Hauptversammlung am 10.12.2021 in www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/ mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: Deutsche Pfandbriefbank AG / Bekanntmachung der Einberufung zur     
Hauptversammlung                                                               
Deutsche Pfandbriefbank AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
am 10.12.2021 in www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/ mit dem   
Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG                              
                                                                               
28.10.2021 / 15:05                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Deutsche Pfandbriefbank AG München ISIN DE0008019001                           
                                                                               
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu einer außerordentlichen Hauptversammlung 
der Deutsche Pfandbriefbank AG ('Gesellschaft') ein, die als virtuelle         
Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer               
Bevollmächtigten am                                                            
Freitag, den 10. Dezember 2021, um 10:00 Uhr (MEZ)                             
                                                                               
stattfindet.                                                                   
                                                                               
Die Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre in Bild und  
Ton live im Internet übertragen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre erfolgt 
ausschließlich im Wege der Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die     
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft.                                         
                                                                               
Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist Daimlerstraße 18,     
85748 Garching.                                                                
I.                                                                             
Tagesordnung                                                                   
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Änderung des Beschlusses über die Verwendung des Bilanzgewinns des          
Geschäftsjahres 2020 zur Ausschüttung einer weiteren Dividende                 
                                                                               
Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 12. Mai 2021 hat         
beschlossen, von dem im Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 nach HGB    
ausgewiesenen Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von EUR 115.328.536,00     
einen Betrag in Höhe von EUR 34.963.580,08 zur Ausschüttung einer Dividende    
von EUR 0,26 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und den         
verbleibenden Betrag in Höhe von EUR 80.364.955,92 auf neue Rechnung           
vorzutragen. Diese Beschlussfassung berücksichtigte die Empfehlung der         
Europäischen Zentralbank ('EZB') an alle ihrer direkten Aufsicht               
unterstehenden Institute, bis zum 30. September 2021 äußerste Zurückhaltung    
bei Dividendenzahlungen walten zu lassen. Dividendenzahlungen sollten          
demgemäß nicht mehr als 15 % des akkumulierten Gewinns für 2019 und 2020       
ausmachen und 20 Basispunkte der CET1-Quote nicht übersteigen. Die EZB hat     
diese Empfehlung am 23. Juli 2021 mit Wirkung zum 30. September 2021           
ersatzlos aufgehoben.                                                          
                                                                               
Vor diesem Hintergrund schlagen Vorstand und Aufsichtsrat im Einklang mit      
der Dividendenpolitik der Gesellschaft nunmehr vor, den                        
Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung vom 12. Mai 2021 wie folgt     
zu ändern:                                                                     
                                                                               
Von dem gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 12. Mai 2021     
auf neue Rechnung vorgetragenen Betrag in Höhe von EUR 80.364.955,92 soll      
ein Betrag in Höhe von EUR 43.032.098,56 zur Ausschüttung einer weiteren       
Dividende für das Geschäftsjahr 2020 an die Aktionäre verwendet und der        
verbleibende Gewinnvortrag in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt          
werden. Damit ergibt sich eine weitere Dividende in Höhe von EUR 0,32 je       
dividendenberechtigter Stückaktie und die nachfolgende Verwendung des          
Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2020:                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Bilanzgewinn (Geschäftsjahr 2020): EUR 115.328.536,00                          
                                                                               
  Dividende von EUR 0,26 je Stückaktie                                         
vom 18. Mai 2021, wie in der EUR 34.963.580,08                                 
ordentlichen Hauptversammlung vom 12.                                          
Mai 2021 beschlossen:                                                          
                                                                               
  Weitere Dividende von EUR 0,32 je EUR 43.032.098,56                          
Stückaktie:                                                                    
                                                                               
