor dem 8. März gekauft wurden. Hat ein Kunde seinen Gutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst, soll der Veranstalter ihm den Wert erstatten. Geplant sind Härtefallklauseln für alle Kunden, denen ein Gutschein wegen ihrer finanziellen Situation nicht zumutbar ist./tam/DP/jha