Verbraucherschützer werfen der Lufthansa eine mangelnde Rückzahlung stornierter Flüge vor und ziehen deshalb gegen die Airline vor Gericht.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kündigte am Montag eine Klage gegen den Konzern an. Die gesetzliche Regelung sei klar: Storniere ein Anbieter bereits be­zahlte Flüge, müsse er seine Kunden darüber informieren, dass sie ihr Geld zurückfordern oder freiwillig einen Gutschein annehmen könnten, erklärten die Verbraucherschützer. Wenn sich Reisende für die Rückzahlung entschieden, müsse das Unter­nehmen binnen sieben Tagen den Flugpreis erstatten. "Verbraucherbeschwerden zeigen jedoch, dass sich die Lufthansa derzeit kaum an diese Regelungen hält und Rückzahlungen ver­schleiert und verschleppt."

Da sich das Unternehmen weigere, eine Unterlassungserklärung abzugeben, reiche man nun Klage vor dem Landgericht Köln ein, hieß es. Die Lufthansa lehnte einen Kommentar ab und verwies darauf, noch keine Klage erhalten zu haben. Deutschlands größte Fluglinie muss mit neun Milliarden Euro Staatshilfen gerettet werden, da der Flugbetrieb wegen der Virus-Pandemie eingebrochen ist. Grund sind fehlende Umsätze und Liquiditätsengpässe, die auch durch die Rückzahlungen ausgelöst werden. Die Lufthansa, aber auch andere Airlines oder Reiseveranstalter stehen in der Kritik, die Erstattungen zu langsam zu zahlen. Lufthansa-Chef Carsten Spohr hatte sich bereits dafür entschuldigt.

Die für Verbraucherschutz zuständige Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hatte schon im August betont: "Die Airlines dürfen die Geduld der Kunden jetzt nicht überstrapazieren und ihr Vertrauen nicht aufs Spiel setzen." Die Verpflichtung, die Tickets sehr zügig zu erstatten, sei "glasklar" europarechtlich vorgeschrieben. "Dieser Pflicht müssen alle Fluggesellschaften jetzt endlich nachkommen."

Mitte September hatte die Lufthansa erklärt, es gebe noch 900.000 offene Anträge auf Erstattung. Die Airlines der Lufthansa Group hätten im laufenden Jahr bislang rund 2,8 Milliarden Euro an insgesamt 6,6 Millionen Kunden gezahlt.