Verteilung an die Aktionäre gesamt: EUR 77.995.678,64                          
                                                                               
Gewinnvortrag: EUR 0,00                                                        
                                                                               
Einstellung in andere Gewinnrücklagen: EUR 37.332.857,36                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Dieser Beschlussvorschlag berücksichtigt neben der aufgehobenen                
Dividendenempfehlung der EZB, dass die Gesellschaft zum Zeitpunkt              
der Einberufung dieser Hauptversammlung keine eigenen Aktien hält und damit    
zu diesem Zeitpunkt alle Aktien der Gesellschaft                               
dividenden- und stimmberechtigt sind. Sollte sich die Anzahl der               
dividendenberechtigten Aktien bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung           
über Tagesordnungspunkt 1 ändern, werden Vorstand und Aufsichtsrat der         
Hauptversammlung einen angepassten Beschlussvorschlag                          
zur Verwendung des Gewinnvortrags unterbreiten. Dieser wird jedoch             
unverändert eine Ausschüttung von EUR 0,32 je dividendenberechtigter           
Stückaktie vorsehen.                                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die weitere Dividende von   
EUR 0,32 je dividendenberechtigter Stückaktie                                  
am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, also     
am Mittwoch, den 15. Dezember 2021, fällig.                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Da auch diese weitere Dividende für das Geschäftsjahr 2020 in vollem Umfang    
aus dem steuerlichen Einlagekonto i.S.d. § 27                                  
KStG geleistet wird, wird kein Abzug von Kapitalertragsteuer,                  
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer erfolgen. Die Dividendenausschüttung    
unterliegt bei inländischen Aktionären grundsätzlich nicht der Besteuerung,    
sondern mindert die steuerlichen Anschaffungskosten                            
der Aktien. Übersteigt die Ausschüttung die Anschaffungskosten des             
Aktionärs, ist der entstehende Gewinn gegebenenfalls zu                        
versteuern.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
II.                                                                            
                                                                               
Weitere Angaben und Hinweise                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Der Vorstand der Gesellschaft hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen,
die außerordentliche Hauptversammlung als                                      
virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer     
Bevollmächtigten ('virtuelle Hauptversammlung') abzuhalten. Eine physische     
Teilnahme der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten ist daher ausgeschlossen.  
Grundlage der                                                                  
virtuellen Hauptversammlung ist das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-,   
Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht              
zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie (Artikel 2 des Gesetzes  
zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie                               
im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht vom 27. März 2020,              
Bundesgesetzblatt I 2020, S. 570), zuletzt geändert durch                      
Art. 15 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens 'Aufbauhilfe 2021'   
und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht                 
wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021 sowie zur Änderung weiterer
Gesetze vom 7. September 2021 (Bundesgesetzblatt                               
I 2021, S. 4153) ('Covid-19-Gesetz').                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Hauptversammlung wird für ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre am Freitag,  
den 10. Dezember 2021, ab 10:00 Uhr (MEZ) in Bild und Ton live im Internet über
das HV-Portal                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
übertragen. Die Liveübertragung ermöglicht keine Teilnahme an der              
Hauptversammlung im Sinne des § 118 Abs. 1 Satz 2 AktG.                        
Die Eröffnung der Hauptversammlung durch den Versammlungsleiter sowie die Rede 
des Vorstandsvorsitzenden können auch von sonstigen                            
Interessenten live im Internet unter                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
verfolgt werden.                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Über das HV-Portal können auch weitere Aktionärsrechte, insbesondere das       
Stimmrecht, nach den nachstehenden Bedingungen ausgeübt                        
werden. Die für das HV-Portal erforderlichen persönlichen Zugangsdaten erhalten
ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre mit ihrer                                  
Stimmrechtskarte gemeinsam mit weiteren Informationen zur Nutzung des          
HV-Portals.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben die Möglichkeit, ihr Stimmrecht     
durch Briefwahl (elektronisch oder in Papierform)                              
oder durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten                 
Stimmrechtsvertreter wie nachstehend näher bestimmt auszuüben.                 
Die vorgesehene Abstimmung zu dem einzigen Tagesordnungspunkt hat verbindlichen
Charakter. Es besteht die Möglichkeit, mit                                     
Ja, Nein oder Enthaltung zu stimmen.                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Fragen an den Vorstand können elektronisch, wie nachfolgend näher beschrieben, 
bis Donnerstag, den 9. Dezember 2021, 12:00 Uhr (MEZ), an den Vorstand         
gerichtet werden.                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
2. Voraussetzungen für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die
Ausübung des Stimmrechts                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Alle Aktionäre, die sich bis spätestens                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Freitag, den 3. Dezember 2021, 24:00 Uhr (MEZ),                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zur Hauptversammlung unter Nachweis ihres Anteilsbesitzes angemeldet haben,    
sind gemäß § 14 Abs. 5 der Satzung zur Teilnahme                               
an der virtuellen Hauptversammlung im Wege elektronischer Zuschaltung und zur  
Ausübung des Stimmrechts - selbst oder durch                                   
Bevollmächtigte - berechtigt. Für den Nachweis des Anteilsbesitzes ist ein     
Nachweis durch den Letztintermediär erforderlich.                              
Dieser Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor dem Tag der          
Hauptversammlung (Nachweisstichtag), also Freitag, den 19. November 2021, 0:00 
Uhr (MEZ), zu beziehen. Der Nachweisstichtag ist der maßgebende Stichtag für   
die Ermittlung der Aktionärseigenschaft im Hinblick auf                        
die Ausübung der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung. Gemäß § 123 Abs. 4   
Satz 5 AktG gilt im Verhältnis zur Gesellschaft                                
für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder für die Ausübung des Stimmrechts
als Aktionär nur, wer den Nachweis der Aktionärseigenschaft                    
erbracht hat. Die Anmeldung und der Nachweis haben in Textform in deutscher    
oder englischer Sprache unter der Anschrift                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Deutsche Pfandbriefbank AG                                                   
a.o. Hauptversammlung 2021                                                     
c/o Link Market Services GmbH                                                  
Landshuter Allee 10                                                            
80637 München                                                                  
Deutschland                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
oder unter der E-Mail-Adresse                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  inhaberaktien@linkmarketservices.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
zu erfolgen. Für die Wahrung der Anmeldefrist ist der Zugang der Anmeldung bei 
der Gesellschaft entscheidend.                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wir bitten die Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen oder ihr      
Stimmrecht ausüben wollen, frühzeitig bei ihrem                                
depotführenden Institut die erforderliche Anmeldung sowie den Nachweis des     
Anteilsbesitzes zu veranlassen.                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktien werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt oder    
blockiert. Aktionäre können daher über ihre Aktien                             
auch nach erfolgter Anmeldung weiter frei verfügen.                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
3. Verfahren für die Stimmabgabe                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) Allgemeines                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach ordnungsgemäßer Anmeldung können Sie Ihr Stimmrecht im Wege der Briefwahl,
durch Stimmrechtsvertreter oder durch Bevollmächtigte                          
ausüben. In allen diesen Fällen ist eine frist- und formgerechte Anmeldung     
erforderlich.                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
b) Verfahren für die Stimmabgabe durch Briefwahl                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bei Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl (auch durch elektronische   
Kommunikation) ist Folgendes zu beachten:                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesellschaft bietet für die Stimmabgabe per (elektronischer) Briefwahl ein 
zugangsgeschütztes HV-Portal unter                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
an. Die hierfür erforderlichen persönlichen Zugangsdaten erhalten Sie mit Ihrer
Stimmrechtskarte. Die Stimmabgabe, einschließlich                              
deren Änderung und Widerruf, kann über das HV-Portal bis zum Beginn der        
Abstimmung in der Hauptversammlung erfolgen. Daneben                           
können Briefwahlstimmen in Textform bis Donnerstag, den 9. Dezember 2021, 18:00
Uhr (MEZ), unter der Anschrift                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Deutsche Pfandbriefbank AG                                                   
a.o. Hauptversammlung 2021                                                     
c/o Link Market Services GmbH                                                  
Landshuter Allee 10                                                            
80637 München                                                                  
Deutschland                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
oder unter der E-Mail-Adresse                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  inhaberaktien@linkmarketservices.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
abgegeben, geändert oder widerrufen werden. Mit der Stimmrechtskarte erhalten  
Sie hierfür ein Formular. Daneben steht Ihnen                                  
ein universell verwendbares Briefwahlformular auf der Internetseite der        
Gesellschaft unter                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zur Verfügung. Es wird Ihnen auf Verlangen auch kostenfrei zugesandt. In allen 
diesen Fällen ist der Zugang der Briefwahlstimme,                              
der Änderung oder des Widerrufs bei der Gesellschaft entscheidend.             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
c) Verfahren für die Stimmabgabe durch Stimmrechtsvertreter                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre können sich auch durch von der Gesellschaft benannte                 
weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Dabei                 
ist Folgendes zu beachten:                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Stimmrechtsvertreter können nur zu den Punkten der Tagesordnung abstimmen, 
zu denen ihnen ausdrückliche Weisungen für                                     
die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Die Stimmrechtsvertreter sind     
verpflichtet, gemäß den ihnen erteilten Weisungen                              
abzustimmen. Soweit den Stimmrechtsvertretern keine Weisung erteilt wird, üben 
sie das Stimmrecht nicht aus. Bitte beachten                                   
Sie, dass die Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zur Einlegung von            
Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse und zum                        
Stellen von Fragen bzw. von Anträgen sowie zum Einreichen von Stellungnahmen   
entgegennehmen.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter können in Textform bis   
Donnerstag, den 9. Dezember 2021, 18:00 Uhr (MEZ), unter der Anschrift         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Deutsche Pfandbriefbank AG                                                   
a.o. Hauptversammlung 2021                                                     
c/o Link Market Services GmbH                                                  
Landshuter Allee 10                                                            
80637 München                                                                  
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oder unter der E-Mail-Adresse                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  inhaberaktien@linkmarketservices.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
erteilt, geändert oder widerrufen werden. Zudem ist die Vollmacht- und         
Weisungserteilung an die Stimmrechtsvertreter über                             
das HV-Portal unter                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
vor und auch noch während der Hauptversammlung möglich, muss jedoch bis        
spätestens zum Beginn der Abstimmung vorliegen. Die                            
für das HV-Portal erforderlichen Zugangsdaten erhalten Sie mit Ihrer           
Stimmrechtskarte. In allen diesen Fällen ist der Zugang                        
der Vollmacht bzw. der Weisung, der Änderung oder des Widerrufs bei der        
Gesellschaft entscheidend.                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
d) Rangfolge von Stimmabgaben und weitere Hinweise zur Abstimmung              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bitte beachten Sie, dass im Wege der Briefwahl oder bei Erteilung von Vollmacht
und Weisungen an die von der Gesellschaft                                      
benannten Stimmrechtsvertreter eine Abstimmung nur über solche Anträge und     
Wahlvorschläge möglich ist, zu denen es mit dieser                             
Einberufung oder später bekanntgemachte Vorschläge von Vorstand und/oder       
Aufsichtsrat nach § 124 Abs. 3 AktG oder von Aktionären                        
im Falle des § 124 Abs. 1 AktG gibt oder die nach den §§ 126, 127 AktG         
zugänglich gemacht werden. Sollte zu einem Tagesordnungspunkt                  
statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die zu  
diesem Tagesordnungspunkt abgegebene Erklärung                                 
jeweils entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung. Eine Stimmabgabe per
Briefwahl bzw. eine Weisung zu dem unter Tagesordnungspunkt                    
1 bekannt gemachten Beschlussvorschlag behält ihre Gültigkeit auch bei einer   
etwaigen Anpassung des Beschlussvorschlags in                                  
der Hauptversammlung aufgrund einer Änderung der Anzahl der                    
dividendenberechtigten Aktien, wie unter Tagesordnungspunkt 1                  
beschrieben. Briefwahlstimmen bzw. Vollmacht und Weisungen, die einer          
ordnungsgemäßen Anmeldung nicht zweifelsfrei zugeordnet                        
werden können, werden nicht berücksichtigt. Wenn auf unterschiedlichen         
Übermittlungswegen voneinander abweichende formgültige                         
Erklärungen eingehen und nicht erkennbar ist, welche zuletzt abgegeben wurde,  
werden diese in folgender Reihenfolge berücksichtigt,                          
wobei der jeweils zuerst genannte Übermittlungsweg Vorrang hat: (1) per        
HV-Portal, (2) per E-Mail, (3) in Papierform. Wenn                             
Briefwahlstimmen und Vollmacht/Weisungen an Stimmrechtsvertreter der           
Gesellschaft eingehen, werden stets Briefwahlstimmen                           
als vorrangig betrachtet.                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
e) Verfahren für die Stimmabgabe durch sonstige Bevollmächtigte                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre können ihr Stimmrecht auch durch sonstige Bevollmächtigte ausüben    
lassen, denen sie hierzu ordnungsgemäß Vollmacht                               
erteilt haben. Dabei ist Folgendes zu beachten:                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wird keine Vollmacht nach § 135 AktG erteilt, ist die Vollmacht entweder in    
Textform jeweils gegenüber der Gesellschaft unter                              
einer der oben unter Ziff. II. 2 dieser Einladung für die Anmeldung angegebenen
Adressen oder unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten                       
(in diesem Falle bedarf es des Nachweises der Bevollmächtigung gegenüber der   
Gesellschaft in Textform) zu erteilen. Entsprechendes                          
gilt für den Widerruf der Vollmacht. Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können
den Nachweis der Bevollmächtigung oder des                                     
Widerrufs der Vollmacht bis Donnerstag, den 9. Dezember 2021, 18:00 Uhr (MEZ), 
unter einer der oben unter Ziff. II. 2 dieser Einladung für die Anmeldung      
genannten Adressen an die Gesellschaft übermitteln.                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Falle der Bevollmächtigung nach § 135 AktG (Vollmachtserteilung an          
Intermediäre (insbesondere Kreditinstitute), Stimmrechtsberater,               
Aktionärsvereinigungen oder geschäftsmäßig Handelnde) ist die                  
Vollmachterklärung von dem Bevollmächtigten nachprüfbar festzuhalten.          
Die Vollmachterklärung muss zudem vollständig sein und darf nur mit der        
Stimmrechtsausübung verbundene Erklärungen enthalten.                          
Aktionäre sollten sich in diesen Fällen mit dem zu Bevollmächtigenden über die 
Form der Vollmacht abstimmen.                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bevollmächtigte (mit Ausnahme der von der Gesellschaft benannten               
Stimmrechtsvertreter) können nicht physisch an der Hauptversammlung            
teilnehmen. Sie können das Stimmrecht für die von ihnen vertretenen Aktionäre  
lediglich im Wege der Briefwahl oder durch Erteilung                           
von (Unter-)Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Die
Rechtsausübung durch einen Bevollmächtigten                                    
über das HV-Portal setzt voraus, dass der Bevollmächtigte vom Vollmachtgeber   
die mit der Stimmrechtskarte versendeten persönlichen                          
Zugangsdaten erhält. Die Nutzung der persönlichen Zugangsdaten durch den       
Bevollmächtigten gilt zugleich als Nachweis der Bevollmächtigung.              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, ist die Gesellschaft gemäß § 
134 Abs. 3 Satz 2 AktG berechtigt, eine oder                                   
mehrere von ihnen zurückzuweisen.                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
4. Rechte der Aktionäre                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Den Aktionären stehen vor und in der Hauptversammlung u.a. die folgenden Rechte
zu. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie                                     
im Internet unter                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
a) Erweiterung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile zusammen den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 des 
Grundkapitals der Gesellschaft erreichen (letzteres                            
entspricht 176.767 Aktien), können gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass     
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekanntgemacht                    
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage 
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich oder                                  
in elektronischer Form nach § 126a BGB (d.h. mit qualifizierter elektronischer 
Signatur) an den Vorstand der                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Deutsche Pfandbriefbank AG                                                   
Vorstand                                                                       
Parkring 28                                                                    
85748 Garching                                                                 
Deutschland                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
oder (mit qualifizierter elektronischer Signatur) unter der E-Mail-Adresse     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  inhaberaktien@linkmarketservices.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
zu richten. Es muss der Gesellschaft bis spätestens Dienstag, den 9. November  
2021, 24:00 Uhr (MEZ), zugehen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie 
seit mindestens 90 Tagen vor dem Tag des Zugangs des Verlangens                
Inhaber der Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung des       
Vorstands über den Antrag halten. Für die Berechnung                           
der Aktienbesitzzeit findet § 70 AktG Anwendung. Im Übrigen ist § 121 Abs. 7   
AktG entsprechend anzuwenden. Hiernach ist der                                 
Tag des Zugangs des Verlangens nicht mitzurechnen. Eine Verlegung von einem    
Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag auf                               
einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in        
Betracht. Die §§ 187 bis 193 BGB sind nicht entsprechend                       
anzuwenden.                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie nicht     
bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden                             
- unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet,                                
bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der       
gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden                             
außerdem unter der Internetadresse                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bekannt gemacht und den Aktionären gemäß § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG mitgeteilt.  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Sind Verlangen auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß den vorstehenden           
Ausführungen bekanntzumachen, werden diesen beiliegende                        
Beschlussanträge ordnungsgemäß angemeldeter und legitimierter Aktionäre als in 
der Hauptversammlung gestellt behandelt.                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126, 127 AktG                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge zu den Beschlussvorschlägen zu den 
Punkten der Tagesordnung zu stellen. Sollen                                    
die Gegenanträge bereits im Vorfeld der Hauptversammlung von der Gesellschaft  
zugänglich gemacht werden, sind sie spätestens                                 
14 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis Donnerstag, den 25. November 2021,  
24:00 Uhr (MEZ), unter der Anschrift                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Deutsche Pfandbriefbank AG                                                   
Investor Relations                                                             
z.Hd. Herrn Michael Heuber                                                     
Parkring 28                                                                    
85748 Garching                                                                 
Deutschland                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
mit Begründung an die Gesellschaft zu richten. Anderweitig adressierte         
Gegenanträge müssen nicht zugänglich gemacht werden.                           
In allen Fällen der Übersendung eines Gegenantrags ist der Zugang des          
Gegenantrags bei der Gesellschaft entscheidend. Ein                            
Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der         
Ausschlusstatbestände gemäß § 126 Abs. 2 AktG vorliegt.                        
Die Begründung eines Gegenantrags braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu
werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000                                      
Zeichen beträgt. Vorbehaltlich § 126 Abs. 2, Abs. 3 AktG werden zugänglich zu  
machende Gegenanträge von Aktionären einschließlich                            
des Namens des Aktionärs und der Begründung sowie etwaige Stellungnahmen der   
Verwaltung hierzu im Internet unter                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
veröffentlicht.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Diese Regelungen gelten gemäß § 127 AktG für den Vorschlag eines Aktionärs zur 
Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder von                                     
Abschlussprüfern sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären sind bis spätestens  
14 Tage vor der Hauptversammlung, d.h. bis Donnerstag, den 25. November 2021,  
24:00 Uhr (MEZ), ebenfalls ausschließlich an die oben unter Ziff. II. 4. b)    
genannte Adresse zu richten. Solche Vorschläge brauchen nicht                  
begründet zu werden. Zusätzlich zu den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Gründen  
braucht der Vorstand einen Wahlvorschlag unter                                 
anderem auch dann nicht zugänglich zu machen, wenn der Vorschlag nicht Namen,  
ausgeübten Beruf und Wohnort des Kandidaten                                    
enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern brauchen auch dann   
nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn ihnen                                 
keine Angaben zur Mitgliedschaft der vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten in
anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten                                 
im Sinne von § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG beigefügt sind.                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge gelten gemäß § 1 Abs. 2 
Satz 3 Covid-19-Gesetz als in der Hauptversammlung                             
gestellt, wenn der den Antrag stellende oder den Wahlvorschlag unterbreitende  
Aktionär ordnungsgemäß legitimiert und zur Hauptversammlung                    
angemeldet ist.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
c) Möglichkeit der Einreichung von Stellungnahmen                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Ausgestaltung als virtuelle Hauptversammlung auf Grundlage des             
Covid-19-Gesetzes bringt es mit sich, dass Aktionäre nicht                     
die Möglichkeit haben, sich in der Hauptversammlung zur Tagesordnung zu äußern.
Die Gesellschaft bietet daher ordnungsgemäß                                    
angemeldeten Aktionären die Möglichkeit an, vor der Hauptversammlung           
Stellungnahmen mit Bezug zur Tagesordnung einzureichen,                        
um diese über das HV-Portal auch anderen Aktionären zugänglich zu machen.      
Aktionäre, die ihre Stellungnahme einreichen möchten,                          
übermitteln diese an die Gesellschaft unter Angabe des Namens und der Nummer   
ihrer Stimmrechtskarte bis spätestens Donnerstag, den 9. Dezember 2021, 12:00  
Uhr (MEZ), in Textform in deutscher oder englischer Sprache an die Anschrift   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  Deutsche Pfandbriefbank AG                                                   
Investor Relations                                                             
z.Hd. Herrn Michael Heuber                                                     
Parkring 28                                                                    
85748 Garching                                                                 
Deutschland                                                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
oder per E-Mail an                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  inhaberaktien@linkmarketservices.de.                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Der Umfang einer Stellungnahme sollte insgesamt nicht mehr als 10.000 Zeichen  
betragen. Der Name des einreichenden Aktionärs                                 
wird in der Veröffentlichung nur dann offengelegt, wenn der Aktionär bei       
Einreichung der Stellungnahme ausdrücklich sein Einverständnis                 
hierzu erklärt hat. Ein Recht auf Veröffentlichung der eingereichten           
Stellungnahme ist damit nicht verbunden. Insbesondere                          
behält sich die Gesellschaft vor, Stellungnahmen mit beleidigendem oder        
strafrechtlich relevantem Inhalt, offensichtlich falschem                      
oder irreführendem Inhalt oder ohne jeglichen Bezug zur Tagesordnung der       
Hauptversammlung nicht zu veröffentlichen. Dies gilt                           
auch für Stellungnahmen, deren Umfang 10.000 Zeichen überschreitet oder die    
nicht bis Donnerstag, den 9. Dezember 2021, 12:00 Uhr (MEZ), bei der           
Gesellschaft in Textform in deutscher oder englischer Sprache eingegangen sind.
Zudem behält sich die Gesellschaft                                             
vor, je Aktionär nur eine Stellungnahme zu veröffentlichen. Die Gesellschaft   
wird darüber entscheiden, ob veröffentlichte                                   
Stellungnahmen nach der Hauptversammlung über die Internetseite der            
Gesellschaft zugänglich gemacht werden.                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Sofern Aktionäre Fragen an den Vorstand der Gesellschaft richten möchten, ist  
dies nur im Wege elektronischer Kommunikation                                  
über das HV-Portal unter                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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wie nachfolgend unter Ziff. II. 4. d) dieser Einladung beschrieben möglich.    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
d) Auskunftsrecht / Fragerecht gemäß § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2           
Covid-19-Gesetz                                                                
                                                                               
                                                                               
Auf Grundlage des Covid-19-Gesetzes ist den Aktionären in der Hauptversammlung 
zwar kein Auskunftsrecht im Sinne des § 131                                    
AktG, jedoch das Recht einzuräumen, Fragen im Wege elektronischer Kommunikation
zu stellen (§ 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Covid-19-Gesetz).                          
Mit Zustimmung des Aufsichtsrats hat der Vorstand entschieden, dass Fragen von 
ordnungsgemäß angemeldeten Aktionären über                                     
das HV-Portal unter                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
an den Vorstand gerichtet werden können. Eine anderweitige Form der            
Übermittlung ist ausgeschlossen. Fragen von Aktionären                         
müssen der Gesellschaft bis spätestens zum Donnerstag, den 9. Dezember 2021,   
12:00 Uhr (MEZ), über das HV-Portal zugehen. Der Vorstand entscheidet nach     
pflichtgemäßem, freiem Ermessen, wie er diese Fragen beantwortet               
(§ 1 Abs. 2 Satz 2 Hs. 1 Covid-19-Gesetz). Er kann dabei insbesondere Fragen   
und deren Beantwortung zusammenfassen, wenn dies                               
sinnvoll erscheint. Fragen in Fremdsprachen werden nicht berücksichtigt. Der   
Vorstand behält sich vor, wiederholt auftretende                               
Fragen in allgemeiner Form vorab über das HV-Portal zu beantworten. Der        
Vorstand beabsichtigt ferner, Fragen von Aktionären,                           
die der Gesellschaft bis Samstag, den 4. Dezember 2021, 24.00 Uhr (MEZ), über  
das HV-Portal zugehen, bereits vorab, spätestens im Laufe des Mittwochs, den 8.
Dezember 2021, unter namentlicher Nennung des jeweiligen Aktionärs über das    
HV-Portal zu beantworten, wenn und soweit der die jeweilige                    
Frage stellende Aktionär einer solchen Vorabbeantwortung nicht explizit        
widerspricht. Auch im Falle einer Vorabbeantwortung                            
über das HV-Portal wird der Vorstand diese Fragen (nochmals) während der       
Hauptversammlung beantworten.                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
e) Widerspruch zur Niederschrift gemäß § 245 Nr. 1 AktG, § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 
4 Covid-19-Gesetz                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Widersprüche gegen Beschlüsse der Hauptversammlung können von ordnungsgemäß zur
Hauptversammlung angemeldeten Aktionären über                                  
das HV-Portal unter                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zur Niederschrift gemäß §§ 245 Nr. 1 AktG, 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4               
Covid-19-Gesetz erklärt werden. Die Erklärung ist über das                     
HV-Portal von Beginn der Hauptversammlung an bis zu deren Ende möglich. Der    
Notar hat die Gesellschaft zur Entgegennahme von                               
Widersprüchen über das HV-Portal ermächtigt und wird selbst Zugang zu den      
eingegangenen Widersprüchen haben.                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
5. Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung; Aufzeichnung und         
öffentlich zugängliche Übertragung; Offenlegung der Reden des                  
Vorstandsvorsitzenden und des Aufsichtsratsvorsitzenden                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Diese Einberufung der Hauptversammlung mit den gesetzlich geforderten Angaben  
und Erläuterungen sowie die zugänglich zu machenden                            
Unterlagen nach § 124a AktG können im Internet unter                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
eingesehen und heruntergeladen werden. Sämtliche der Hauptversammlung          
gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen werden                           
auch während der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft       
zugänglich sein. Die Abstimmungsergebnisse werden                              
nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse veröffentlicht.   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die wesentlichen Inhalte der Reden des Vorstandsvorsitzenden sowie des         
Aufsichtsratsvorsitzenden werden spätestens am Freitag, den 3. Dezember 2021,  
über das HV-Portal zugänglich gemacht. Anpassungen an aktuelle Entwicklungen   
bleiben vorbehalten. Die Eröffnung der Hauptversammlung                        
durch den Versammlungsleiter sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden können   
auch von sonstigen Interessenten in Bild und                                   
Ton live im Internet unter                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
www.pfandbriefbank.com/investoren/hauptversammlung/                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
verfolgt werden. Von der Rede des Vorstandsvorsitzenden wird eine Aufzeichnung 
erstellt, die nach der Hauptversammlung unter                                  
der gleichen Internetadresse verfügbar ist.                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach der Hauptversammlung wird über das HV-Portal automatisch eine Bestätigung 
über die Stimmenzählung gemäß § 129 Abs. 5                                     
AktG bereitgestellt, die innerhalb eines Monats nach dem Tag der               
Hauptversammlung heruntergeladen werden kann.                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
6. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 380.376.059,67 ist im        
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung eingeteilt                      
in 134.475.308 Stückaktien, die jeweils eine Stimme gewähren. Sofern die       
Gesellschaft direkt oder indirekt i.S.d. § 71d AktG                            
eigene Aktien hält, stehen der Gesellschaft aus diesen Aktien nach § 71b AktG  
keine Rechte zu. Eigene Aktien wären daher weder                               
in der Hauptversammlung der Gesellschaft stimmberechtigt noch                  
dividendenberechtigt. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der                  
Einberufung der Hauptversammlung weder direkt noch indirekt eigene Aktien und  
sie beabsichtigt auch nicht, bis zur Hauptversammlung                          
eigene Aktien direkt oder indirekt zu erwerben.                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
7. Informationen zum Datenschutz                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Mit den nachfolgenden Hinweisen möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer    
personenbezogenen Daten durch die Gesellschaft                                 
und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte informieren. Weitere
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www.pfandbriefbank.com/datenschutz                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
eingesehen werden kann.                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Verantwortlicher ist die Deutsche Pfandbriefbank AG, Parkring 28, 85748        
Garching.                                                                      
                                                                               
                                                                               
Den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft erreichen Sie per Post unter der  
vorgenannten Adresse oder per E-Mail unter                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
group.dataprotection@pfandbriefbank.com                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Hinblick auf die virtuelle Hauptversammlung verarbeitet die Gesellschaft    
Ihre personenbezogenen Daten (Depotinformationen                               
des Aktionärs sowie ggf. Name, Anschrift und E-Mail-Adresse seines Vertreters, 
Besitzart der Aktien, Briefwahlstimmen/Weisungen                               
und Nummer der Stimmrechtskarte) auf Grundlage der geltenden                   
Datenschutzgesetze.                                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der   
virtuellen Hauptversammlung, insbesondere für                                  
die Stimmrechtsausübung und die Verfolgung der vollständigen Übertragung der   
virtuellen Hauptversammlung in Bild und Ton,                                   
sowie deren Durchführung rechtlich zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für  
die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit.                                 
c) DS-GVO i.V.m. §§ 118 ff. AktG, 67e AktG, § 1 Covid-19-Gesetz und § 14 der   
Satzung. Zudem können Datenverarbeitungen, die                                 
für die Organisation der Hauptversammlung erforderlich sind (z.B. die          
Veröffentlichung vorab eingereichter Stellungnahmen                            
zur Tagesordnung im HV-Portal), auf Grundlage überwiegender berechtigter       
Interessen erfolgen (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f                               
DS-GVO). Die Gesellschaft erhält die personenbezogenen Daten der Aktionäre in  
der Regel über die Anmeldestelle von dem Kreditinstitut,                       
das die Aktionäre mit der Verwahrung ihrer Aktien beauftragt haben (sog.       
Depotbank). Soweit die Verarbeitung der personenbezogenen                      
Daten aus organisatorischen Gründen für die Durchführung der virtuellen        
Hauptversammlung erforderlich ist, ist Rechtsgrundlage                         
dafür Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) DS-GVO.                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesellschaft bedient sich zur Abwicklung der virtuellen Hauptversammlung   
externer Dienstleister und deren Subdienstleister.                             
Diese sind in der Europäischen Union ansässig. Die für die Zwecke der          
Ausrichtung der virtuellen Hauptversammlung beauftragten                       
Dienstleister verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich in       
Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. des Europäischen                   
Wirtschaftsraums und nach Weisung der Gesellschaft und nur soweit dies für die 
Ausführung der beauftragten Dienstleistung                                     
erforderlich ist. Alle Mitarbeiter der Gesellschaft und die Mitarbeiter der    
beauftragten Dienstleister, die Zugriff auf personenbezogene                   
Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter haben und/oder diese verarbeiten,   
sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu                                  
behandeln. Darüber hinaus kann auch die Veröffentlichung und/oder Weitergabe   
Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte, insbesondere                          
an andere Aktionäre und Aktionärsvertreter, erforderlich werden, z.B. in Folge 
der gesetzlichen Mitteilungspflichten nach                                     
§§ 126, 129 AktG.                                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Gesellschaft löscht Ihre personenbezogenen Daten im Einklang mit den       
gesetzlichen Regelungen, insbesondere wenn die personenbezogenen               
Daten für die ursprünglichen Zwecke der Erhebung oder Verarbeitung nicht mehr  
notwendig sind, die Daten nicht mehr im Zusammenhang                           
mit etwaigen Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren benötigt werden und keine     
gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Sie können unter der oben genannten Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person  
gespeicherten Daten verlangen. Daneben können                                  
Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Berichtigung oder Löschung Ihrer
Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung                                 
verlangen.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Soweit Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten Art. 6 Abs.
1 Satz 1 lit. f) DS-GVO ist, steht den Aktionären                              
unter den gesetzlichen Voraussetzungen zudem ein Widerspruchsrecht zu.         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wenn Sie sich über den Umgang mit Ihren Daten beschweren möchten, haben Sie die
Möglichkeit, sich an den oben genannten Datenschutzbeauftragten                
oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden.                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Garching, im Oktober 2021                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Deutsche Pfandbriefbank AG                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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28.10.2021 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                       

Unternehmen: Deutsche Pfandbriefbank AG    

             Parkring 28                   

             85748 Garching                

             Deutschland                   

E-Mail:      info@pfandbriefbank.com       

Internet:    https://www.pfandbriefbank.com







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1244497  28.10.2021